50 Schwerpunkt Qualitätssicherung – Teil 1 Tabelle 1: Mindestprüfhäufigkeit für die Werkseigene Produktionskontrolle [4] Produktgruppe Großkörniges Asphaltmischgut Kleinkörniges Asphaltmischgut Gussasphalt gigkeit vom Untersuchungsaufwand – genannt. In einer anderen Quelle werden 7 Tage angeführt. Auf der Baustelle könnte das Asphaltmischgut zunächst auf seine äußere Beschaffenheit, auf die Temperatur und auch auf die Übereinstimmung mit dem Lieferschein entsprechend der Bestellung geprüft werden. Eine körperliche Prüfung des Asphaltmischgutes – zumindest bei großen Losen – wäre aber aufgrund des § 377 HGB sinnvoll. Kontrollprüfungsergebnisse als Basis für eine Wareneingangsprüfung dürften vermutlich nicht ausreichen. Bei dem Massenprodukt Asphaltmischgut ist es nicht möglich jede Lieferung zu überprüfen, hier ist eine stichprobenhafte Untersuchung angebracht. Das trifft auch auf die Vorprodukte für die Asphaltherstellung zu, wie Gesteinskörnung, Füller, Bindemittel und Additive. Grundsätzlich unterscheiden sich Werk- und Kaufvertrag hinsichtlich der Anforderung an die Qualität nicht. In beiden Fällen ist das Bauvorhaben Asphaltstraße und das Produkt Asphaltmischgut frei von Sachmängeln zu übergeben. Nicht umsonst sind in den Technischen Regelwerken für die Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Asphaltmischgut AC T AC 16 B AC 22 B AC D AC TD AC 11 B SMA PA MA Häufigkeit [t/Prüfung] bei Betrieblichem Erfüllungsniveau A B C 2000 1000 500 1000 500 250 Eigenüberwachungsprüfungen implementiert worden. Für den Auftragnehmer sind diese in den ZTV Asphalt-StB bauvertraglich in Art und Umfang mit einer Berichterstattung festgeschrieben. Für den Asphalthersteller ist die Eigenüberwachung in den TL Asphalt-StB mit der Werkseigenen Produktionskontrolle gefordert, die nicht unbedingt zielführend sein muss, da diese lediglich eine Prozesskontrolle ist. In der DIN EN ISO 9001 aus der Reihe DIN EN ISO 9000 ff sind die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem beschrieben und Elemente daraus haben Eingang in die Werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 18108-21 gefunden. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und auch die Anwendung der Werkseigenen Produktionskontrolle ist keineswegs ein Qualitätsmerkmal für die herzustellenden Produkte, sondern beschreibt nur die Lenkung einer bestimmten Qualität des Herstellungsprozesses. Im Qualitätsmanagement stehen primär die Aufgaben Qualitätspolitik, Ziele und Verantwortungen im Vordergrund, es werden quasi die notwendigen Schritte in einzelne Sequenzen zerlegt und den entsprechenden Verantwortungen zugeordnet. Die komplexen Aufgaben, die eine zielgerichtete Produktqualität ermöglichen, führen durch ein Qualitätsmanagementsystem nicht zwingend zu einem höheren Qualitätsstandard. Nach Paul Reinbacher [2] schafft „das Qualitätsmanagement Komfortzonen, in denen Erwartungen erfüllt, aber keine neuen Impulse generiert werden. In diesem Sinne sei Qualitätsmanagement tendenziell konservativ statt innovativ.“ Bettina Warzecha [3] führt dazu noch weiter aus: „Man fixiert einen bestimmten Status quo. Abweichungen vom Standardprozess sind ebenso wenig vorgesehen wie selbstständig denkende und handelnde Mitarbeiter – und übrigens auch Manager.“ Zu dieser Kritik ist noch hinzuzufügen, dass das Qualitätsmanagement durch seinen Bürokratismus an Akzeptanz leidet. Die Pflicht der Eigenüberwachung ist nicht dem Bauvertrag geschuldet, sondern basiert auf das Inverkehrbringen des Bauproduktes Asphalt, das durch die Bauproduktenverordnung geregelt ist. (Quelle: Drüschner) 8|2021
Schwerpunkt Qualitätssicherung – Teil 1 51 Nicht umsonst sind in den Technischen Regelwerken für die Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Eigenüberwachungsprüfungen implementiert worden. (Quelle: DAV/hin) Werkseigene Produktionskontrolle Grundsätzlich besteht beim Asphaltmischgut das Problem, dass die Ergebnisse erst nach der Auslieferung und Übergabe des Asphaltmischgutes an den Auftragnehmer vorliegen. Die Eigenüberwachung des Asphaltmischgutes ist in der DIN EN 13108-21 „Werkseigene Produktionskontrolle“ beschrieben. Zu dieser Norm wurde für die „Erläuterungen zur DIN EN 13108 Asphaltmischgut – Mischgutanforderungen – Teil 21: Werkseigene Produktionskontrolle“ [4] durch die FGSV im AK7.1.2 Gütesicherung als Anleitung für die Umsetzung der Norm entwickelt. Die Werkseigene Produktionskontrolle schreibt für das Asphaltmischgut, das in drei verschiedenen Produktgruppen zusammengefasst ist, definierte Prüfumfänge für die Zusammensetzung (Bindemittelgehalt und bestimmte Parameter der Korngrößenverteilung) vor. Darüber hinaus sind bestimmte Prüffrequenzen zu erfüllen (Tabelle 1). Diese Prüffrequenzen ergeben sich aus dem Betrieblichen Erfüllungsniveau, das sich in 3 Stufen gliedert und eine Prüfung je 250 bis 2000 t produzierten Asphalt in Deutschland vorsieht (Tabelle 1). Es wird also stichprobenartig geprüft. Das Betriebliche Erfüllungsniveau ist zum Abschluss jeder Woche neu zu bestimmen. Für die Beurteilung der einzelnen Ergebnisse sind den Produktgruppen Toleranzen zugeordnet, die auf die jeweilige untersuchte Mischgutart zu beziehen sind. In der Folge führen Unter- oder Überschreitungen des Sollwertes unter Berücksichtigung der Toleranzen – also anhand der nicht konformen Ergebnisse – zu einer Anhebung der Prüffrequenz in Abhängigkeit von der Anzahl der Abweichungen. Das heißt, es erfolgt eine neue Einstufung in das Betriebliche Erfüllungsniveau. Bei konformen Ergebnissen bleibt die Einstufung bestehen oder sie wird je nach Sachlage abgesenkt. Neben der Einzelwert-Betrachtung bestimmt die mittlere Abweichung vom Sollwert als weiterer Beurteilungsfaktor für die Werkseigene Produktionskontrolle das Betriebliche Erfüllungsniveau. Als mittlere Abweichung ist der gleitende Durchschnitt der letzten 32 Ergebnissen der jeweiligen drei Produktgruppen zu betrachten. Für die mittleren Abweichungen gelten nach DIN EN 13108-21 entsprechende, nach Produktgruppen geordnete Toleranzen, die in ihrer Größe von den Einzelwerttoleranzen abweichen. Über- und Unterschreitungen der Sollwerte unter Berücksichtigung der Toleranzen ergeben ebenfalls eine neue Einstufung in das Betriebliche Erfüllungsniveau. In der DIN EN 13108-21 sind mit der Einzelwertbetrachtung und der Bewertung der mittleren Abweichung vom Sollwert der drei Produktgruppen zwei Kriterien für die Qualitätssicherung der Asphaltproduktion enthalten. Die DIN EN 13108-21 enthält noch weitere Hinweise zur Prüffrequenz und zu zusätzlichen Prüfungen an Probekörpern, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Die Untersuchung der wesentlichen Parameter der Zusammensetzung beruht auf dem Gedanken, dass sich Abweichungen in diesem Bereich auf die Raum- oder Rohdichte und in der Folge auf die volumetrischen Werte auswirken. Dasselbe ist für die Eindringtiefen für Gussasphalte anzunehmen. Diese Kennwerte sind in größeren Abständen im Vergleich zu der Zusammensetzung zu prüfen. 8|2021
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