10 WIRTSCHAFT SAFT- UND KRAFTLOS Investitionsoffensive und neues Planungsrecht gefordert Der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, rechnet mit einem schwachen Wirtschaftswachstum im neuen Jahr. BDI-Präsident Dieter Kempf fordert deshalb nichts weniger als eine verlässlich über zehn Jahre angelegte Investitionsoffensive und ein neues Planungsrecht als Wachstumsprogramm bis 2030. „Wir erwarten nur noch eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 0,5 %“, sagte Kempf. Dies ist sogar eine noch geringere Steigerung als im gerade vergangenen Jahr. Diesen Aufschwung nannte er saft- und kraftlos, das BIP- Plus eine Warnung. Allein 0,4 %-Punkte – also rund 80 % des BIP-Zuwachses – ergeben sich aus der vergleichsweise hohen Zahl von Arbeitstagen 2020. Die Industrie stecke in einer Rezession, eine Bodenbildung sei noch nicht in Sicht. Die Unternehmen hätten seit über einem Jahr mit Arbeitsplatzabbau und sinkender Produktion zu kämpfen, ohne dass eine Trendwende kurzfristig in Sicht sei. Zusätzlich verunsicherten die neuen klimapolitischen Weichenstellungen die Unternehmen. Der BDI-Präsident forderte eine verlässlich über zehn Jahre angelegte Investitionsoffensive und ein neues Planungsrecht als Wachstumsprogramm bis 2030. „Es wäre fatal, die Zukunftsinvestitionen an einer schwarzen Null scheitern zu lassen. In Deutschland wurde über Jahre zu wenig investiert, die Infrastruktur ist an vielen Stellen marode“, kritisierte Kempf. Der BDI halte es für inakzeptabel, dass die Bundesregierung ihre Mutlosigkeit beim Thema Investitionen hinter nicht abgerufenen Fördergeldern verstecke. Kempf: „Wenn in Deutschland mehr investiert werden muss, dann hat der Staat dafür zu sorgen, dass diese notwendigen Investitionen zeitgerecht durchgeführt und abgeschlossen werden können.“ Nur eine langfristig verlässliche Perspektive signalisiere allen, die planen, genehmigen und umsetzen wollen, dass es sich lohnt, die erforderlichen Kapazitäten aufzustellen. Keineswegs dürfe die Politik ihre Unterstützung auf einzelne Leuchttürme beschränken, sagte der BDI-Präsident mit Blick auf das Bauvorhaben eines US- Autoherstellers in Brandenburg. Gefragt sei der Einsatz für jedes einzelne der Tausende weniger prominenten Projekte. Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen hätten sich zu einem massiven Investitionshemmnis entwickelt. „Es muss aufhören, dass Partikularinteressen für die Allgemeinheit wichtige Investitionen teils über zehn oder 20 Jahre verzögern können.“ Dem BDI gehe es auch darum, die Standortfaktoren für private Investitionen zu verbessern, etwa durch den Ausbau digitaler Netze. Bei Energiekosten für die Unternehmen sei Deutschland Europameister, eine unausgegorene Energiewende verschlechtere die Produktionsbedingungen für die Industrie zusätzlich. „Auch bei der Steuerlast stehen wir im EU-Vergleich im Abseits“, stellte Kempf fest. Sie liege für Unternehmen im Schnitt bei mehr als 31 %, während es im EU- Schnitt nur 22 % seien. Deutschland müsse 25 % anvisieren – und das noch in dieser Legislatur. www.bdi.eu Verfüllung Entspannung bei Kieswaschschlämmen mit Flockungsmitteln SCHLAMMSCHLACHT VORBEI: Werden Prozesswässer aus der Sandund Kiesgewinnung sowie -aufbereitung im Klärprozess mit bestimmten Flockungsmitteln behandelt, dürfen die so entstandenen Schlämme unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verfüllt werden. Foto: gsz Im vergangenen Sommer informierte der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, BIV, über die im Freistaat entwickelte Auffassung des Landesamtes für Umwelt (LfU), wonach mit polyacrylamidhaltigen Flockungsmitteln versetzter Kieswaschschlamm nicht für die Verfüllung geeignet sei. Daraufhin forderte der BIV das LfU zu einem klärenden Gespräch auf, das im vierten Quartal mit Unterstützung von Fachleuten aus dem Bereich der Flockungsmittelherstellung, des Einsatzes und der Sedimenttrocknung stattfand. Im Ergebnis der Klärung wies das LfU die Wasserwirtschaftsämter und die Regierungen im Dezember 2019 mit einem Schreiben darauf hin, dass ein Einsatz von polyacrylamidhaltigen Flockungsmitteln dann grundsätzlich möglich ist, wenn es sich um ein anionisches oder nichtionisches Flockungsmittel handelt, der maximale Restmonomergehalt an Acrylamid im Flockungsmittel < 200 mg/kg (0,02 %) ist und im Kieswaschschlamm ein Eluatgrenzwert für Acrylamid von 0,1 µg/l eingehalten wird. Ferner wurde vernünftigerweise vereinbart, eine gemeinsame Versuchsreihe zu starten, um weitere Erkenntnisse zu den mit Flockungsmitteln versetzten Kieswaschschlämmen zu gewinnen. www.biv.bayern GESTEINS Perspektiven 2 | 2020
WIRTSCHAFT 11 SACHBEZOGEN einigten sich der Bundesverband MIRO und die Verantwortlichen der DB AG zu den Vorgaben des Gleisschotter- Standards DBS 918 061. Foto: gsz DBS-LIEFERBEDINGUNGEN Lohnender Einsatz beim Thema Gleisschotter Im März 2019 führte die Deutsche Bahn eine überarbeitete Version der Technischen Lieferbedingungen für Gleisschotter nach dem Deutsche Bahn Standard (DBS 918 061) ein. Entgegen getroffener Absprachen wurde der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, MIRO, bei der Revision vorab nicht eingebunden. So kam es, dass die DBS-Lieferbedingungen zahlreiche Änderungen mit weitreichenden Folgen für die Hersteller von Gleisschotter enthielten. Nicht nur die Anforderungen waren verschärft, sondern auch die Prüfhäufigkeiten erhöht worden. Entsprechende Irritationen bei langjährigen Schotterlieferanten ließen nicht lange auf sich warten, nachdem der DBS in seiner damals vorliegenden Form bereits den Bietergesprächen und der Güteüberwachung zugrunde gelegt worden war. Auf MIRO-Initiative fanden dazu im Laufe des vergangenen Jahres zwei gemeinsame Fachgespräche von Vertretern der Deutschen Bahn sowie MIRO statt. Bereits im ersten Gespräch konnten nach intensiver fachlicher Diskussion erhebliche Verbesserungen erreicht werden, die Grundlage einer im Sommer 2019 erschienenen, überarbeiteten Fassung wurden. In einem weiteren sehr konstruktiven Gespräch im November 2019 vereinbarten beide Seiten auf fachlich fundierter Basis nicht nur weitere Erleichterungen, sondern insbesondere auch eine Reduzierung der Prüfhäufigkeiten im Rahmen der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Konkret wurden die bislang üblichen Prüfhäufigkeiten wieder in Kraft gesetzt. Seit Mitte Januar 2020 gilt somit die Version 2.5 des DBS 918 061 (März 2019), die inhaltlich im Wesentlichen dem DBS-Stand von 2006 mit weiteren Erleichterungen entspricht. Der DBS 918 061 in der Version 2.5 wird Grundlage der aktuellen Lieferverträge, sobald die einzelnen Lieferwerke dieser Änderung zustimmen. Dazu wird sich die Abteilung DB Beschaffung Infrastrukturmittel mit den Lieferwerken in Verbindung setzen. MIRO betont, dass die Gespräche von einer offenen, positiven Atmosphäre gekennzeichnet waren. Beide Seiten haben für die Zukunft einen regelmäßigen Austausch vereinbart. www.bv-miro.org www.olivibra.com ELEKTROVIBRATIONSMOTOREN MIT HÖCHSTER ZUVERLÄSSIGKEIT, IMMER Besuchen Sie uns am: 01-02 April 2020 STAND: X38-7 DIE KOMPLETTE PRODUKTREIHE AN ELEKTRISCHEN VIBRATOREN IST WELTWEIT AB LAGER VERFÜGBAR. OLI Vibrationstechnik GmbH - Londoner Straße 22 - 65552 Limburg a.d. Lahn - Tel.: + 49 (0) 6431 971 36 0 - Fax: + 49 (0) 6431 971 36 29 - oli@oligmbh.de
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