generator befreit die Einsatzortfrage von etwaiger Hauptstromversorgung, das integrierte Wasserrecycling antwortet auf Einsatzorte mit geringem Wasservorkommen. Auch ein vollelektrischer Betrieb ist realisierbar. Um die Siebe vor Überlastung zu schützen, ist die Aufgabekörnung auf 100 mm begrenzt. Die maximale Aufgabemenge beträgt 70 t/h, die maximale Waschleistung des Zyklons 30 t/h. Maximal 100 m 3 /h Prozesswasser werden benötigt, 90 % davon sind wiederverwendbar. Das entspricht 5 bis 10 m 3 /h Frischwasserbedarf. Die mobile, genehmigungspflichtige Waschanlage gewinnt viele Materialien wie Sand, Kies, Schotter, Brechsand, Vorsieb- und Oberbodenmaterial zurück. Nicht aufzubereiten ist stark verunreinigtes Material (Ziegel, Kunststoffe) mangels Sortierungs- oder Reinigungsmöglichkeit. Die Zyklonstufe sortiert geringe Mengen an Kunststoffen aus. Für plastische Tonarten wie Montmorillonit müssen bei der Vorabscheidung zusätzliche Prozessschritte berücksichtigt werden. Die Menge an abschlämmbaren Anteilen im Aufgabematerial sollte 15 % nicht überschreiten, das fertige Produkt besitzt einen Anteil kleiner 0,063 mm von ≤ 3 %. Die Frage „Neue BBodSchV: Überwiegen für Gesteinsbetriebe die Vor- oder die Nachteile?“ beantwortete André Fietkau, beim Bayerischen Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden (BIV) für Umwelt- und Verwaltungsrecht zuständig. Er ordnete die seit August 2023 gültige, novellierte Version ein und ging auf Bodenklassen, den Regelungsrahmen in Bayern und die Abgrenzung von BBodSchV vs. ErsatzbaustoffV ein. Auch klärte Fietkau über den Regelrahmen bei Nass- und Trockenverfüllung („Standard“, erweitert) auf. Reduzierter Prüfungsaufwand bei Trockenverfüllung-„Standard“ sowie weitere Betreiberpflichten könnten Behördenkreativität herausfordern, wohingegen zusätzliche Sicherheitsschranken im Einzelfall auch für Verfüllbetriebe sinnvoll sein können. Vor allem Grundwassermonitoring und Fremdüberwachung seien potenziell regelungsbedürftig. Fietkau: „Trotz einheitlicher Standards besteht erheblicher Bedarf an ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen.“ Die Verfüllung höher belasteter und anderer Materialien ist laut neuer BBodSchV mit Zustimmung der Behörden möglich – Details bleiben dabei aber ungeklärt. Das spricht für Anleihen an bisherige und fortgeführte Landesregelungen, mit dem erklärten Ziel, Materi- EINIGE DER REFERENTEN im Fokus der Kamera: Echte Experten unter sich. GESTEINS Perspektiven 3 | 2024
TREFFPUNKT 57 alklassen BM-F gem. ErsatzbaustoffV als Bodenmaterial i.S.d. BBodSchV anzuerkennen. Die Auswirkungen der BBodSchV auf Nassverfüllung wiederum sind nicht abschließend geklärt. Fietkaus Auffassung nach ist Einschränkung der Nassverfüllung an sich, also das „Ob“, fraglich. Positiv sieht Fietkau die grundsätzlich einheitlichen Standards, negativ den erheblichen Bedarf nach ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen: Etabliert sich da ein rechtliches Mischsystems? – Altes Landesrecht ordnete er als teils vorteilhafter ein. Wir müssen optimieren – Können wir das auch? Diese Kernfrage umschloss drei nachmittägliche Vorträge. Den Anfang machten Jörg Thomas und Andreas Frey von der Wima Wilsdruffer Maschinen- und Anlagenbau. Sie berichteten über den Austausch von Siebmaschinen in Altanlagen unter Beachtung der DIN EN 1009-4. Weil der Kunde nach dem Austausch schnellstmöglich wieder mit der Produktion beginnen will, um Produkte normgerecht herzustellen, bedarf es guter Beratung und einer schnellen (De-)Montage. Beim Austausch zu integrieren sind eventuelle Änderungen im Verfahren (verändertes Aufgabematerial, höhere Leistung). Für annähernd gleiche Parameter erfassen Profis die Maschine, ihre Einbausituation und Peripherie. Bauliche und statische Gründe erschweren das Umsetzen von Änderungen häufig. Zur DIN EN 1009 sei gesagt: Sie besteht aus sechs Teilen, der erste Teil enthält gemeinsame, die anderen Teile spezifische Anforderungen für die unterschiedlichen Aufbereitungsmaschinen und -anlagen. Besonderes Augenmerk gilt Teil 4 der Norm: spezifische Anforderungen für Klassiermaschinen. Dort sind 550 mm Mindestabstand zwischen den Siebdecks und dem Querträger festgelegt. Die Folge: größere Siebmaschinen. Sollte im Falle einer Modernisierung durch Platzbeschränkungen eine Einhaltung unmöglich sein, gilt die Ersetzung als „Ersatzteilaustausch“ und muss die Anforderung nicht erfüllen. Es sind andere Lösungen wie das Entfernen von Komponenten zum oberen Deck möglich. „Gebrauchte“ dürfen gehandelt und eingesetzt werden, wenn sie nach dem Produktsicherheitsgesetz § 3 sicher sind, aber nicht zwangsläufig dem Stand der Technik entsprechen. Eine Gefährdungsbeurteilung muss vorab erbracht werden. „Feintuning am Brecher ist machbar!“, erklärte Karl-Heinz Hessler, Metso Germany. Das reduziert die Kosten bei Verschleiß, Energieverbrauch oder Arbeitseinsatz. Aber wie? – Sind die Anforderungen (Durchsatz, maximale Zielkörnung, Kubizität) an den Brecher bestimmt, gibt es fünf „Stellschrauben“ zum Beeinflussen dieser: Brechkammer, Spalt, Hub, Drehzahl und Aufgabe. Als Beispiel führte Hessler die Brechkammer an, die mit Aufgabeöffnungen und Einstellbereichen für den Spalt von extrafein bis extragrob zur Verfügung steht. Wird die Drehzahl verringert, ist beim Nutzen der Extrafeingegenüber der Feinkammer der Feinanteil geringer. Eine geringere Drehzahl bedeutet auch weniger Verschleiß. „Die ‚eine‘ Stellschraube gibt es aber nicht. Jeder Betrieb ist anders, was bei dem einen funktioniert, funktioniert bei dem anderen nicht zwangsläufig, oft müssen Kompromisse eingegangen werden“, sagte Hessler. Auf die Frage, wie hoch das Optimierungspotenzial in den Betrieben tatsächlich sei, antwortete Hessler: „Hoch!“ Er habe beobachtet, dass die meisten Anwender nur mit dem Spalt „spielen“, was zumeist sinnbefreit sei. Jens Peter Huischen, Wöhwa, sprach über das Thema Cybersicherheit. Ein Cyberangriff hat fatale Folgen für die Betroffenen: EDV ist nicht mehr nutzbar, Betriebswirtschaft, Steuerungssysteme und Prozesse funktionieren nicht mehr. Es sind nur noch manuelle Abläufe möglich. Das bedeutet Produktionsausfälle und finanzielle Verluste. Gegen diese Gefahr ist am 1. Dezember 2023 das EU-Cyberresilienzgesetz in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, Verbraucher und Unternehmen zu schützen, die Produkte oder Software mit einer digitalen Komponente kaufen oder verwenden. Mit dem Internet verbundene Produkte und Software sollen sicherer werden. Laut Gesetz sind Hersteller über den gesamten Lebenszyklus eines Produktes für dessen Cybersicherheit verantwortlich, ferner werden Verbraucher angemessen informiert. „Die Sensibilisierung der Verbraucher ist das Wichtigste“, sagte Huischen – Cybersicherheit als Gesellschaft und Individuum funktioniert nur, wenn jeder Einzelne dazu beiträgt. Wenn es einen erwischt, hilft die Cyber-Ersthilfe BW, die zentrale Kontakt- und Meldestelle für Cybersicherheitsvorfälle in Baden-Württemberg mit 24/7-Service für Betroffene an 365 Tagen im Jahr. Im Verdachtsfall rufen Betroffene die Ersthilfe an und erhalten erste Hilfestellungen und zielgruppenspezifische Anlaufstellen für die weitere Analyse und Bearbeitung des jeweiligen Falls. Auf Frage ins Plenum gaben Vertreter vieler Unternehmen an, ihre Web-Kommunikation bereits über VPN-Tunnel abzusichern. Dabei schützt eine Verschlüsselung den Datenaustausch zwischen Endgerät und VPN-Server. Abschließend informierte Walter Nelles darüber, dass bei der Überarbeitung der Maschinenrichtlinie der Schutz vor Eingriff in die Maschinensteuerung durch Korruption Pflicht wird und mit Erscheinen der Maschinenverordnung direkt gilt. Somit muss sich jeder mit diesem Thema auseinandersetzen. Wir müssen autonom werden – mit und ohne Personal Dieses Oberthema hatte der zweite Nachmittagsblock. „Ab wann fahren wir mannlos? Morgen, übermorgen oder schon heute?“, fragte Dr. Christian Riedel, Xtonomy, und berichtete über den autonomen Fahrbetrieb in Tagebauen. Die Technologie dazu gibt es und sie kommt vorrangig an abgelegenen Orten oder in sehr großen Bergwerken zum Einsatz. Im Bereich mit autonomem Betrieb („No-Entry Mine“) laufen alle Prozesse im Idealfall ohne Personal ab. Dort eingesetzte Mobilmaschinen sind oft kleiner als jene nichtautonomer Bereiche. Die Folge ist ein kontinuierlicherer Materialfluss plus geringere Wartungskosten. Ebenfalls denkbar ist ein elektrifizierter Fuhrpark. Dr. Riedel unterstrich den dabei stets notwendigen ganzheitlichen Ansatz unter Bestimmung und Berücksichtigung von „Nadelöhren“ wie Brechern oder Ladegeräten, um Engpässe im Lade- und Transportprozess aufzulösen. Insbesondere beim Brecher schlummert großes Potenzial: Die Echtzeit-Überwachung weiß um die aktuelle Materialmenge im Brecher, was die Steuerung der Transportfahrzeuge gezielt auf den Brecher abstimmt. Navigiert werden die Transportfahrzeuge durch KI plus Radartechnologie. Die KI imitiert die Art und Weise, wie ein Mensch flexibel über seine Aufgaben nachdenkt. Der Radar erkennt Hindernisse und Umgebung. Es erfolgt eine kontinuierliche Kartierung der befahrbaren Fläche, per KI „entscheidet“ das Fahrzeug selbst, wie detektierte Hindernisse umfahren werden. Dynamische Hindernisse werden erkannt, unwegsames Gelände ist kein Problem. In der Praxis fahren 3 | 2024 GESTEINS Perspektiven
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