RECHT UND POLITIK BDSV Kreislauf Stahlschrott hat sich bewährt § AUS DEN VERBÄNDEN Die Bundesvereinigung Deutscher Recycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) lehnt den Antrag des Bundesrats- Umweltausschuss, nach dem Kommunen die Wertstofftonne an privaten Haushalten ohne Absprache mit den dualen Systemen durchsetzen können sollen, entschieden ab. BDSV-Präsident Andreas Schwenter bewertet diesen Vorschlag als „skurrile Wiedergeburt einer Idee aus längst überwunden geglaubter Zeit“. Schwenter weiter: „Wir brauche keine von den Kommunen angeordnete Wertstofftonne, da der Kreislauf Stahlschrott funktioniert und sich seit Jahren bewährt hat. Metallrecycling gibt es in Deutschland schon deutlich länger als kommunale Abfallbetriebe. Bei der Sammlung von altem Metall aus privaten Haushalten sprechen wir von Rohstoffen, die heute zu praktisch 100 Prozent wieder in den Rohstoffkreislauf gehen.“ Daher sollte jeder Bürger selbst entscheiden können, wo er seine Altmetalle abgibt. Vereinbarungen einer funktionierenden gemeinschaftlichen Erfassung und Behandlung von Verpackungen und anderer Wertstoffe zwischen systembeauftragten Unternehmen und Kommunen seien in der Vergangenheit manchmal nicht einfach gewesen. Doch hätten sie sich insgesamt vernünftig entwickelt. „Einseitige Bestimmungsrechte der Kommunen, wie sie der Umweltausschuss des Bundesrats jetzt offenbar will, sind unangemessen, weil sie die Verantwortung der Wirtschaft für die Verpackungsentsorgung negiert. Verlierer ist dann auf jeden Fall die Umwelt und der Bürger“, so Schwenter abschließend. www.bdsv.org bvse Unnötige und existenzbedrohende Akkreditierungsauflage in AltölV Als unverhältnismäßig und existenzbedrohend, insbesondere in Zeiten von Corona, bezeichnen die Altölverarbeiter den kürzlich erfolgten Änderungsantrag des Bundesrates zur Einführung einer Akkreditierungspflicht für betriebseigene Untersuchungslaboratorien an den Bundestag. In einem Verbändeschreiben hat sich der bvse, gemeinsam mit den Verbänden BVA (Bundesverband Altöl) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft), am 28.05. an die Bundestagsausschüsse gewandt, um diese „mit hohen finanziellen Belastungen für die Unternehmen und ohne jeglichen Mehrwert behaftete Auflage zu stoppen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Die Änderung durch den Bundesrat bewerteten die Altölaufbereiter als „eiskalte Dusche“. Nach dem allseits begrüßten Bekenntnis des Verordnungsgebers zu einem konsequenten Aufbereitungsvorrang von Altöl in Anpassung der Altölverordnung an europarechtliche Vorgaben sieht sich die Branche mit den neuerlich vorgebrachten Anforderungen vor unverständliche Hürden gestellt. Gemäß dem Änderungsantrag sollen künftig alle Untersuchungsstellen, also auch betriebseigene Inhouse-Labore, die Altöle auf PCB- und Gesamthalogengehalte hin prüfen, künftig nach DIN EN ISO 17025:2018 akkreditiert sein. Grundsätzlich begrüßt die Branche, dass Betriebslabore ihre Leistungsfähigkeit anhand objektiver Kriterien nachweisen, und kommt dem im Rahmen einer Zertifizierung nach ISO 9001 und EfbV seit Jahren erfolgreich nach. Die Erfordernisse der nun durch den Bundesrat neu eingebrachten, mit weitaus höheren Auflagen versehenen DIN-Norm gehen jedoch noch einmal weit über das hinaus, was die unternehmenseigenen Inhouse-Labore normalerweise im Betriebsablauf leisten müssen. Der Einschätzung des Bundesrates, dass das geforderte Akkreditierungserfordernis für die Betriebe keinen gesonderten zusätzlichen Aufwand verursache, weisen die Unternehmen als falsch zurück, denn sämtliche Branchenmitglieder verfügen aktuell nicht über die geforderte Norm, da keinerlei begründbare Notwendigkeit dafür besteht. Selbst wenn ein Akkreditierungsprozess nach DIN EN ISO 17025:2018 angestrebt würde, wäre bereits unter normalen Umständen mit einem Zeitaufwand von ca. 1,5 Jahren zu rechnen. Der Änderungsantrag sieht dagegen noch nicht einmal eine Übergangsfrist vor. Darüber hinaus ist das außerdem geforderte Unabhängigkeitskriterium bei einer Akkreditierung durch die Unternehmenslabore aufgrund organisatorischer Verflechtungen mit dem Auftraggeber gar nicht erfüllbar. „Sollte der Änderungsantrag zum Tragen kommen, wird es Altölverwertern mit sofortiger Wirkung unmöglich, ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Eine Auslagerung der Untersuchungen auf externe Labore ist innerhalb kurzer Zeit sowohl logistisch als auch organisatorisch nicht möglich. Es kann nicht der Wille des Bundestages sein, dass unsere mittelständischen Unternehmen, gerade in der gegenwärtigen Krise, noch einmal mit massiven Hürden belastet und eventuell dazu gezwungen sein werden, Arbeitnehmer zu entlassen, weil finanzielle Einbußen nicht mehr aufgefangen werden können.“ www.bvse.de 46 recycling aktiv 3/2020
Umschlag mit Konzept RECHT UND POLITIK bvse Kreislaufwirtschaft verwirklichen – Umweltgutachten weist den Weg „Das Umweltgutachten 2020 des Umweltsachverständigenrates der Bundesregierung legt den Finger in die offene Wunde: Wir sind von einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft noch ein ganzes Stück entfernt. Die gute Nachricht ist aber, dass wir die realistische Chance haben, sie in Deutschland und in Europa umsetzen zu können“, so Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Mit dem Umweltgutachten greift der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) verschiedene umweltpolitische Handlungsfelder auf, in denen zum einen großer Handlungsbedarf besteht, in denen es zum anderen aber auch vielversprechende Umsetzungsmöglichkeiten gibt. Zu diesen Bereichen zählt er die Kreislaufwirtschaft, die in Deutschland und Europa „endlich von der Rhetorik zur konsequenten Umsetzung kommen sollte“, denn Deutschland verbrauche nach wie vor zu viele Rohstoffe und führe diese zu wenig im Kreislauf, so die Analyse des Sachverständigenrats. „Kreislaufwirtschaft fängt nicht beim Nutzungsende von Produkten an, sondern muss beim Produktdesign beginnen. Nur recyclingfähige Produkte können im Kreislauf geführt werden“, betont Rehbock. Der bvse hält es deshalb für richtig, dass nicht nur Verpackungen in den Blick genommen werden, sondern auch die Produkte selber. Beispielsweise bei Elektrogeräten oder auch beim Automobilbau sei es möglich und sinnvoll, genau zu überlegen, wie die Produkte konzipiert werden müssen, damit beispielsweise die Kunststoffkomponenten am Nutzungsende der Produkte wieder recycelt werden können. Rehbock begrüßt, dass im Umweltgutachten nicht nur die Forderung aufgestellt wurde, den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, sondern auch darauf hingewiesen worden ist, dass die öffentlichen Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen ihre Rolle als Motor für die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft stärker als bisher wahrnehmen sollten. „Bei einem im Gutachten angegebenen direkten Beschaffungsvolumen von jährlich 122,5 Milliarden Euro haben es Bund, Länder und Kommunen in hohem Maße selbst in der Hand, der Kreislaufwirtschaft den entscheidenden Impuls zu geben. Es geht eben längst nicht nur um Recyclingpapier. Es geht um Bau-, Sach- und Dienstleistungen, die Bund, Länder und Kommunen beauftragen, und es geht auch um IT-Ausstattungen, um Möbel, um Elektrogeräte, um Kraftfahrzeuge aller Art. Der Schalter muss jetzt endlich umgelegt werden.“ Als richtig bezeichnet es der bvse, dass ein hochwertiges Recycling angestrebt werde. Wenn man den Kreislauf schließen will, dann gehört auch die Recyclierbarkeit von Recyclingprodukten am Ende der Nutzungsdauer dazu. Rehbock bezeichnet es aber als unglücklich, dass das Umweltgutachten als Negativ-Beispiel Produkte aus Mischkunststoffen genannt habe. Das Gegenteil sei vielmehr der Fall. Mischkunststoffrezyklate werden in der Regel in langlebigen Produkten eingesetzt und sind am Ende ihrer Nutzungszeit sehr wohl wieder für das Recycling geeignet. Zu einem hochwertigen Recycling gehört nach Auffassung des bvse übrigens auch eine qualitativ gute Erfassung der Altmaterialien. Diesen Aspekt hat das Gutachten nicht aufgegriffen. Dabei ist dies eine Voraussetzung für das Recycling. Gerade bei Elektroaltgeräten haben die Recyclingunternehmen mit teilweiser mangelhafter Erfassung durch die kommunalen Annahmestellen zu kämpfen, was das Recycling erschwert und teilweise unmöglich macht. www.bvse.de Sehr geehrte Leserschaft, unsere Fachzeitschrift „recycling aktiv“ ist für Sie als Leser KOSTENFREI. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, „recycling aktiv“ auch Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern zur Verfügung zu stellen. Eine kurze E-Mail an recycling-aktiv@ stein-verlagGmbH.de genügt. Bitte teilen Sie uns nur kurz die Bezugsadresse und die Stückzahl mit. „recycling aktiv“ wird Ihnen dann ab der kommenden Ausgabe kostenfrei zugesandt. Ihre Redaktion Die Fachzeitschrift für Recycling-Industrien Ausgabe 2/2020 Die Fachzeitschrift für Recycling-Industrien Ausgabe 3/2020 RECYCLING 2020 Neue Maschinen – neue Techniken ON TOUR Totgesagte leben länger TITELSTORY Kompakt und vielseitig einsetzbar BIOMASSE Neue Aufbereitungstechniken ON TOUR Schwierige Arbeitsbedingungen TITELSTORY recycling aktiv 3/2020 47
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