10 WIRTSCHAFT Grafik: PublicDomainPictures/Pixabay SAND, KIES UND NATURSTEIN FÜR BAUMASSNAHMEN Baustellen werden mit Gesteinsbaustoffen weiter zuverlässig versorgt Die Werke der Gesteinsindustrie unternehmen derzeit höchste Anstrengungen, um der Nachfrage nach hochwertigen Baurohstoffen für die Produktion von Beton und Asphalt, Gleisschotter, Wasserbausteinen oder anderweitig erforderlichen Schüttgütern für laufende Baumaßnahmen nachzukommen. Trotz sehr vereinzelter Schließungen sind die Betriebe insgesamt lieferfähig. Damit trägt die Branche bestmöglich zur Stabilisierung des deutschen Bruttosozialprodukts in diesen schwierigen Zeiten bei. In einer Stillstandphase wie der jetzigen wachsen gewaltige Unsicherheiten. Wie und wann sich das Wirtschaftsgefüge neu ausrichten und nach vorn orientieren kann, bleibt ungewiss. Dass die zuständigen Bundesminister dennoch eine Fortsetzung der Bautätigkeit in Deutschland auch in Zeiten der Corona- Krise per Erlass beschlossen haben und sich für die Weiterführung und Neuausschreibung von Infrastrukturbaustellen aussprechen, bestätigt einmal mehr die Rolle des „Wirtschaftsbereiches Bau“ und seiner Zulieferer. Nicht zum ersten Mal kommt sie zum Tragen – genau genommen ist sie immer dann besonders gefragt, wenn es wirtschaftlich knirscht. Manchmal als Konjunkturlokomotive betitelt, ist anhaltende Bautätigkeit diesmal eher eine Art Zug, der Hoffnung auf Besserung transportiert. Wenn diese Hoffnung auch der Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur in Deutschland zugutekommt, kann sich das am Ende nur positiv für die Bevölkerung und die Gesamtwirtschaft auswirken. Das heißt für die Baustellen aber auch: Ver- und Entsorgung müssen weiter funktionieren. Die Lieferung der erforderlichen Massenbaustoffe aus möglichst nahe gelegenen Sandund Kiesgruben oder Steinbrüchen und den dort oft angeschlossenen Transportbeton- oder auch Asphaltmischwerken muss sichergestellt bleiben. Im einleitenden Interview dieser Ausgabe erklärt Dr. Gerd Hagenguth, Präsident des Bundesverbandes MIRO, welche Anstrengungen derzeit unternommen werden, um unter verschärften Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen weiterhin Sand-, Kies-, Schotter- und Splittprodukte zur Verfügung zu stellen, um die anhaltende Nachfrage nach Baurohstoffen über kurze Wege zu decken. Ohne diesen erforderlichen Nachschub würde auch die Bauausführung ins Stocken geraten. Das gilt es dringend zu verhindern!“ Gleichlautendes äußern auch die Verantwortlichen der MIRO-Mitgliedsverbände. Georg Fetzer, Präsident des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden (BIV), betont in der aktuellen Situation zusätzlich den großen Vorteil der regionalen Gewinnung und Produktion, der kurze Transportwege und eine von Importen unabhängige Versorgung sicherstellt. Auch Thomas Beißwenger, Hauptgeschäftsführer beim Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg (ISTE), sieht die Rohstoffunternehmen insgesamt vergleichsweise gut aufgestellt. Wie andere Verbandskollegen betont er: „Unsere Betriebe sind in der Regel nicht sehr personalintensiv. Das kommt uns in dieser Zeit zugute, wo es darum geht, Abstände zwischen den Beschäftigten einzuhalten.“ Es gehe jetzt vor allem darum, die Betriebe weiterhin lieferfähig zu halten, um die anhaltende Bautätigkeit bestmöglich zu flankieren. Kurzarbeit ist aufgrund dieser Entwicklungen in der Branche derzeit noch kein Thema, die Betriebe bereiten sich jedoch präventiv auch auf diese Möglichkeit vor. www.bv-miro.org Corona-Übersicht europäisch und international Der Europäische Verband der Gesteinsproduzenten UEPG (Union Européenne des Producteurs de Granulats) vertritt 24 nationale Verbände der Gesteinsindustrie bei der EU in Brüssel und setzt sich in deren Auftrag für branchenbedeutsame Fragen bei den europäischen Institutionen ein. Neben Aspekten, die das nachhaltige Wirtschaften der Branche betreffen, ist auch die Sozialverantwortung ein Schwerpunkt. Dazu zählen u. a. der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit. Für einen raschen Überblick zur Corona-Lage in europäischen Ländern haben die Verantwortlichen unter der Geschäftsführung von Dirk Fincke eine interessante Übersicht erstellt, die unter http://www.uepg.eu/covid-19 abrufbar ist. Ergänzt wird sie durch eine ähnliche Aufstellung zu den GAIN-Partnerländern (Global Aggregates Information Network) weltweit: http://www.uepg.eu/mediaroom/70/30/Global-Aggregates-Information-Network-during-Covid-19/. www.uepg.eu UEPG GESTEINS Perspektiven 4 | 2020
WIRTSCHAFT 11 ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG auf digitalem Weg. Eigentlich spricht nichts dagegen. Foto: Karolina Grabowska/Pixabay Ausnahmetatbestand bei Genehmigungsverfahren einheitlich gesetzlich regeln Aufgrund der Corona-Pandemie ist aus Sicherheitsgründen auch der Publikumsverkehr im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren beschränkt. Dies darf nicht dazu führen, dass wichtige Genehmigungsverfahren wegen Zeitverzug oder Fristenüberschreitungen gefährdet werden. MIRO begrüßt daher ausdrücklich den Vorstoß des BDI für eine Regelung, die eine generelle und bundeseinheitliche Ausnahme von fristgebundenen Verpflichtungen bei laufenden Genehmigungsverfahren sanktionsfrei ermöglicht und Voraussetzungen für schnelle Neu- und Anschlusszulassungen bzw. Erweiterungen beinhaltet. Laufende Genehmigungsverfahren auf unbestimmte Zeit auszusetzen und auf ein Ende der Beschränkungen zu hoffen, kann speziell für Unternehmen, deren befristete Genehmigungen auslaufen, zur Bedrohung werden. Sofern bspw. die physische Öffentlichkeitsbeteiligung für Betriebe der Sand-, Kies- und Natursteinindustrie ein zwingender Verfahrensschritt ist, liegt Rechtswidrigkeit vor, wenn diese unterlassen wird. Betriebsstilllegungen mangels rechtzeitiger Anschlussgenehmigungen wären im Normalfall die Folge eines solchen Verfahrensfehlers. Daran ändert auch eine Pandemie nichts, denn die einschlägigen Gesetze kennen keinen entsprechenden Ausnahmetatbestand. Diesen gilt es deshalb rechtssicher festzuschreiben. Nachdem bereits diverse Gesetze zur Bewältigung der Corona-Krise im Eiltempo verabschiedet worden sind, sollte es möglich sein, rasch per Gesetz auch einen zulassungsbedingten Investitionsstau zu verhindern. Die aufgezeigten Wege dazu sind schlüssig: So könnte die Pflicht zur physischen Auslegung von Antragsunterlagen und zur Durchführung von Erörterungsterminen bspw. durch Veröffentlichung der Antragsunterlagen – und damit quasi durch eine digitale Auslegung der Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet – inklusive Benennung einer Einwendungsfrist ersetzt werden. Ebenso sollte für die Bekanntmachung von Zulassungen der digitale Weg genügen. Dementsprechend setzt sich der BDI in einem Schreiben an die zuständigen Staatssekretäre im Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium sowie an die Umweltminister und Wirtschaftsminister der Länder für eine grundsätzliche Duldung von Fristversäumnissen sowie Erleichterungen in Genehmigungsverfahren ein. Gefordert wird, dass Bund und Länder kurzfristig eine allgemeine, bundeseinheitliche und grundsätzlich geltende Regelung entwickeln, die eine solche Duldung enthält. Fristgebundene Verpflichtungen könnten gemäß dieser bis Ende des Jahres nachgeholt werden, ohne dass bei Fristversäumnis der Verlust von Rechten droht. Der MIRO-Appell dazu lautet: Dieser Vorstoß des BDI und der gewählte Verteiler bei Bund und Ländern ist absolut richtig. Besonders der Verweis auf ein bundeseinheitliches Vorgehen ist positiv zu betonen. Im Bemühen, gemeinsam mit der betroffenen Industrie den befürchteten Investitionsstau eigeninitiativ zu verhindern, sind bereits länderspezifische Einzelregelungen getroffen worden, deren Vielfalt nur noch sehr schwer zu überblicken ist. Der Sprecher der MIRO-Geschäftsführung, Walter Nelles, betont: „Was unserer Branche und der Volkswirtschaft insgesamt hilft, ist vor allem eine klare Linie, an der sich alle Beteiligten sicher orientieren können. Die bereits erteilten Fristverlängerungen in nicht mehr zu überblickenden Einzelregelungen von Bund, Ländern und Überwachungsbehörden sind der Situation nicht angemessen und verunsichern selbst die Fachexperten. Deshalb unterstützen wir den BDI-Vorstoß ausdrücklich.“ Ein ganz wichtiges Anliegen der Interessenvertreter und der Unternehmen ist außerdem, dass laufende und kurz vor dem Abschluss stehende Genehmigungsverfahren nicht zum Stillstand kommen oder sich auf unbestimmte Zeit verzögern. Hier hilft ein zügiger Bescheid, um hohen finanziellen Ausfällen und dem potenziellen Verlust von Arbeitsplätzen vorzubeugen. Betroffen sind alle Zulassungsverfahren wie Genehmigungsverfahren nach BImSchG, wasserrechtliche Verfahren, Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht sowie Planfeststellungsverfahren, die einer Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines Erörterungstermins bedürfen. www.bv-miro.org Mit STICHWEH SETZMASCHINEN ALLES RAUSHOLEN! Was bleibt: hochwertiger Sand oder Kies für die Bauindustrie. Mehr Info unter: smt-stichweh.com smt-stichweh.com Linkedin STICHWEH
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