30 WIRTSCHAFT entstehen. Dies z. B. dann, wenn – wie beispielsweise im Warsteiner Raum – die Rechtswidrigkeit einer örtlichen Wasserschutzgebietsverordnung nicht im Rahmen eines Normkontrollverfahrens allgemeingültig festgestellt wurde, sondern lediglich im Einzelfall für rechtswidrig und damit unanwendbar erklärt worden ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 18.11.2015, Az.: 11 A 3048/11). • Betriebserweiterungen und -verlängerungen Wie bereits angedeutet, sieht § 4 Abs. 4 LwWSGVO-OB die Möglichkeit vor, bestehende Gewinnungsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zu erweitern bzw. zu verlängern, wenn diese unterhalb des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes liegen und nicht unter die Bestandsschutzregeln gemäß § 9 LwWSGVO-OB fallen. Die hohen Anforderungen des § 4 Abs. 4 LwWS- GVO-OB bedürfen einer genauen Prüfung, um nicht behördenseitig mehr als nötig eingeschränkt zu werden. • Reichweite des Bestandsschutzes Im Zusammenhang mit befristeten Genehmigungen und Betriebsplanzulassungen kann es zu Unklarheiten über die tatsächliche Reichweite des gewährten Bestandsschutzes gemäß § 9 LwWSGVO-OB kommen. Etwa dann, wenn Grundlage des Bestandsschutzes landesplanerisch festgelegte Abbaubereiche (BSAB) sind, kann es in den Randbereichen der (nicht parzellenscharfen) Festlegungen – je nach Position der jeweiligen Wasser- und Genehmigungsbehörden – zu empfindlichen Beschränkungen des Bestandsschutzes kommen. • Klärung der materiell-rechtlichen Genehmigungsanforderungen Die LwWSGVO-OB bestimmt keine eigenen materiell-rechtlichen An- forderungen für die Erteilung der Genehmigung zur oberirdischen Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten. Unternehmer wie Behörden sind daher damit konfrontiert, den maßgeblichen wasserschutzrechtlichen Rahmen zunächst zu klären und dann abzuarbeiten. Bei den vorstehend aufgezeigten Beispielen kann erfahrungsgemäß auch und gerade in der Abstimmung der konkret zulässigen Reichweite eines Gewinnungsbetriebs nicht unerheblicher Unterstützungsbedarf in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden entstehen. Ein Beitrag von RA Dr. Matthias Ganske, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, sowie RA Dr. Dominik Snjka, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn www.redeker.de Junge Menschen für Technik begeistern „Kommt jetzt die solare Revolution? 100 % Sonnenenergie für die ganze Welt – Science oder Fiction?“, das und mehr fragt das „Technoseum“. Das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim sucht mit provokanten Fragen und interaktiven Medienangeboten die Diskussion mit Jugendlichen. Können technische Innovationen die großen Zukunftsherausforderungen beantworten, oder ist das nur Ausdruck eines technisch geprägten Wunschdenkens? „Wir stehen vor immensen globalen Kraftanstrengungen. Ob wir diese meistern, wird sich zu einem wesentlichen Teil an technologischen Innovationen entscheiden – und an der Begeisterung der jungen Generation, sich auf Technik und Naturwissenschaft einzulassen“, erklärt Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, Direktor des Technoseum. Um die junge Generation zu erreichen, verlässt das Museum deshalb seine Ausstellungshallen und Sammlungsarchive und versucht zusätzlich in sozialen Netzwerken wie Instagram und TikTok sowie mit thematischen Web-Angeboten die Aufmerksamkeit der jungen Leute zu gewinnen. „Digitales Storytelling und Social-Media-Aktionen dienen dazu, die Jugendlichen dort abzuholen, wo sie sich bewegen“, erklärt Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, der vor zehn Jahren die Initiative Science oder Fiction? „Jugend für Technik“ ins Leben gerufen hat. Auf zeitgemäße und spannende Weise werden Möglichkeiten und Grenzen der Technik diskutiert – immer anhand wissenschaftlicher Fakten und mit einem Blick auf die Technikgeschichte, auf deren Grundlagen sich die nächsten Innovationen entwickeln werden. Die Aktion, die vordergründig spielerisch erscheint, hat einen ernsten Hintergrund: Technik und Wissenschaft sehen sich in dieser Phase der Umwälzung mit den zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Meinungen ersetzen in zahlreichen Debatten echte Fakten. Zudem wählen immer weniger junge Menschen einen technischen oder naturwissenschaftlichen Studien- oder Ausbildungsgang. Der Fachkräftemangel ist in diesem Bereich besonders groß: Laut MINT-Herbstreport 2021 des Instituts der deutschen Wirtschaft gibt es etwa 460.900 offene Stellen in den MINT- Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). www.technoseum.de MASCHINELLES LERNEN macht immer größere Fortschritte. Immer mehr Entscheidungen werden bereits von Computersystemen gefällt. „Herrschaft der künstlichen Intelligenz – Science oder Fiction?“, fragt deshalb das Technoseum in Mannheim. Bild: Technoseum GESTEINS Perspektiven 5 | 2022
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