14 WIRTSCHAFT Last-Minute-Steuertipps Unternehmer haben noch wenige Wochen, um ihre Steuerlast mit gezielten Strategien zu mindern. Das neue Steuerjahr 2020 bringt auch Vorteile, die ein passives Verhalten insofern voraussetzen, da viele steuerliche Neuregelungen erst 2020 greifen. Hier einige nützliche Last-Minute-Steuertipps. 1. Elektro-Lieferfahrzeug: Kauf erst 2020 Planen Sie in naher Zukunft den Kauf eines Elektro-Lieferfahrzeugs, sollten Sie den Kauf besser auf das Jahr 2020 verschieben. Hintergrund ist, dass es für solche Fahrzeuge ab 2020 unter bestimmten Umständen eine 50%ige Sonderabschreibung gibt. 2. Weihnachtsparty ohne Finanzamt Damit das Finanzamt bei der Weihnachtsfeier nicht als unsichtbarer Gast teilnimmt, sollten Sie einen Kosten-Check machen. Denn betragen die Kosten je teilnehmenden Arbeitnehmer mehr als 110 Euro, werden Lohnsteuern fällig und der Vorsteuerabzug kippt. Wichtiger Hinweis: Darf ein Arbeitnehmer eine Begleitperson zur Weihnachtsparty mitbringen, werden ihm diese Teilnahmekosten noch zugerechnet. Das führt dann oftmals zur Überschreitung der 110-Euro- Grenze. 3. Gehaltserhöhung noch 2019 vereinbaren Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (= Beteiligung mehr als 50 %) ist das Finanzamt sehr streng. Werden Gehaltserhöhungen nicht im Vorhinein vereinbart, stellen diese eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Das bedeutet, dass die Gehaltserhöhung das zu versteuernde Einkommen der GmbH erhöht und der Gesellschafter in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerträge versteuern muss. Deshalb gilt: Bei einer Gehaltserhöhung 2020 müssen die vertraglichen Vereinbarungen 2019 über die Bühne gehen. Foto: Pixabay bekommt eine Person im Jahr 2019 Präsente im Wert von mehr als netto 35 Euro, liegen nicht abziehbare Betriebsausgaben vor und der Vorsteuerabzug kippt. Ausnahme: Schenken Sie Gegenstände, die der Beschenkte ausschließlich beruflich nutzen kann (z. B. Werkzeug, Fachbuch), dürfen ausnahmsweise auch höhere Kosten den Betriebsausgaben zugeschlagen werden. 6. Idee für Mitarbeiter-Motivation Gibt es dieses Jahr kein Weihnachtsgeld, können Sie besonders verdienten Mitarbeitern im Betrieb dennoch eine Freude machen. Leisten Sie einen Zuschuss zu seinem Skiurlaub oder für das Wellnesshotel. Diese Erholungsbeihilfe kommt bis zu bestimmten Höchstbeträgen unbesteuert beim Arbeitnehmer an, weil Sie als Arbeitgeber die Steuer pauschal übernehmen. Folgende Höchstbeträge sind zu beachten: Arbeitnehmer 156 Euro, Ehegatte 104 Euro, je Kind 52 Euro. 4. Clever shoppen Soll sich jeder im Jahr 2019 investierte Cent steuersparend als Betriebsausgabe auswirken, empfiehlt sich zum Jahreswechsel eine clevere Einkaufsstrategie. Anlagegegenstände, die jetzt gekauft werden, sollten eigenständig nutzungsfähig sein (= Funktion ohne andere Gegenstände) und netto nicht mehr als 800 Euro kosten. Die Kosten solcher als geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz GWG) bezeichneten Anlagegegenstände müssen nicht auf Jahre verteilt abgeschrieben werden, sondern dürfen in 2019 noch in voller Höhe als Betriebsausgaben verbucht werden. 7. Fahrtenbuch kaufen und einsetzen Haben Sie schon lange das Gefühl, dass Sie für die Privatnutzung des Firmenwagens nach der 1-%-Regelung einen zu hohen Gewinnzuschlag versteuern müssen? Wenn ja, gibt es einen Ausweg. Legen Sie sich ein Fahrtenbuch – egal, ob in Papierform oder elektronisch – zu und führen Sie ab 1. Januar 2020 für alle Firmenwagen ein Fahrtenbuch. Der Vorteil: Sie können Ende 2020 vergleichen, ob Sie mit der 1-%-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode steuerlicher günstiger fahren, und sich für die günstigere Variante entscheiden. 5. Geschenke erhalten die Freundschaft Beschenken Sie Geschäftspartner oder deren Arbeitnehmer, müssen Sie auf die Höhe der Präsentausgaben achten. Denn 8. Frühstück spendieren Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern danke zu sagen? Dann spendieren Sie ihnen doch ab jetzt ein Früh- GESTEINS Perspektiven 8 | 2019
WIRTSCHAFT 15 zum Jahreswechsel 11. Augen auf beim E-Auto-Kauf Schlagen Sie doch noch 2019 zu und kaufen sich einen E-Firmenwagen, dann wird Sie vielleicht eine geplante Neuregelung interessierten. Hat das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission und beträgt der Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro, ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils nach der 1-%-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises zu berücksichtigen. Eine Zusammenstellung von GP-Autor Bernhard Köstler – Fachbuchautor und Experte für Steuern, Existenzgründung und Altersvorsorge bernhard.koestler@t-online.de stück in der Firma. Dieses Gehaltsextra ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs völlig steuerfrei, wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Heißgetränk und ein Brötchen ohne Belag spendieren. Ihre Mitarbeiter müssen dadurch entweder später aufstehen oder sie können früher mit der Arbeit beginnen, wenn das Frühstück zu Hause wegfällt. 9. Mitarbeiter auf innergemeinschaftliche Lieferungen schulen Erbringt Ihr Unternehmen auch Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten, sind solche innergemeinschaftlichen Lieferungen normalerweise umsatzsteuerfrei. Dazu müssen Sie neben der Umsatzsteuererklärung auch eine sogenannte „Zusammenfassende Meldung“ beim Finanzamt abgeben. Ab 2020 ist das Finanzamt bei der Zusammenfassenden Meldung deutlich strenger. Kommt diese nicht, verspätet oder unvollständig, fällt die Steuerbefreiung für solche innergemeinschaftlichen Lieferungen weg. Um hier keine Fehler zu machen, sollten Sie Ihre dafür zuständigen Mitarbeiter noch 2019 schulen lassen. 10. Familie in Betrieb einbinden Brauchen Sie zur Weihnachtszeit dringend Unterstützung, dann können Sie auch Familienmitglieder im Betrieb anstellen. Diese sind meist flexibler einsetzbar. Stellen Sie diese als Minijobber an, dürfen Sie sämtliche Gehaltskosten als Betriebsausgaben verbuchen. Der Minijobber-Verwandte muss nichts mehr versteuern. Wichtig: Die Finanzbeamten sind bei Vertragsverhältnissen zwischen Unternehmer und Familienmitgliedern seit jeher sehr misstrauisch. Sie vermuten, dass das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier besteht und dazu dient, Steuern zu sparen. Deshalb sollten Stundenzettel geführt werden, an welchen Tagen zu welchen Zeiten das angestellte Familienmitglied welche Arbeiten erledigt hat. Private Steuergestaltungen zum Jahreswechsel Freiwillige Steuererklärung 2015 Ja, Sie haben richtig gelesen. Es geht um die Erklärung 2015. Haben Sie für dieses Jahr keine Erklärung beim Finanzamt abgeben müssen, erwarten jedoch eine Steuererstattung, ist noch nichts verloren. Sie dürfen die Erklärung noch bis 31. Dezember 2019 beim Finanzamt abgeben. Wer diese Vierjahresfrist verschläft, geht leider leer aus. Verlustbescheinigung Eheleute Haben Eheleute bei derselben Bank jeweils getrennte Depots und einer der beiden erzielte 2019 Gewinne, der andere Verluste, ist die steuersparende Verlustverrechnung durch Abgabe der Anlage KAP in der Steuererklärung 2019 möglich. Dafür braucht der Ehegatte mit den Verlusten aber eine Verlustbescheinigung. Doch es geht auch eleganter: Denn geben die Eheleute der Bank einen gemeinsamen Null-Euro-Freistellungsauftrag, verrechnet bereits die Bank die Verluste und Gewinne und zahlt zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer aus. Trennung? Besser warten! Ist eine Ehe zerrüttet und die Trennung bzw. Scheidung eigentlich bereits beschlossene Sache, sollte dennoch erst am 2. Januar 2020 der offizielle Schlussstrich gezogen werden. Denn war die Ehe am 1. Januar noch intakt und am 2. Januar zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, rettet diese Trennung einen Tag später noch die Zusammenveranlagung für 2020. Gartenarbeiten absetzen Zusatz-Tipps Gartenarbeiten stuft das Finanzamt als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein. Und für solche Leistungen lässt das Finanzamt nach § 35a Abs. 2 EStG eine Steueranrechnung von 20 %, maximal in Höhe von 4000 Euro pro Jahr springen, sofern es eine Rechnung gibt und per Banküberweisung bezahlt wird. 8 | 2019 GESTEINS Perspektiven
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