10 WIRTSCHAFT Wohnungsbau: Aufbruch oder Einbruch? Mehr als dreißig führende Organisationen und Verbände der Bau-, Baustoffund Immobilienbranche – darunter auch MIRO – tragen die Aktionsplattform „Impulse für den Wohnungsbau“. Wie bereits in den Jahren zuvor, richteten die Akteure erneut Mitte März 2023 einen warnenden, faktengestützten Appell an Bundestag und Bundesregierung. Die Hauptbotschaft des aktuellen Positionspapiers bleibt im Kern gleich: Der Wohnungsbau braucht mehr Verlässlichkeit, mehr Tempo, mehr Anreize – und weniger bürokratische Hürden. Hinzu kommt nun die berechtigte Sorge, dass der Bund ohne zügiges Gegensteuern ein Scheitern seiner eigenen Neubau- und Klima-Ziele riskiert. Statt des „Zickzack- Kurses“ fordern die Verbände und Organisationen einen stringenten „Zackzack- Kurs“, der nichts weniger als Verlässlichkeit signalisiert. Dazu seien die politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau so zu verbessern, dass ausreichend sozialverträglich bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. So lautete zwar ohnehin das Versprechen der Koalitionäre, doch stattdessen sind nun deutliche Rückgänge im Wohnungsneubau absehbar; die Bauwirtschaft warnt gar vor einem fatalen Konjunktureinbruch. Angesichts kaum noch realistischer Plan- und Kalkulierbarkeit im schwierigen Umfeld könnten selbst bereits genehmigte Projekte auf der Kippe stehen. Die erwartbaren sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines nachhaltigen Rückgangs der Bautätigkeit wären dramatisch. Selbst der mühevoll positiv entwickelte Fachkräftebestand der Baubranche wäre kaum zu halten, wenn die Bautätigkeit trotz negativer Schocks nicht stabilisiert werden kann. Das Aktionsbündnis fordert richtigerweise eine Anpassung der politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau sowie die Modernisierung. Dazu müsse die Neubau-Förderkulisse attraktiv, effizient und technologieoffen gestaltet werden, was auch ein erhöhtes Volumen für die Neubauförderung auf mindestens 10 Mrd. Euro pro Jahr beinhalten sollte. Sämtliche Förder- und Nachweisverfahren müssten effizient, kostenneutral und innovationsfreundlich gestaltet werden. Der Hochlauf bei der sozialen Wohnraumförderung des Bundes müsse wegen der schwierigen Lage auf dem Baumarkt, der stark gestiegenen Preise und den weitaus höheren Finanzierungskosten gestrafft und an die Preisentwicklung angepasst werden, um signifikante Effekte auslösen zu können. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gelte es spezielle Förderungen für Schwellenhaushalte anzubieten, etwa wie im Koalitionsvertrag vorgesehen WO BLEIBEN SIE DENN? „Impulse für den Wohnungsbau“ werden dringend gebraucht. Das Aktionsbündnis mahnt zur Eile. Foto: pixabay durch eigenkapitalersetzende Darlehen. Auch sollte der Erwerb von Bestandsgebäuden förderfähig werden, sofern anschließend eine energetische Modernisierung erfolgt. Impulse für energetische Modernisierungen brauchten ebenfalls Rückenwind, etwa durch spezielle Modernisierungsförderungen. Sämtliche geforderten Einzelmaßnahmen kommen nur dann überhaupt in der gewünschten Form zum Tragen, wenn gleichzeitig die allfälligen bürokratischen Fesseln gelöst werden. Ein entschlacktes und vereinfachtes Baurecht käme effizienteren Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozessen sowie gleichermaßen der behördlichen Abwicklung entgegen. Weiter werden hier digitalisierte Verfahren und die Stärkung von Typengenehmigungen als hilfreich genannt. Mit einer Experimentierklausel sollen unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von Normen und Standards möglich sein, wenn Gebäudefunktion und -sicherheit gewährleistet bleiben. Der Einsatz neuer, effektiver Bauprodukte und Bauarten ließe sich mit rascheren Zulassungen begünstigen – und – schließlich und letztlich: Für die Erreichung der Wohnungsbau-Ziele ist die klassische, bedarfsgerechte Versorgung mit Baurohstoffen essenziell und muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Das heißt konkret, die heimische Rohstoffgewinnung ist verbindlich zu sichern, was sich ebenfalls nur mit vereinfachten und schnelleren Genehmigungsverfahren bedarfsgerecht umsetzen lässt. Susanne Funk, MIRO-Geschäftsführerin Politik, bewertet die neuerliche Forderung des Aktionsbündnisses mit der Aussage: „Die unter der Überschrift ‚Impulse für den Wohnungsbau‘ vereinte Fachkompetenz verschiedenster Verbände und Organisationen bietet der Politik eine gebündelte Expertise. Diese kann nicht abgetan werden nach dem Motto: Da ist sich die Branche ja selbst uneinig. Im Gegenteil. Wir sehen uns als Wegbereiter für konkrete Ergebnisse und ganz gleich, wie die Zeiten sind – am Ende wird die Regierung jeder Legislatur an ihren konkreten Handlungen gemessen.“ (gsz) www.bv-miro.org www.impulse-fuer-denwohnungsbau.de GESTEINS Perspektiven 3 | 2023
WIRTSCHAFT 11 ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG Volle Fahrt … in Richtung Deponie? Nachdem das Kabinett die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der sogenannten Mantelverordnung beschlossen hatte, schlugen die Wogen hoch. Denn, so heißt es seitens der Bauindustrie: „Es ist kein gutes Zeichen, wenn Verordnungen bereits vor Inkrafttreten novelliert werden müssen. Mehr noch: Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden die gesteckten Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft insgesamt nicht erfüllt. Vielmehr steuern wir auf einen undurchdringbaren Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Auslegungen in allen 16 Bundesländern zu, die komplett an der Baupraxis vorbeigehen.“ Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fürchtet, dass sich dadurch nicht nur Kosten und Zeitaufwände erhöhen, sondern sogar mehr Material auf Deponien gefahren werden muss als heute. Kein gutes Zeugnis für eine Politik, die doch vollmundig Bedarfe jedweder Art am liebsten auf Basis einer allumfassenden Kreislaufwirtschaft decken will, dabei die Potenziale kräftig überschätzt – und sich wenig willig zeigt, endlich das Abfall-Ende kreislaufwirtschaftsfreundlich und, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, per Verordnung zu definieren. Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe kritisiert dieses Manko kräftig, erst recht, weil der ursprüngliche Regierungsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung vom Mai 2017 noch einige Kriterien zum Abfallende vorsah, die jedoch vom Bundesumweltministerium(!) zurückgenommen wurden. Ergebnis dessen: Ohne eine Regelung zum sogenannten Abfallende verbleiben Ersatzbaustoffe bis zum Einbau im Abfallrecht und werden sich als gleichwertige Bauprodukte am Markt nicht durchsetzen. Dass das Ende der Abfalleigenschaft rechtskonform und praxisnah zu definieren ist, betont gleichlautend auch MIRO immer wieder. Entgegen anderslautender Auffassungen sind zahlreiche Gesteinsunternehmen ebenfalls im Recycling mineralischer Baustoffe aktiv und entsprechende Kenner der Materie. Ganz gleich, wer sich momentan zur EBV zu Wort meldet und die damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge einschätzen kann: Überall herrscht großes Kopfschütteln darüber, dass Recycling beschworen, die Einsatzmöglichkeiten von RC-Materialien aber gleichzeitig nicht verbessert und in Teilen gar erschwert werden. Zum August 2023 soll die EBV-Novelle in Kraft treten. Ob sich relevante Entscheider aufraffen und das Abfallende doch noch definieren, wird live zu beobachten sein – oder auch nicht. (gsz) www.bauindustrie.de www.zdb.de www.bv-miro.org 23.–26. August 2023 Homberg/Nieder-Ofleiden
ENTSTAUBUNG 61 Sandsichter zur Auss
ENTSTAUBUNG 63 SINNVOLL ERWEITERT:
TREFFPUNKT 65 bereits seit 2016 ein
TREFFPUNKT 67 dustrie eingesetzt we
TREFFPUNKT 69 Widerstand gegen ehre
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TREFFPUNKT 73 GROSSE MOMENTE GEPLAN
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