6 ZUR SACHE ALS WÄRE ES GESTERN GEWESEN So unglaublich schnell erscheint ein Vierteljahrhundert im Rückspiegel „Wir haben nichts für die Sand- und Kiesindustrie im Programm. Können wir das ändern – und wenn ja, wie richten wir es aus?“, fragte der damalige Inhaber des Stein-Verlages, Dr. Wilhelm Jösch, in die Redaktionsrunde. Die Redaktionskonferenzen damals waren ganztägig-arbeitsintensive Ereignisse mit regem Kollegenaustausch und am Ende einem Protokoll und einer Arbeitsteilung, die auch weit voneinander entfernt tätige Kollegen zusammenschweißte. Seit einigen Jahren beleben wir dieses Instrument wieder. Das (über die Jahre wieder) gewachsene Verlagsprogramm schafft neue Synergien. Damals entschieden wir uns mit den „Kies+Sand Perspektiven“ ganz bewusst, nicht der lange bekannten „SUSA“ nachzueifern, sondern einen eigenen Weg zu gehen. Anfangs bedeutete das: weniger Technik, mehr Recht, Politik, Wirtschaft und Kommentare – eben ein eigenes Profil. Aus der ersten erschienenen Ausgabe greifen wir ein „Pro & Kontra“ zur Rechtslage – bzw. der damals vieldiskutierten Bergrechtsvereinheitlichung auf und flankieren dieses mit einem Kommentar aus heutiger MIRO-Sicht. GESTEINS Perspektiven 2 | 2022
ZUR SACHE 7 RÜCKBLICKENDE BEWERTUNG Hinterher ist man immer schlauer … WALTER NELLES, Sprecher der MIRO-Geschäftsführung Vor 25 Jahren bezeichnete Dr. Günter Gaentzsch die Angleichung der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse bei der Gewinnung von Steine- und Erden-Rohstoffen in den alten und neuen Bundesländern durch Wegfall der bergrechtlichen Sonderregelungen als richtige Entscheidung. Dem möglichen Eintreten einer „Verknappung“ erteilte er eine deutliche Absage, denn in einem solchen Falle wäre der Gesetzgeber befugt, über staatliche „Steuerung“ die Rohstoffgewinnung durch Erteilung von (dann neuen) staatlichen Gewinnungsrechten zu fördern. Die aufgeworfene Fragestellung, dass Grundstückseigentümer der Rohstoffgewinnung vermehrt eine Abfuhr erteilen könnten, sah Gaentzsch aufgrund eines nicht vorhandenen „monopolistischen Verhaltens“ nicht. Von einer fehlenden oder nicht ausreichenden Rohstoffsicherung, auch aufgrund der gerade eingeführten Abgrabungskonzentrationszonen, wollte Gaentzsch nichts wissen. Man könnte Dr. Gaentzsch heute nun „retroperspektivisch gesehen“ eine Fehleinschätzung vorwerfen, sollte dann aber dazu Folgendes bedenken: Der Verwaltungsrechtler hatte die rechtsstaatlichen Prinzipien wie freie Marktwirtschaft, Ordnungsrecht und Verwaltungshandeln zu bewerten und kam zum Ergebnis, dass die Rohstoffgewinnung und vorsorgende Rohstoffsicherung weder politisch noch wirtschaftlich oder gar aus planerischen Gesichtspunkten kurzfristig auf einen Engpass zulaufen könnten und – langfristig gesehen – staatliches Handeln oder Entgegensteuern immer möglich gemacht werden könne. Verbunden mit der gedanklichen Verknüpfung „der Wirtschaft geht es gut, Rohstoffe werden immer gebraucht, gebaut wird immer“ hat er aber den aus heutiger Sicht vorhandenen Stolpersteinen nur rudimentär Beachtung geschenkt, wie etwa • der Entwicklung des Mitspracherechts des Europäischen Parlamentes und damit mehr bürgernahe politische Einflussmöglichkeit auf die europäische Gesetzgebung • die FFH- und Vogelschutz-Gesetzgebung (Natura 2000) war noch in den Kinderschuhen • das Klageverfahren von Umweltverbänden entwickelte sich gerade erst und • die Umweltsensibilisierung nahm gesellschaftlich und politisch Fahrt auf. Hans-Peter Braus hat damals aus BKS-Perspektive die Bergrechtsentwicklung nicht aus verwaltungs- oder ordnungspolitischer Sicht bewertet, sondern eine summarische Zusammenfassung der vielfältigen Problemstellungen „vor Ort“ dargestellt. Seine Bewertung trifft insoweit auch heute noch zu: Auch wenn ein ordnungspolitischer Rahmen gegeben ist, so findet die eigentliche Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung immer als „Einzelfall“ statt, der mit starken Emotionen behaftet ist, die sich nicht unbedingt ordnungspolitisch lösen lassen. Das zweifelsohne überörtliche Interesse an einer ausreichenden Rohstoffversorgung trifft auf lokale und standortbezogene Konfliktsituationen, die sich dann wieder (kreislaufartig) in der Regionalplanung bei der Sicherung von Rohstofflagerstätten auswirken. Aus seiner Sicht wäre (damals) ein stringenterer rechtlicher Rahmen zur Rohstoffsicherung und anschließender Gewinnung im Sinne des Bundesberggesetzes hilfreich gewesen, denn das Bundesberggesetz räumt der Rohstoffgewinnung einen überregionalen Belang ein. Erleben wir nicht gerade ein Déjà-vu beim Windkraftausbau? Er ist politisch gewollt, hat einen überregionalen Belang und erzeugt hinreichende Konfliktsituationen vor Ort. 2 | 2022 GESTEINS Perspektiven
56 AUFBEREITUNG EFFIZIENTE EINZELMA
58 AUFBEREITUNG AUFSTROM UND WIRBEL
60 AUFBEREITUNG EINGEBETTET IN DIE
62 AUFBEREITUNG schiedene Kornklass
64 AUFBEREITUNG Sandwaschanlage mit
66 AUFBEREITUNG und Betriebsräume
EINGESPIELT: Das Team im Sandwerk A
KONTROLLIERTE WÄRMEZUFUHR: Die Tro
72 TREFFPUNKT IMMER NOCH ANDERS Bet
74 TREFFPUNKT Von Straßenbau bis N
76 TREFFPUNKT MITGLIEDERVERSAMMLUNG
78 EINKAUFSFÜHRER - WER BIETET WAS
Ausgabe | 2020 STANDORTKARTEN Ausga
82 ZU GUTER LETZT Was ist in dieser
Besuchen Sie uns! Stand F418 DIE ZU
Laden...
Laden...
Laden...