12 WIRTSCHAFT Carola Rackete und Martin Schirdewan treten als Spitzenduo der Partei Die Linke bei der Europawahl an. Der Linke-Vize Schirdewan ist Politikwissenschaftler und seit 2017 im EU-Parlament. Carola Rackete, parteilose Aktivistin und Kapitänin, gilt als politische Seiteneinsteigerin. 2019 erlangte sie internationale Bekanntheit, als sie mit aus Seenot geretteten Geflüchteten auf dem Schiff „Sea Watch 3“ trotz Verbots der italienischen Behörden die Insel Lampedusa anlief. Fotos: Martin Heinlein, Die Linke 1 2 3 4 Die Linke ist vorsichtig hinsichtlich einer generellen Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. In der Praxis bedeuten sie oftmals eine Einschränkung von Mitwirkungsverfahren der lokalen Bevölkerung, was wiederum mittelfristig zu größeren lokalen und regionalen Problemen führen kann. Möglichkeiten der Beschleunigung von Verfahren sehen wir z. B. bei der Frage des Zugangs von Fachkräften aus Drittländern zum deutschen Arbeitsmarkt. Verwaltungsvorschriften top-down zu verkürzen, ohne über lokales Wissen zu verfügen (wie beim EU „Net Zero Industry Act“) lehnen wir ab. Um die ausreichende Verfügbarkeit von Rohstoffen langfristig zu sichern, müssen mehr genutzte Ressourcen wieder in die Produktion eingespeist werden (Kreislaufwirtschaft) und der Verbrauch von Primärrohstoffen sinken. Bei Bergbauprojekten muss die lokale Bevölkerung an der Wertschöpfung beteiligt werden. Sowohl innerhalb der EU als auch bei internationalen Handelsabkommen muss die lokale Bevölkerung vom Rohstoffabbau unmittelbar profitieren. Der administrative Aufwand für Unternehmen kann durch mehr digitale Verfahren deutlich verringert werden. Gut ausgestattete öffentliche Verwaltungen (mit ausreichend Personal und aktuellen IT- Systemen) reduzieren zudem den Zeitaufwand für Unternehmen. An vielen Stellen haben in den vergangenen Jahren kaputt gekürzte öffentliche Verwaltungen zu höherem Zeitbedarf geführt. Das wollen wir ändern für eine gut funktionierende Zusammenarbeit zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Vorschriften wie „one-in, one-out“ halten wir für nicht zielführend. Sie sind selbst Bürokratiemonster, die abstrakte Vorschriften ohne Rücksicht auf konkrete Anwendungszwecke festschreiben. Zudem setzen europäische Normen oft verbindliche Standards, an denen sich außereuropäische Akteure orientieren. Das schafft einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen, den wir nicht leichtfertig verspielen sollten. Die Linke setzt sich für europaweit verbindliche Regelungen zum Bodenschutz und das Gelingen der EU-Bodenschutzrichtlinie ein. Seit 2006 wird der Kommissionsvorschlag zur Bodenrahmenrichtlinie im Ministerrat blockiert. Die Entscheidungen vor Ort haben in der Summe gerade nicht zu einem nachhaltigen Schutz der Böden geführt. Deshalb sollten nationale Bewertungsspielräume zugunsten eines verbindlichen Schutzes deutlich eingegrenzt werden. Asbestrückstände in Gebäuden und Infrastruktur müssen zügig beseitigt und Beschäftigte, Wohnbevölkerung und Nutzende von Schulen, Sportstätten, Krankenhäusern u. ä. dafür sensibilisiert werden. Der neue Arbeitsplatzgrenzwert sollte deutlich früher gelten als die in der Arbeitsschutzrichtlinie vorgegebene Umsetzungsfrist von fünf Jahren. Eine schnelle Rechtsetzung ist nötig für Screening und Registrierung von Asbestquellen in Gebäuden und Infrastruktur. Ein Beseitigungsplan sollte in allen europäischen Ländern erstellt werden (ähnlich wie in Polen, wo aller Asbest planmäßig bis 2032 beseitigt sein soll). Alle Beschäftigten, die mit Asbest arbeiten oder unbeabsichtigt damit in Berührung kommen können (z. B. bei energetischer Gebäudesanierung), müssen dafür ausgebildet werden. Bei Quarzstaub unterstützen wir die weitere Absenkung des Arbeitsplatzgrenzwertes von 0,1 auf 0,05 mg/m³. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Einhaltung des Grenzwertes sind bei den meisten Bautätigkeiten gegeben. Wichtig ist, Prävention auf dem Stand der Technik umzusetzen. Sozialpartner und Präventionseinrichtungen sollten da gemeinsam vorgehen. GESTEINS Perspektiven 3 | 2024
WIRTSCHAFT 13 Katarina Barley, derzeit Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, war bereits 2019 Spitzenkandidatin ihrer Partei bei der Europawahl. Damals erlitt die SPD eine Wahlschlappe und rutschte von 27,3 % (2014) auf 15,6 %. Mit einem Abstimmungsergebnis von knapp 99 % wurde die studierte Juristin erneut auf der Delegiertenkonferenz ihrer Partei zur Spitzenkandidatin gewählt. Foto: Katarina Barley, SPD 1 2 3 4 Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, den Wandel hin zu klimaneutralen und kreislaufbasierten Verfahren zu vollziehen. Dabei steht für uns unter anderem die Grundstoffindustrie im Fokus. Wir wollen diese Branche in ihren Innovationsanstrengungen unterstützen, von denen auch Innovationswirkungen in den Rest der Wirtschaft ausgehen können. Auch in Bereichen, in denen mineralische Rohstoffe zum Einsatz kommen, wie etwa der Batterietechnologie, der Elektromobilität sowie den Wind- und Solarkrafttechnologien sehen wir große strategische Potenziale für den europäischen Markt. Wir wollen sicherstellen, dass Produktionskapazitäten in solchen Schlüsselbereichen der digitalen und der ökologischen Transformation „Made in Europe“ weiter Zukunft haben. Derzeit erfolgt die Regulierung von europäischer Industriepolitik vor allem durch die Ad-hoc- Kontrolle von nationaler Beihilfe und über eine Vielzahl von Plattformen und Gremien für unterschiedliche europäische Programme. Dabei fehlen Daten, analytische Ressourcen und gebündelte Kompetenzen auf EU-Ebene. Das wollen wir ändern und die Qualität von EU-Regulierungen verbessern. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, Investitionshindernisse wie langwierige Genehmigungsverfahren und umfangreiche Beihilfeprüfungen zu vereinfachen. Dafür brauchen wir ein Update verschiedener Regulierungen. Zum Teil blockieren sich verschiedene Regulierungen gegenseitig. Hier wollen wir durchlüften, ohne Schutzstandards abzusenken. Die Europa-SPD unterstützt einen Ansatz zur EU-Bodenüberwachungsrichtlinie, die nicht nur zu einem besseren Monitoring von Böden führt, sondern Mitgliedstaaten auch dazu verpflichtet, die Qualität von Böden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verbessern. Dabei soll den Mitgliedstaaten genügend Flexibilität eingeräumt werden, um auf lokale Bedingungen eingehen zu können. So bleibt es den Mitgliedstaaten etwa überlassen zu definieren, was als nachhaltige Bodenbewirtschaftung gilt. Das kann die wirtschaftliche Nutzung von Böden miteinschließen. Bei Risikominimierungsmaßnahmen soll u. a. die Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen berücksichtigt werden. Außerdem können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, was als „inakzeptables“ Risiko gilt und bei der Erwägung von Risikominimierungsmaßnahmen die Nutzungsart der Böden mit in Betracht ziehen. Bei Asbest handelt es sich um einen krebserzeugenden Stoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial und einer Vielzahl berufsbezogener Erkrankungen und Todesfälle, vor allem in der Bauwirtschaft. Deswegen hat bereits ein nationaler Asbestdialog stattgefunden. Im Ergebnis dieses Dialogs wollen wir in der Gefahrstoffverordnung die Regelungen zu Asbest anpassen und zugleich zusammenfassen und aktualisieren. Der Referentenentwurf des BMAS liegt vor und befindet sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Auf europäischer Ebene wurde im letzten Jahr die Richtlinie zum Schutz vor Asbest am Arbeitsplatz neu gefasst und die Grenzwerte für die Asbestexposition um das Zehnfache gesenkt. 3 | 2024 GESTEINS Perspektiven
TREFFPUNKT 63 NETZWERKEN: Die Pause
TREFFPUNKT 65 Norm übernehme damit
Weinwandern mit Einkehr Das BLS-Aus
EINKAUFSFÜHRER - WER BIETET WAS? 6
64 AUFBEREITUNG AUFBEREITUNG 65 AUF
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