26 WIRTSCHAFT Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren: Leitfäden reloaded In diesem Jahr sind wieder neue Leitfäden für einige Bundesländer erschienen, die für Immissionsschutzbehörden und Unternehmen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegende Anlagen betreiben und errichten wollen, Klarheit zum Vorgehen schaffen. GLEICHES ANLIEGEN, verschiedene Arten der Nutzeransprache: Im Vergleich der Leitfäden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zeigen sich neben themenbedingten Gemeinsamkeiten auch Unterschiede in der Handhabbarkeit. Cover: benannte Ministerien BImSchG-Leitfäden gibt es bereits zuhauf, doch Neufassungen wurden notwendig, um die Vielzahl neuer europarechtlicher, bundesrechtlicher aber auch landesrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen, die zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Hierzu gehören die Richtlinie über Industrieimmissionen für große umweltrelevante Industrieanlagen, die Seweso-III-Richtlinie für sogenannte Störfallbereiche, das Umweltrechtsbehelfsgesetz oder auch das neue Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes. Hinzu kommen, wie erwähnt, diverse landesrechtliche Neuerungen. Im Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren des badenwürttembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wurden entsprechende Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Landes sowie die in Baden-Württemberg geltenden Vorschriften zur frühen Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Genehmigungsantrages berücksichtigt. Der Leitfaden wurde von Praktikern aus der Verwaltung erarbeitet. Dass es sich wirklich um Praktiker mit Erfahrung gehandelt haben muss, beweisen neben zahlreichen Tipps, Hinweisen und Abbildungen die ziemlich nützlich erscheinenden Checklisten zum besseren Verständnis der zu beachtenden Verfahrensregeln. Zusätzlich gibt es Formulare, die geeignet scheinen, den Aufwand im Rahmen zu halten. Das Gesamtpaket wirkt gut geeignet, die erforderlichen Verfahren effizient und rechtssicherer durchzuführen und somit die Gefahr zu mindern, dass Genehmigungen von Gerichten aufgehoben werden. Inklusive der Listen und Ablaufschemen kommt die A4-Broschüre auf 83 Seiten. Der Leitfaden ist im Mai 2018 erschienen und steht auf der Internetseite des baden-württembergischen Umweltministeriums unter: um.badenwuerttemberg.de/BImschG-Genehmigungsleitfaden zum Download zur Verfügung. Zusatzservice: Checklisten, Formulare und Schemata wurden an die neue Rechtslage angepasst und können auch separat heruntergeladen werden. Das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat mit Ausgabedatum vom Juli 2018 ebenfalls seinen Leitfaden erneuert, der in diesem Fall auf 63 Seiten A4 quer „durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz“ führen soll. Neben den allgemein geltenden sind Änderungen in den Landesvorschriften hier einleitend nicht als Grund aufgeführt. Auffällig ist beim groben Überlesen, dass sich Nutzer hier mit eher bürokratischen Ausdrucksweisen konfrontiert sehen als im baden-württembergischen Pendant. Es gibt einige Schemata, doch Checklisten tauchen nicht auf. Was die Antragstellung respektive die Formulare betrifft, wird erklärt: „Zur Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das auf der Internetseite der Gewerbeaufsichtsverwaltung zum Download bereitstehende Antragstellungsprogramm ELiA (ELektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung). Auf dieser Internetseite finden Sie außerdem Installationshinweise zu dem Antragstellungsprogramm, anhand derer Sie zunächst die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung des Programms prüfen können. (…). Informationen zu Versionsupdates und -upgrades sowie deren Inhalten sind zeitnah über diese Internetseite abrufbar.“ – Alles klar? Zwar will auch dieser Leitfaden für Genehmigungsverfahren „… bei der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens und einer ggf. erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unterstützen und dazu beitragen, die Dauer GESTEINS PERSPEKTIVEN 7/2018
WIRTSCHAFT 27 des Genehmigungsverfahrens weiter zu verkürzen“, ob dies gelungen ist, mögen die betroffenen Unternehmen einschätzen. Immerhin ist von zahlreichen Links die Rede, die weitergehende Informationen bieten sollen. Zum Niedersachsen-Leitfaden geht es unter: http:// www.umwelt.niedersachsen.de/themen/technischer_umweltschutz/genehmigungsverfahren/leitfaden_durch_bundesimmissionsschutzgesetz/leitfaden-durch-das-bundes-immissionsschutzgesetz-8972.html Nur 28 Seiten genügten dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg als Herausgeber des im Juni 2018 erschienenen „Leitfadens für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“, ohne dass der Eindruck entsteht, hier würde etwas fehlen. Im Gegenteil zeigt sich die A4-Handreichung, die im Rahmen der Umweltpartnerschaft Brandenburg zwischen den Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam sowie dem herausgebenden Ministerium entstand, hochgradig nutzerfreundlich. Schemata zu diversen Verfahrensabläufen und farblich markierte Tipps und Hinweise machen das Lesen eher leicht als zu einer Tortur. Hier wurde sichtlich mit dem Kopf des Nutzers gedacht – vermutlich auch ein Ergebnis der Partnerschaft mit der IHK. Als Nutznießer sieht Brandenburgs Umweltminister neben den Verfahrensbeteiligten auch die interessierte Öffentlichkeit und der Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg lobt den Leitfaden als Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung. Dass auch der Geschäftsführer eines Planungsbüros viele Stunden ehrenamtlich investiert und eigene Erfahrungen in die A4-Broschüre eingebracht hat, ist spürbar zu erkennen. Auf der Internetseite des Ministeriums ist vermerkt: „Mit der Software ELiA können Ge- nehmigungsanträge online gestellt werden. Das „Können“ steht hier vor dem „Muss“, wenngleich die Verwendung der Antragsformulare per Erlass verbindlich ist. Zum PDF-Download des Brandenburg-Leitfadens geht es beim Landesamt für Umwelt Brandenburg unter: https://mlul.brandenburg.de/info/genehmigungen. Die Kurzübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die redaktionelle Recherche ergab, dass weitere Bundesländer an aktuellen Leitfäden arbeiten, alle bieten aktualisierte Formulare, die jeweils digital hinterlegt sind. Tipps und Einschätzungen zu weiteren, der Redaktion zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannten Leitfäden werden gerne entgegengenommen. (gsz) www.baden-wuerttemberg.de www.umwelt.niedersachsen.de www.mlul.brandenburg.de KOMPETENZ: gefragt oder nicht? Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil. (mit freundlicher Genehmigung von Zeichner Egbert Raithel und dem Ing.-Büro IB Galinsky) 7/2018 GESTEINS PERSPEKTIVEN
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