16 Schwerpunkt Niedrigtemperaturasphalt Dieser Beitrag wird die verschiedenen Verfahren, mit denen eine Reduzierung der Herstellungs- und Verarbeitungstemperaturen erreicht werden kann, vorstellen und dabei Chancen und Risiken beleuchten. Temperaturabgesenkter Asphalt Verfahren, Chancen, Risiken Mit Beschluss vom 19. November 2019 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen in Höhe von 1,5 mg/m³ verabschiedet, der anschließend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (TRGS 900) überführt und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht wurde. Da dieser neue AGW im Asphaltstraßenbau derzeit noch nicht eingehalten werden kann, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren beschlossen, in der dieser Grenzwert ausgesetzt ist. Diese Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2024. Die Anwendung Temperaturabgesenkter Asphalte wird nach derzeitigem Kenntnis- und Sachstand eine zentrale Rolle bei der Einhaltung des AGW spielen. Dieser Beitrag wird die verschiedenen Verfahren, mit denen eine Reduzierung der Herstellungs- und Verarbeitungstemperaturen erreicht werden kann, vorstellen und dabei auch auf die damit verbundenen Chancen für die Branche eingehen, ohne jedoch bestehende Risiken und noch vorhandene Wissensoder Erfahrungslücken auszublenden. Von André Täube 1 1 Dieser Beitrag fußt auf einem Vortrag, gehalten auf der FGSV-Asphaltstrasentagung 2021 8|2021
Schwerpunkt Niedrigtemperaturasphalt 17 Stand der Technik Im Folgenden werden die bisherige Verankerung der Temperaturabsenkung im Asphaltstraßenbau im Technischen Regelwerk beschrieben und die Veränderungen der letzten Jahre aufgezeigt. Übergeordnete Regelwerke Seit 2008 durften Gussasphalte nur noch mit einer abgesenkten Temperatur von maximal 230 °C hergestellt und eingebaut werden. Realisiert werden konnte diese Vorgabe durch den Einsatz viskositätsverändernder Zusätze (VVZ) oder viskositätsveränderter Bindemittel (VVB) im Gussasphalt. Umgesetzt wurde dies in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB 07) [1] und den „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB 07) [2]. Seither gab es in Bezug auf die Temperaturabsenkung von Asphalt im R1-Regelwerk der FGSV keine Veränderungen mehr. Ebenfalls Erwähnung findet die Temperaturabsenkung im Asphaltstraßenbau in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING, Teil 5 Tunnelbau) [3]. Darin wird festgelegt, dass in Tunneln aus Gründen des Arbeitsschutzes Walzasphalt ausschließlich temperaturabgesenkt vorzusehen ist. Nachgeordnete Regelwerke Weiterentwicklungen und Veränderungen gab es hingegen im nachgeordneten Technischen Regelwerk. So fanden beispielsweise seit 2008 Untersuchungen zur Dauerhaftigkeit und zu den Oberflächeneigenschaften an bis zu acht Jahre alten Strecken mit temperaturabgesenktem Walzasphalt statt. Die Ergebnisse gingen in das „Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt“ (M TA, Ausgabe 2006) [4] ein, welches zunächst durch die Ausgabe 2011 [5] und schließlich vor Kurzem durch die Ausgabe 2021 [6] ersetzt wurde. Das M TA beschränkt sich als R2-Dokument, auch in der aktuellen Ausgabe, auf die Temperaturabsenkung von Asphalt mittels organischer oder mineralischer viskositätsverändernder Zusätze bzw. viskositätsveränderter Bindemittel. Darüber hinaus geht das Merkblatt auf die Verbesserung der Verarbeitbarkeit von Asphalt sowie die Möglichkeit einer früheren Verkehrsfreigabe ein. An der Gesteinsoberfläche aktiv wirkende chemische Zusätze oder Schaumbitumentechniken, die teilweise international schon eingesetzt werden, sind im M TA bislang nicht enthalten, da hierzulande noch keine ausreichenden Erfahrungen dazu vorliegen. Es wird allerdings im M TA ausgeführt, dass auch andere Verfahren „grundsätzlich geeignet“ sein können. Wesentliche Änderungen der Ausgabe 2021 gegenüber der vorherigen sind beispielsweise die Streichung des bisherigen Anhangs 1 und die Überarbeitung des bisherigen Anhangs 2. Seit 2016 werden die viskositätsveränderten Bindemittel in den „Empfehlungen zur Klassifikation von viskositätsveränderten Bindemitteln” (E KvB) [7] beschrieben. In ihnen sind die entsprechenden Sortenbezeichnungen sowie die Beschreibung der physikalischen und rheologischen Eigenschaften besagter Bindemittel beschrieben. Die E KvB beinhalten sowohl mit organischen Zusätzen modifizierte gebrauchsfertige viskositätsveränderte StB-Bitumen als auch gebrauchsfertige viskositätsveränderte PmB. In naher Zukunft sollen die E KvB in eigenständige Technische Lieferbedingungen umgewandelt werden. Weitere Dokumente Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebene „Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Temperaturabsenkung von Asphalt“ [8] liegt mit dem Stand Juni 2017 vor. In ihrer ursprünglichen Version war sie die Basis des ersten M TA von 2006. Die Erfahrungssammlung wird zwar immer wieder aktualisiert, gibt aber dennoch nicht den aktuellen Stand wieder. So werden etwa Produkte genannt oder Bezeichnungen genutzt, die nicht mehr aktuell sind (Tab. 1). Auch die E KvB werden nicht erwähnt. Hingegen ist die in der Erfahrungssammlung beschriebene Vorgehensweise zur Nachweisführung der Produkteignung heute bei Erprobungsstrecken nach dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2021 „Durchführung von Erprobungsstrecken bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger“ [9] noch in Anwendung. Außerdem erschien bereits 2009 beim Deutschen Asphaltverband der Technische Leitfaden „Temperaturabgesenkte Asphalte“ [10]. Der von einem kompeten- Tabelle 1: Produkte für die Temperaturabsenkung von Walzasphalt in der „BASt-Erfahrungssammlung“ Abbildung 1: DAV-Leitfaden Temperaturabgesenkte Asphalte 8|2021
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