14 STEUERN Steuererleichterungen in Corona-Zeiten Die Corona-Krise stellt viele Menschen vor finanzielle Probleme. Ein überraschender Geldgeber in der Not ist das Finanzamt. Zwar ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz wenig bekannt dafür, die Milliarden-Überschüsse aus Steuereinnahmen moderat durch Steuersenkungen an die Steuerzahler weiterzugeben. Doch seit der Corona-Krise befindet er sich in Spendierlaune. Hier wichtige Antragsmöglichkeiten auf Steuererleichterungen für Unternehmer und Arbeitnehmer in einer Zusammenfassung. Foto: Alexandra_Koch/Pixabay Pauschaler Verlustrücktrag Das Bundesfinanzministerium hat als Liquiditätshilfe für betroffene Unternehmen einen pauschalen Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2019 beschlossen. Bereits 2019 geleistete Einkommenoder Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie der Solidaritätszuschlag können erstattet werden. Das Verlustrücktrags-Modell, sieht Folgendes vor (BMF, Schreiben vom 24. April 2020, AZ. IV C 8 – S 2225/20/10003:010): Pauschale: Ein Unternehmen muss nachweisen, dass es von Corona wirtschaftlich betroffen ist (Wegfall von Aufträgen, Personalengpässe wegen Infektionen, Betriebsschließung). Wurden 2019 Vorauszahlungen zur Einkommenoder Körperschaftsteuer geleistet und ist für 2020 Corona-bedingt ein Verlust zu erwarten, kann bereits jetzt beim Finanzamt ein Verlustrücktrag beantragt werden. Dieser beträgt pauschal 15 % der maßgeblichen Einkünfte für die Festsetzung der Vorauszahlungen 2019. Beispiel: Wurden für 2019 Vorauszahlungen von 20.000 Euro bei einem erwarteten Gewinn von 80.000 Euro geleistet, kann ein pauschaler Verlustrücktrag auf 2019 von 12.000 Euro geltend gemacht werden (80.000 Euro x 15 %). Dadurch mindern sich die Vorauszahlungen 2019 um 4000 Euro. Diese erstattet das Finanzamt. Prämie von 1500 Euro für Arbeitnehmer Hat der Arbeitgeber trotz Corona-Krise Geld für finanzielle Anerkennungen übrig und möchte seine Arbeitnehmer belohnen, kann er ihnen eine Prämie von 1500 Euro steuerfrei und sozialabgabenfrei ausbezahlen (BMF, Schreiben vom 9. April 2020, Az. IV C 5 – S 2342/20/10009:001). Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Die Zahlung nach § 3 Nr. 11 EStG muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen und darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern muss zusätzlich geleistet werden. Der Arbeitgeber muss dieses steuerfreie Corona- Gehaltsextra im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzeichnen. Zwischen den Zeilen gelesen, müsste dieses steuerfreie Gehaltsextra auch Minijobbern zustehen, ohne dass sie dadurch ihren Minijob-Status verlieren. Steuerstundung beantragen Werden aktuell Steuerzahlungen für den Betrieb fällig und es fehlen krisenbedingt die Mittel, kann beim Finanzamt eine zinslose Steuerstundung bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Die Finanzämter sollen solchen Anträgen großzügig stattgeben (BMF-Schreiben vom 19. März 2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002). Sind Steuererstattungen aus anderen Steuerbescheiden zu erwarten, sollte zusätzlich zum Stundungsantrag darum gebeten werden, dass keine Verrechnung mit den gestundeten Steuern erfolgt, schließlich geht es um den Erhalt der finanziellen Liquidität des Betriebs. Nicht vergessen: Um zu vermeiden, dass das Finanzamt abbucht, bevor es den Antrag bearbeitet, ist das vorhandene Lastschriftverfahren zu widerrufen. Tipp: Die Stundung wird ausnahmsweise sogar für fällige Umsatzsteuer gewährt. Aussetzung von Pfändungsmaßnahmen beantragen Wer sich mit dem Finanzamt wegen rückständiger Steuern im Clinch befindet, deren Vollstreckung sogar angekündigt (Pfändung) ist, kann einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020 stellen, wenn der Betrieb nachweislich durch die Corona-Krise betroffen ist. Hier lohnt sich ein zweiter Antrag, denn die Finanzämter sollen ab dem 19. März 2020 (Veröffentlichung des Weitere Steuerinfos im Zusammenhang mit Corona Kurz & Knapp Grunderwerbsteuer: In den meisten Bundesländern gibt es auf Antrag eine Steuerstundung für die Grunderwerbsteuer bei Kauf einer Immobilie bis zum Jahresende 2020, wenn der Immobilienkauf zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. April 2020 stattgefunden hat. Förderhilfen: Betriebe, die staatliche Zuschüsse beantragen müssen, stellen sich die Frage, ob diese als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Antwort Stand heute: ja! Kurzarbeit: Arbeitgeber, die für Mitarbeiter Kurzarbeitergeld angemeldet haben, sollten diese darauf hinweisen, dass sie für 2020 in der Regel Steuern nachzahlen müssen. Hintergrund: Das Kurzarbeitergeld erhöht nämlich den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. GESTEINS Perspektiven 4 | 2020
STEUERN 15 BMF-Schreibens) keine Säumniszuschläge bis zum Ende des Jahres festsetzen. Vorauszahlung herabsetzen lassen Geld zurück gibt es für nachweislich durch Corona unmittelbar und nicht unwesentlich Betroffene auch, wenn wegen eines erwarteten Verlusts im Jahr 2020 ein Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen 2020 gestellt wird. Dann erstattet das Finanzamt die für das erste Quartal 2020 Foto: Lupo/Pixelio.de geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Achtung: Bei der Gewerbesteuer gibt es eine Besonderheit. Der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann nicht bei der Gemeinde, sondern nur beim Finanzamt gestellt werden. Eine Zusammenstellung von GP-Autor Bernhard Köstler – Fachbuchautor und Experte für Steuern, Existenzgründung und Altersvorsorge bernhard.koestler@t-online.de Beachten! Tücken beim Gehaltsverzicht von GmbH- Gesellschaftern Verzichten GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer bisweilen auf Gehalt, kann das körperschaftsteuerlich zu einer verdeckten Einlage führen, wenn bereits ein Anspruch darauf besteht (BFH-Urteil, Az. VI R 6/13). Das heißt: Es muss trotz Gehaltsverzicht Lohnsteuer auf das Gehalt abgeführt werden. Der Gehaltsverzicht wirkt sich nur für Gehälter, die in der Zukunft liegen, positiv aus. Es nützt demnach nichts, rückwirkend einen Verzicht auf die März- und Aprilgehälter mit der GmbH zu vereinbaren. Erst der Verzicht für die Zeit voraus bringt den gewünschten Effekt. Diese Grundsätze gelten übrigens auch für den Verzicht auf jährliche Tantiemen. BUNKERABZUG BRECHERBESCHICKUNG SCHWERLASTSIEB ROBUST & ZUVERLÄSSIG – das garantieren wir Ihnen mit aussergewöhnlichen Garantiezeiten! SCHWINGUNGSTECHNIK IN PERFEKTION Massive Auskleidungen gegen Verschleiß in Hardox-Qualität sind dabei selbstverständlich. FÖRDERN. SIEBEN. DOSIEREN. www.dosiertechnik.com Dosiertechnik GmbH . Hansaring 134 . D-48268 Greven Telefon +49 (0) 25 71 5 77 05-0 . info@dosiertechnik.com DOSIERTECHNIK GMBH ® WIR SIND GUT – FÜR SIE 4 | 2020 GESTEINS Perspektiven
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