126 WIRTSCHAFT Steueränderungen 2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren 2019 von neuen Steuersparmöglichkeiten. Einige davon, die vor allem das Thema der Fortbewegung in sämtlichen Varianten betreffen, fasst unser Steuer-Profi zusammen und ergänzt sie um wertvolle Tipps. Sie sind Inhaber oder Gesellschafter- Geschäftsführer eines Unternehmens, umweltbewusst und gleichzeitig auf die Motivation Ihrer Mitarbeiter bedacht? Dann bringt das Steuerjahr 2019 besonders effektive „umweltbewusste Gehaltsextras“, an denen sich das Finanzamt beteiligt. Neben diesen lohnsteuerlichen Neuigkeiten stellen wir Ihnen weitere Steuersparmöglichkeiten und Infos für Ihren Betrieb und für Ihren Privatbereich vor – egal, ob Sie Unternehmer oder Arbeitnehmer sind. 1. Vergünstigungen für Elektround Hybridelektrofahrzeuge Möchten Sie besonders engagierten Mitarbeitern im Jahr 2019 einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, kann es sich für diese lohnen, wenn Sie ein bisschen tiefer in die Tasche greifen und einen Elektro- bzw. Hybridelektro- Dienstwagen kaufen oder leasen. Der steuerliche Clou daran: Bei Kauf oder Leasing solcher Fahrzeuge im Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 müssen Arbeitnehmer für die Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen deutlich geringeren geldwerten Foto: Tim Reckmann_pixelio.de Vorteil lohnversteuern. Je nachdem, wie der Privatanteil ermittelt wird, ergeben sich folgende Besonderheiten: 1-%-Regelung: Wird der Privatanteil nach der 1-%-Regelung und der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der 0,03-%-Regelung ermittelt, wird der Bruttolistenpreis bei den seit 1. Januar 2019 begünstigten Dienstwagen halbiert. Was das bedeutet, verdeutlicht die Tabelle unten. Fahrtenbuchregelung: Führt die Person ein Fahrtenbuch, muss der prozentuale Anteil der Privatnutzung des Elektro- bzw. Hybridelektro-Dienstwagens ermittelt werden. Der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten stellt den geldwerten Vorteil dar. Neu seit 1. Januar 2019: Die Hälfte der Dienstwagen-Abschreibung ist aus den Gesamtkosten heraus- zurechnen. Wird der begünstigte Dienstwagen ab 1. Januar 2019 nicht gekauft, sondern geleast, wird die Hälfte der Leasingraten aus den Gesamt kosten ausgegliedert. Auch hier zeigt der tabellarische Vergleich rechts oben die Vorteile. Weiteres Wissenswerte zu Elektround Hybridelektro-Dienstwagen Zu dieser vorteilhaften Neuregelung müssen Arbeitnehmer und Unternehmer Folgendes beachten: Firmenwagen: Die Halbierung des Bruttolistenpreises bzw. die Halbierung der Abschreibungsbeträge oder die Halbierung der Leasingraten gilt auch, wenn ein Unternehmer einen Elektro- bzw. Hybrid-Elektro-Dienstwagen nutzt. Zeitfenster: Die Neuregelung gilt entgegen des Gesetzeswortlauts ausnahmsweise auch dann, wenn ein Elektro- bzw. Hybridelektro-Dienstwagen vor dem Neuregelung für E- und Hybridfahrzeuge I: Halbierung des Bruttolistenpreises bei 1-%-Regelung Beispiel: Sie stellen einer bei Ihnen beschäftigten Person einen im Februar 2019 erworbenen Elektro-Dienstwagen zur Verfügung (Bruttolistenpreis 50.000 Euro). Der Arbeitnehmer nutzt den Wagen privat sowie für Fahrten zur Arbeit (kürzeste einfache Entfernung zur Arbeit 20 km). Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. Alternative: Es wird kein Elektrodienstwagen bzw. kein Hybridelektro-Dienstwagen, sondern ein „normaler“ Wagen gekauft. Variante 1: Kauf E-Dienstwagen Variante 2: Kauf „normaler“ Dienstwagen Bruttolistenpreis 25.000 Euro (50.000 Euro x 50 %) 50.000 Euro Geldwerter Vorteil für Privatnutzung 3000 Euro (25.000 Euro x 1 % x 12 Monate) 6000 Euro (50.000 Euro x 1 % x 12 Monate) pro Jahr Geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung/ Arbeit pro Jahr Zu versteuernder geldwerter Vorteil gesamt pro Jahr 1800 Euro (25.000 Euro x 0,03 % x 20 km x 12 Monate) 4800 Euro 9600 Euro 3600 Euro (50.000 Euro x 0,03 % x 20 km x 12 Monate) GESTEINS PERSPEKTIVEN 2/2019
WIRTSCHAFT 127 Neuregelung für E- und Hybridfahrzeuge II: Reduzierung der Gesamtkosten bei Fahrtenbuchmethode Beispiel: Sie stellen einem Mitarbeiter einen seit 2019 begünstigten Elektro-Dienstwagen zur Verfügung. Nach den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch nutzt diese Person den Dienstwagen zu 60 % privat bzw. zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Gesamtkosten des Pkws betragen 15.000 Euro. Variante a: Sie haben diesen Pkw gekauft. In den Gesamtkosten steckt eine Abschreibung von 10.000 Euro. Variante b: Sie haben den Dienstwagen geleast (Leasingraten 12.000 Euro). Variante c: Sie kaufen einen „normalen“ Dienstwagen. Gesamtkosten Zu versteuernder geldwerter Vorteil Variante a Variante b Variante c 10.000 Euro (15.000 Euro abzgl. 5000 Euro Abschreibung) 9000 Euro (15.000 Euro abzgl. 6000 Euro Leasingraten) 15.000 Euro 6000 Euro (10.000 Euro x 60 %) 5400 Euro (9000 Euro x 60 %) 9000 Euro (15.000 Euro x 60 %) 1. Januar 2019 gekauft, aber erstmals einem der Arbeitnehmer ab 1. Januar 2019 als Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird (BMF, Schreiben 19. Dezember 2018 – IV C 5 – S 2334/14/10002-07). Unsicherheit: Sind Sie lohnsteuerlich unsicher, können Sie sich an die für Ihr Unternehmen zuständige Lohnsteuerstelle wenden und nach § 42e EStG eine Anrufungsauskunft beantragen. Das Finanzamt checkt dann gratis, ob lohnsteuerlich alles in Ordnung ist. Offene Fragen: Die Neuregelung wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf, die bislang noch nicht beantwortet sind. Etwa: Gilt der Halbierungsgrundsatz auch bei Ermittlung der Umsatzsteuer für den geldwerten Vorteil? Welche Auswirkung hat die Halbierung des Bruttolistenpreises bei Anwendung der 1-%-Regelung auf die Sondervorschrift zur Kostendeckelung? Fragen, zu denen das BMF schnellstmöglich Stellung beziehen sollte. 2. Steuerfreie Gewährung eines Jobtickets Eine weitere interessante steuerliche Neuregelung zur Mitarbeitermotivation ist die steuerfreie Gewährung eines Jobtickets ab 1. Januar 2019. Arbeitgeber können Arbeitnehmer ab 1. Januar 2019 die Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr abnehmen. Dieser Vorteil ist für Arbeitnehmer tatsächlich komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Begünstigt sind Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Form der kostenlosen oder verbilligten Zurverfügungstellung von Fahrausweisen sowie Zuschüsse zum Kauf von Tickets. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin bezahlt für ihre Monatskarte mit dem Bus im Linienverkehr im Monat 80 Euro, um jeden Tag zwischen Wohnung und Arbeit zu pendeln. Der Arbeitgeber beteiligt sich in diesem Fall mit 50 Euro an dem Monatsticket. Folge: Ab 2019 ist dieser Zuschuss komplett steuerfrei. Voraussetzungen: Die (teilweise) Übernahme der Fahrtkosten von Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr ist nur dann steuerfrei, wenn die Zahlung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Wie beim Firmenfahrrad sind Gehaltsumwandlungen also tabu. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind nur Fahrten mit dem Taxi oder die Benutzung von Flugzeugen. Vorteile: Arbeitnehmer sparen sich das Geld für das monatliche Jobticket und müssen für den finanziellen Vorteil weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zahlen. Dass sie das Ticket auch privat nutzen können, spielt steuerlich keine Rolle. 3. Steuerfrei radeln mit Firmenfahrrad Seit 1. Januar 2019 ist die Überlassung eines Firmenfahrrads komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Das gilt selbst dann, wenn das überlassene Bike zu 100 % privat genutzt wird. Bisher mussten Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil ermitteln und Arbeitnehmer mussten Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlen. Diese günstige Regelung gilt auch für Elektrofahrräder und Pedelecs, soweit diese nicht als Kfz eingestuft werden. Voraussetzungen: Damit das Finanzamt Arbeitnehmer steuerfrei mit dem Firmenfahrrad radeln lässt, muss die Gestellung des Firmenfahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Beispiel: Eine Chefin stellt eine außertarifliche Prämie für besondere Leistungen in Höhe von 800 Euro in Aussicht. Ein Arbeitnehmer bittet sie darum, stattdessen ein Firmenfahrrad im Wert von Foto: Thorben Wengert_pixelio.de 800 Euro zu kaufen und ihm zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Folge: Der Arbeitnehmer profitiert von der Neuregelung 2019, weil die Fahrradgestellung zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Variante: Eine Arbeitnehmerin hat einen Bruttolohn von 2800 Euro und bittet ihren Chef um Reduzierung des Arbeitslohns in 2019 um monatlich 50 Euro und erwartet dafür im Gegenzug, dass er ihr ein Firmenfahrrad kauft und zur Verfügung stellt. Folge: Die Nutzung des Fahrrads ist nicht steuerfrei, weil die Fahrradgestellung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung stattfindet. Vorteile: Arbeitnehmer sparen sich den Kaufpreis für das Fahrrad, Reparaturen gehen auf Kosten der Firma und sie sparen Lohnsteuer und Sozialabgaben. Auch Arbeitgeber profitieren: Sie tragen zur Motivierung ihrer Beschäftigten bei und sparen sich im Vergleich zu klassischen Gehaltszahlungen den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. 4. Firmenwagennutzung bei weniger als 180 Fahrten im Jahr zwischen Wohnung und Arbeit Bekommen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, sollte zunächst nach- 2/2019 GESTEINS PERSPEKTIVEN
E 43690 Ausgabe 2/2019 Offizielles
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