AUCH IN DIESEM JAHR war das Interesse am Rohstoffkolloquium Schönebeck groß. Fotos: Michael Schlutter Vom Appell bis zur Zukunftsidee Das 21. Rohstoffkolloquium des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) in Schönebeck/ Bad Salzelmen verband hochkarätige Vorträge mit wertigem Informations- und Erfahrungsaustausch. Themen waren u. a. der neue Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen-Anhalt und die Entscheidung des Sächsischen OVG zum Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge. Ferner gab es Berichte aus der Praxis sowie einen Ausblick zum Strukturwandel in der energieintensiven Industrie. Mit Blick auf die Dauer von Genehmigungsverfahren eröffnete UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius das Kolloquium mit einem eindringlichen Appell an die Bergbauunternehmen, ihre Zulassungen und das Ablaufdatum ihrer Bergbauberechtigung zu prüfen und rechtzeitig das Gespräch mit der Bergbehörde zur weiteren Verfahrensweise zu suchen. Den Vortrags- Auftakt machte Dr. Martin Stötzer vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Er informierte über die fachliche Ausgestaltung der Rohstoffsicherung im neuen LEP Sachsen-Anhalt. Nach der Darstellung der Aufgaben von Raumordnung und Landesplanung stellte Dr. Stötzer das Grobkonzept und den Zeitplan für das Aufstellungsverfahren des LEP vor. Ziel sei es, den 2022 begonnenen Fortschreibungsprozess im Q4 2025 mit einem Kabinettsbeschluss abzuschließen, sodass der Plan im Folgejahr in Kraft treten kann. Dem LEP liegen acht Handlungsfelder mit gewisser Priorisierung zugrunde. Das erste Handlungsfeld stellt auf die Schaffung attraktiver Standortvoraussetzungen ab. Diesen folgen weitere Felder, z. B. zukunftsfähige Mobilität, Anpassung an den Klimawandel und Sicherung der Energieversorgung. Auch die Umsetzung der Rohstoffsicherung stand im Fokus. Mit dem Plan werden auf Landesebene bereits 35 landesbedeutsame Rohstofflagerstätten als Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen. „Neu gegenüber dem aktuellen LEP ist, dass auch Kiessandlagerstätten mit besonderer Versorgungsfunktion als Vorranggebiet ausgewiesen werden“, sagte Dr. Stötzer. Ferner gebe der LEP der Regionalplanung mit den Vorranggebieten für die vorsorgende Rohstoffsicherung ein neues Sicherungsinstrument an die Hand, um aktiven Lagerstättenschutz für zukünftige Generationen zu ermöglichen. Mit dem Plan werden auch die Voraussetzungen für multifunktionale Flächennutzung geschaffen, sodass innerhalb bergbaulich genutzter Flächen auch Zwischennutzungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien möglich sind. Auf die Umsetzung der Vorgaben der Landesentwicklungspläne und deren Ausgestaltung in den Regionalplänen ging Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Dammert von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Dammert und Steinforth in seinem Vortrag: „Rohstoffsicherung in der sächsischen Regionalplanung im Lichte der Entscheidung des Sächsischen OVG zum Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ ein. Drei Bergbauunternehmen hatten dort erfolgreich gegen den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV) geklagt. Die Antragsteller wendeten sich schon 2021 gerichtlich gegen den damals neu aufgestellten Regionalplan, weil den Belangen der Rohstoffversorgung darin nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei. GESTEINS Perspektiven 5 | 2024
TREFFPUNKT 57 FACHKUNDIGER MODERATOR: UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius. Prof. Dammert erläuterte die rechtlichen Hintergründe und Konfliktpunkte, die sich aus der Herabstufung vom „Vorranggebiet Rohstoffgewinnung“ zu einem „Vorranggebiet langfristige Sicherung von Rohstofflagerstätten“ und deren Überlagerungen mit anderen Freiraumnutzungen ergeben. Mit dem Urteil des Sächsischen OVG wurden die Kapitel Freiraumentwicklung und Wasserversorgung des Regionalplanes für unwirksam erklärt. Für eine staatliche Bedarfsplanung der Rohstoffgewinnung gebe es weder eine gesetzliche Grundlage noch ein praktisches Bedürfnis, lautete das Fazit. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Freiraumbereich dürften nicht dazu missbraucht werden, den Rohstoffabbau zu blockieren. Dem Eigentumschutz sei bezogen auf Bergbauberechtigungen künftig ein weit größeres Gewicht beizumessen. Zielführend wäre es, Konflikte bereits im Vorfeld auszuräumen oder zu entschärfen, indem der Bergbehörde ein Widerspruchsrecht gegen rohstoffblockierende Zielvorgaben der Raumordnung eingeräumt würde. „Frühlingszeit ist Amphibienzeit“, leitete UVMB-Biologe Oliver Fox seinen Vortrag „Amphibienschutz: Praxisbeispiele aus der Steine- und Erden-Industrie“ ein. Er berichtete über Ergebnisse biologischer Bestandsaufnahmen und durchgeführter Artenschutzmaßnahmen in Abbaustätten des Verbandsgebietes. Fox stellte dabei einige Amphibienarten mit ihren speziellen Lebensraumanforderungen vor, die in aktiven Gewinnungsbetrieben vorkommen. Um dieses Potenzial nutzen zu können, müssen Unternehmen und Naturschutz vertrauensvoll kooperieren. Heute engagieren sich viele Unternehmen mit freiwilligen Maßnahmen im Amphibienschutz, etwa zur Schaffung und Erhalt von Kleingewässern oder dem Brutplatzschutz von Uferschwalbe und Co. Die Kooperation mit Naturschutzbehörden entwickelt sich laut Fox positiv. Die neue Mantelverordnung gehört zum Alltag. Bert Vulpius und Alexander Slickers, Slickers GmbH, sprachen mit „Neun Monate Mantelverordnung – ein erster Erfahrungsbericht“ BRECHSAND KOMPAKTE NASSAUF- BEREITUNGSANLAGE VERGRABEN SIE KEINE GEWINNE GEWINNEN SIE SIE ZURÜCK MIT DEN NASSAUFBEREITUNGS- TECHNOLOGIEN VON CDE. Möchten Sie das volle Potenzial Ihres Steinbruchs ausschöpfen? cdegroup.com/abraum ABWASSERRECYCLING GEWASCHENES ZUSCHLAGSTOFF BRECHSAND GEWASCHEN
E 43690 Ausgabe 5 | 2024 WIRTSCHAFT
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