20 MACH MAL WAS Engpassbeseitigung durch Kooperation HILFESTELLUNG: MIRO hat kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH der TÜV Rheinland Group unterzeichnet, um die verpflichtende arbeitsmedizinische Grundbetreuung zu vereinfachen. Fotos: MIRO Demografische Veränderungen in der Betriebsärzteschaft führen in letzter Zeit dazu, dass MIRO- Mitgliedsunternehmen Schwierigkeiten bei der Realisierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge für ihre Mitarbeiter haben. Dank einer kürzlich durch MIRO geschlossenen Kooperation mit einem Partner wurde dieser Engpass jetzt spür bar entschärft. Bisher gewohnte betriebsärztliche Abläufe sind nicht mehr verfügbar, weil einerseits langjährige Betriebsärzte in den Ruhestand wechseln und andererseits berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen nicht mehr im bekannten Umfang zur Verfügung stehen. Zwar ist die Gesamtzahl der bei der Bundesärztekammer gemeldeten Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde weitestgehend konstant, jedoch lokalisieren sich die verfügbaren Ärzte anders und nicht alle sind tatsächlich betriebsärztlich aktiv. Dies kann dazu führen, dass Mitgliedsunternehmen gerade im ländlichen Raum vermehrt Probleme haben, Anbieter zu finden, die den Unternehmen alle geforderten Leistungen bieten. Da die Organisation der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung jedem einzelnen Unternehmen selbst obliegt, hat sich der MIRO-Arbeitsausschuss „Arbeitssicherheit“ dafür ausgesprochen, im Interesse der Mitgliedsunternehmen einen geeigneten Kooperationspartner zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Untersuchungen im Rahmen der Pflicht- und Angebotsvorsorge) zu finden. Vorteil: Für die Dauer der Vereinbarung werden faire Preiskonditionen abgestimmt; die Inanspruchnahme der Dienstleistung bleibt aber jedem Unternehmen freigestellt. Als neuer MIRO-Kooperationspartner führt die Arbeitsmedizinische Dienste GmbH der TÜV Rheinland Group (AMD TÜV) nach individueller Einzelberatung von MIRO-Mitgliedsunternehmen die beauftragte arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der gültigen ArbMedVV in einem AMD-TÜV-Zentrum durch. Zwar muss der Unternehmer die jeweilige Anfahrtszeit seiner Beschäftigten einrechnen, jedoch können im Wesentlichen alle Untersuchungen an einem Ort ausgeführt werden. Ausnahmen bilden lediglich Röntgenuntersuchungen. Die vereinbarten Leistungen werden durch Betriebsärzte und weiteres Fachpersonal nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Einzelbeauftragung geltenden Vorschriften durchgeführt. Die Abrechnung der TÜV- Rheinland-Leistungen erfolgt gemäß der MIRO-Vereinbarung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte mit einem sehr moderaten Steigerungssatz, während vielerorts deutlich höhere Sätze angewandt werden. Alle Mitglieder der MIRO-Landes verbände können ihren Bedarf an arbeitsmedizinischer Vorsorge unter Benennung des Vorsorgeanlasses (insbesondere bei Gefahrstoff-Exposition) unter der Mail-Hotline Arbeitsschutzmail@de.tuv.com schriftlich anmelden und beauftragen. Darüber hinaus können MIRO-Mitglieder über die TÜV Rheinland Group bei Bedarf auch weitere Dienste in Anspruch nehmen, wie etwa die Beurteilung der psychischen Belastungen (Gefährdungsbeurteilung). Je nach Beschäftigtenzahl und Wunsch des Unternehmers erfolgen die Analysen entweder per Fragebogen, Checkliste oder über persönlich geführte Interviews. Bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten liegt ein Vorteil des vom TÜV Rheinland genutzten Fragebogens im zusätzlichen Branchenvergleich. Das heißt, anonymisiert ist ersichtlich, wo sich der eigene Betrieb im Branchenvergleich einordnet. Die MIRO-Geschäftsstelle hat alle Informationen hierzu im Sonderrundschreiben MIRO-info Nr. 44 zusammenstellt. Es steht auf der MIRO-Homepage zur Verfügung und kann bei Bedarf auch in der Geschäftsstelle angefordert werden. www.bv-miro.org GESTEINS PERSPEKTIVEN 5/2018
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