6 ZUR SACHE Steueränderungen, Trends und neue Urteile Der Blick in die Steuergesetze bringt aktuell kaum noch was. Beinahe täglich werden steuerliche Neuregelungen und Anweisungen verabschiedet und neue Steuerurteile gesprochen. Zusätzlich hat es das Steuerjahr 2022 in sich. Corona ist immer noch präsent und die weltweite Gesamtsituation führt zu steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten. Deshalb hat die Bundesregierung mehrere Gesetzesentwürfe mit rückwirkenden Steueränderungen am Start. Hier ein Überblick über anstehende Änderungen, interessante neue Urteile und angesagte Steuertrends für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Foto: Ralphs/Fotos auf Pixabay 1 2 5 4 Degressive Abschreibung verlängert Im Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ist vorgesehen, die degressive Abschreibung auch beim Kauf von betrieblichen Anlagevermögen im Jahr 2022 zuzulassen. Bislang war die degressive Abschreibung wegen Corona nur für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt worden. Degressive Abschreibung bedeutet: das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 % der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Steuererklärungsfristen Im Entwurf des „Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes“ werden die Steuererklärungsfristen für das Steuerjahr 2021 geregelt. Für die Abgabe der Steuererklärungen 2021 gilt: Wer steuerlich beraten ist und die Erklärungen von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lässt, kann sich beruhigt zurücklehnen. Das Finanzamt erwartet die Erklärungen in diesem Fall erst am 30. Juni 2023. Ohne steuerliche Beratung müssen die Erklärungen 2021 spätestens am 30. September 2022 im Briefkasten des Finanzamts landen. 3Höherer Grundfreibetrag Da die Bundesbürger mit der höchsten Inflation seit 30 Jahren belastet sind, sollen die Steuern gesenkt werden. Das wird durch einen höheren Grundfreibetrag teilweise erreicht. Der Grundfreibetrag 2022 klettert rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 von 9984 Euro auf 10.347 Euro. Für zusammenveranlagte Eheleute verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Das bedeutet im Klartext: Bei einem Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags fallen keine Steuern an. Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag, mindert sich die Steuerbelastung. Mehr pauschale Werbungskosten Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1200 Euro erhöht. Das bedeutet: Selbst wenn ein Arbeitnehmer keinerlei oder nur geringe Ausgaben im Zusammenhang mit seinem Beruf hat, zieht das Finanzamt 1200 Euro steuersparende Werbungskosten ab. Lohnsteuerkorrektur wann, wie und für wen? Der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden bei Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer bereits berücksichtigt. Durch die rückwirkende Erhöhung wurde also in den Vormonaten zu viel Lohnsteuer einbehalten. Nun stellt sich die Frage: Muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrigieren, also dem Arbeitnehmer die zu viel einbehaltene Lohn- GESTEINS Perspektiven 4 | 2022
ZUR SACHE 7 steuer erstatten, wenn die Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Ist das Gesetz in Kraft, mit dem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag erhöht werden, gilt als zweite Voraussetzung, dass der Anbieter der Software die Änderungen in die Software eingepflegt hat und ein Update anbietet. (Bundestags-Drucksache 20/1333 vom 5. April 2022) Generell gibt es zwei Möglichkeiten, die Lohnsteuer zu korrigieren: Variante 1: Es werden die Lohnsteueranmeldungen der vergangenen Monate geändert und dem Arbeitnehmer die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet. Variante 2: Es wird eine Differenzbesteuerung durchgeführt, indem die Erstattung mit der fälligen Lohnsteuer verrechnet und nur der Differenzbetrag ans Finanzamt abgeführt wird. Die Lohnsteuer muss übrigens vom Arbeitgeber nicht korrigiert werden, wenn das Arbeitsverhältnis bei Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nicht mehr besteht. In diesem Fall bleibt es bei der zu hoch abgeführten Lohnsteuer. Der Arbeitnehmer bekommt die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet, wenn er eine Steuererklärung 2022 beim Finanzamt einreicht. 6Höhere Entfernungspauschale Arbeitnehmer, die jeden Tag weitere Strecken zur Arbeit zurücklegen, werden steuerlich entlastet. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht sich die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von derzeit 35 Cent/km auf 38 Cent/km. Diese Erhöhung gilt nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte), sondern auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anmietet. In diesem Fall darf er neben den Unterkunftskosten zusätzlich die Fahrtkosten für eine wöchentliche Heimfahrt an den Erstwohnsitz als Werbungskosten absetzen. 7Mobilitätsprämie beantragen Arbeitnehmer, die einfach mehr als 21 km zur Arbeit pendeln müssen, profitieren wie beschrieben von einer höheren Entfernungspauschale. Blöd nur, wenn das Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann fallen keine Steuern an und im Gegenzug kann natürlich auch keine Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Trotzdem sollte die tägliche Fahrt zur Arbeit aufgezeichnet werden. Denn hier gibt es nach Ablauf des Jahres auf Antrag eine Mobilitätsprämie. Das ist ein kleiner Zuschuss zu den Fahrtkosten ab Tipp am Rande Sommerfest steuerlich planen Feiern Sie sicherheitshalber ein Sommerfest mit ihren Mitarbeitern, weil nicht klar ist, ob die Weihnachtsfeier angesichts der angekündigten sechsten oder siebten Coronawelle stattfinden kann, dann sollten Sie steuerlich planen. Es gelten dieselben lohnsteuerlichen Grundsätze wie bei einer Weihnachtsfeier. Die Kosten je Mitarbeiter sollten nicht mehr als 110 Euro betragen, ansonsten wird für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer fällig und die Vorsteuererstattung für die Kosten des Sommerfests kippt komplett. Achtung: Bei der Berechnung der Kosten je Teilnehmer sind zwei Besonderheiten zu beachten. Zum einen werden die Kosten für Begleitpersonen dem Arbeitnehmer zugeschlagen und zum anderen interessiert das Finanzamt bei Ermittlung der 110-Euro-Grenze nur die tatsächliche Teilnehmerzahl des Festes und nicht die Anzahl der geladenen Gäste. Entfernungspauschale bleibt gleich! Steuerliche Behandlung des 9-Euro-Tickets In einem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses hat die Bundesregierung beschlossen, für 90 Tage die Fahrkartenpreise im öffentlichen Nahverkehr auf 9 Euro pro Monat zu senken. Das soll den Umstieg auf Öffis fördern und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung bringen. Steuerlich gilt: Selbst wenn für die Monate Juni bis August 2022 nur 9 Euro im Monat für das Ticket bezahlt werden müssen, darf bei den Werbungskosten trotzdem die Entfernungspauschale abgezogen werden. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln drei Monate lang zur Arbeit (Kosten 27 Euro). Die kürzeste (einfache) Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte) beträgt 30 km. Folge: Gibt sie eine Steuererklärung 2022 ab, kann sie, obwohl sie nur 27 Euro bezahlt hat, für die drei Monate Werbungskosten in Höhe von 617 Euro geltend machen (63 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 378 Euro; 63 Tage x 10 km x 0,38 Euro/km = 239,40 Euro). Foto: Pexels auf Pixabay 4 | 2022 GESTEINS Perspektiven
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