50 Nachhaltigkeit Bild 1: Pilotstrecke L 1221 nach fünf Jahren Nutzung [7] AG-StB eingehalten werden. In den ZTV Asphalt-StB 07/13 wird auf die Wiederverwendung von Asphaltgranulat nur im Abschnitt 2.3.1 zu den Angaben im Eignungsnachweis eingegangen. In den TL Asphalt-StB werden eine Vielzahl der zu erfüllende Forderungen an die Asphalteigenschaften abgebildet und die Verwendung des Asphaltgranulates beschrieben. Die Klassifikation und die Gleichmäßigkeit zur möglichen Größenordnung der Wiederverwendungsmenge des Asphaltgranulates wird in den TL AG-StB 09 festgehalten. Zwischen den TL Asphalt-StB 09/13 und dem M WA, Ausgabe 09, besteht ein Widerspruch. In den TL Asphalt- StB 09/13 Abs. 3.1.1 wird erklärt: „Die maximal mögliche Zugabemenge ergibt sich aus der Gleichmäßigkeit und den maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten. Der kleinere der beiden Werte der Zugabemengen ist maßgebend, sofern in den Abschnitten 3.2.1 bis 3.2.7 nichts anderes festgelegt ist.“ Merkblätter sind R2-Regelwerke und damit nicht vertragsfähig. Die entsprechenden Passagen, wenn sie gewünscht sind, müssen aus den Merkblättern in den Ausschreibungen ausdrücklich übernommen werden. Da die maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten nur im M WA 09 beschrieben sind, besteht hier ein Widerspruch in sich, da die TL Asphalt-StB 09/13 als Vertragsbestandteil zu behandeln ist. Für die Wiederverwendung sind die Grenzen für den Erweichungspunkt (RuK) gegenwärtig das größte Hindernis, da bereits einige Bindemittel im Originalzustand den Grenzwert von maximal 70 °C tangieren oder überschreiten. Da keine weicheren Bindemittel als Bitumen 70/100 eingesetzt werden dürfen, ergibt sich hier eine zusätzliche Grenze für die Bindemitteldosierung. In Baden-Württemberg wird das sogenannte Maximalrecycling angewendet. In den ersten Versuchsstrecken sind bis zu 85 % Asphaltgranulat mit 15 % 8/11 und einem Rejuvenator versetzt worden. Wahrscheinlich handelte es sich um einen einfachen Rejuvenator, der innerhalb von fünf Jahren Nutzung eine Rissbildung in der Asphaltdeckschicht auslöste (Bild 1). Aufgrund des Ergebnisses wurde die Anwendung von Rejuvenatoren in Asphaltdeckschichten ausgeschlossen und die Asphaltgranulatanwendung für • Asphalttragschicht- und Asphaltbindermischgut auf ≥ 60 bis ≤ 80 % und für • Asphaltdeckschichtmischgut (nur Frosteinwirkungszone I/II) auf ≥ 40 bis ≤ 50 % beschränkt. Weiter wurde festgelegt, dass das Maximalrecycling für stetiggestufte Asphaltbinder (AC B S SG) und für Splittmastixasphaltbinder (SMA B S) ausgeschlossen ist. Das Maximalrecycling lässt einen Erweichungspunkt von maximal 71 °C zu, entsprechend einem Bitumen 20/30, und ist ausschließlich für Landesstraßen bis zur Belastungsklasse Bk 10 vorgesehen. Die Anwendung von Rejuvenatoren ist nach dem geltenden technischen Regelwerk derzeit nicht möglich, obwohl die Hinweise zur Anwendung von Rejuvenatoren bei der Wiederverwendung von Asphalt (H Re WA) im Zusammenspiel mit dem Bitumen-Typisierungs-Schnell-Verfahren (BTSV) eine Beurteilungsmöglichkeit geschaffen haben, die eine Differenzierung zwischen multiplen und einfachen Rejuvenatoren zulassen. Das Verfahren H Re WA ist allerdings sehr komplex und wird im Einzelnen zunächst über die Bindemittelstufe und dann, nach einer erfolgreichen Bewertung, über die Asphaltstufe mit einem Modellasphalt untersucht. Für die Bindemittelstufe ist neben dem Dynamischen Scherrheometer (DSR) auch das Verhalten bei tiefen Temperaturen mit dem Biegebalkenrheometer (BBR) zu untersuchen und weiter die Kurzzeitalterung mit dem RTFOT und die Langzeitalterung, zunächst mittels dem RTFOT Bild 2: Empfohlene Zugabemengen an Asphaltgranulat aus dem M WA, Gleichstromtrommel und Gegenstromtrommel sind Paralleltrommeln 8|2023
Nachhaltigkeit 51 Vor diesem Hintergrund ist die Lagerung von Ausbauasphalt und Asphaltgranulat ohne zusätzliche dichte Befestigung des Lagerplatzes oder einer Abdeckung möglich. Im Übrigen ist eine Vermischung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen mit einem unbelasteten Asphalt nicht zulässig. und anschließend mit der PAV-Alterung, vorzunehmen. Für die Asphaltstufe sind weitere Untersuchungsmethoden vorgesehen, die das Haftverhalten des Bindemittels über die Spaltzugfestigkeit vor und nach Wasserlagerung, das Kälteverhalten im einaxialen Zugversuch, das Ermüdungsverhalten im Spaltzug-Schwellversuch bei 20 °C oder im einaxialen Zug-Schwellversuch bei 20, 10, 0 und -10 °C und das Verformungsverhalten im einaxialen Druck-Schwellversuch oder Dynamischen Stempeleindringversuch bestimmen. Derzeit werden die ZTV Asphalt-StB, die TL Asphalt-StB, die TL AG-StB und das M WA auch mit dem Ziel überarbeitet, Öffnungen für die Wiederverwendung zu schaffen. Die folgenden Aussagen sind lediglich als wahrscheinlich einzustufen, da der Lenkungsausschuss 7 „Asphaltbauweisen“ und der zuständige Bund-Länder-Ausschuss darüber noch entscheiden müssen. So wird der 2-Sorten-Sprung, bezogen auf das Ausgangsbindemittel, und der Einsatz niedrigviskoserer Bindemittel diskutiert. Die Verwendung von mehreren Asphaltgranulaten in einem resultierenden Asphaltmischgut ist zukünftig geplant. Außerdem fließt vermutlich neben dem Erweichungspunkt (RuK) als Beurteilungsgröße das BTSV zur Erfahrungssammlung ein. Im Übrigen werden wahrscheinlich die Bindemittelarten und -sorten als resultierendes Bindemittel in den zukünftigen ZTV Asphalt-StB deklariert werden. Die Art und Weise der Wiederverwendung in den Asphaltmischanlagen ist ausreichend in dem zurzeit geltenden M WA beschrieben, sodass hier auf eine nähere Auflistung verzichtet werden kann. Im Bild 2 sind die einzelnen empfohlenen Zugabemengen an Asphaltgranulat entsprechend des M WA aufgezeigt. Noch nicht im M WA enthalten ist die Zugabe über die Paralleltrommel mit der Bezeichnung Gegenstromtrommel (Bild 3). Bei diesem Verfahren wird das Asphaltgranulat in der Gegenstromtrommel entgegen der Flamme geführt und in der Mitte der Trommel abgezogen. Damit kommt das Asphaltgranulat nicht in den direkten Kontakt mit der Flamme, sodass das Bindemittel des Asphaltgranulates schonend erwärmt wird. Als weiterer Vorteil ist die geringere Emission und der höhere Wirkungsgrad gegenüber der Gleichstromtrommel zu nennen. Allerdings scheint der Einsatz von 100 % Asphaltgranulat, die häufig angegeben werden, doch etwas überzogen. Die maximale Zugabemenge an Asphaltgranulat ergibt sich aus der Spannweite ai der Merkmale Erweichungspunkt RuK, Bindemittelgehalt, Fülleranteil, Gesteinskörnung < 0,063–2,0 mm und Gesteinskörnung ≥ 2,0 mm, wobei die geringste Spannweite maßgebend ist. Im M WA und in den TL-Asphalt-StB wird auf ausreißerfreie Messwerte im Zuge der Erläuterungen für die Spannweite ai und im Anhang 1 des M WA hingewiesen. Ein mögliches Handwerkszeug gibt das Excel-Boxplot-Verfahren dem Anwender an die Hand. Eine statistische Methode kann allerdings nicht entscheiden, ob es richtig ist, einen Messwert aus einer Messreihe zu entfernen. Sondern mit der Statistik ist lediglich festzustellen, ob ein Messwert signifikant mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit von den Werten einer Messreihe abweicht oder auch nicht. Bei einer laufenden Beschickung einer Halde mit weiterem Asphaltgranulat, also mit der sogenannten Wanderhalde, sind für die Gleichmäßigkeit und die Klassifikation die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen. Die Erstprüfung des Asphaltes mit Asphaltgranulat ist dann weiterhin gültig, so das M WA, wenn die neuen Prüfergebnisse innerhalb der bisher geltenden Spannweite liegen und die Mittelwerte in der Mitte der Spannweiten liegen. Dieses Verfahren ist möglich, jedoch ist das Spannweitenverfahren nur im Hinblick auf eine sichere Probenahme nicht anfällig für Fehlbeurteilungen. Sicherer wäre der Vergleich des bisher angewendeten Asphaltgranulates mit dem neuen Asphaltgranulat (Wanderhalde) über die statistischen Testverfahren F-Test und t-Test [9], die ebenfalls relativ leicht über Excel zu erstellen sind. Feuchtigkeit und Carbon-Footprint Es erscheint sinnvoll, den Ausbauasphalt oder das Asphaltgranulat vor Feuchtigkeit zu schützen, um die Energie für das Entfernen des Wassers Bild 3: Funktion der Gegenstromtrommel [8] als Paralleltrommel 8|2023
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