14 Aktuell BAUSTELLENMELDUNGEN ËËË B10 Die Planung für den weiteren Ausbau der B 10 bei Geislingen (Landkreis Göppingen) geht voran. Die Voraussetzungen sind geschaffen, dass der Bund zeitnah den Gesehenvermerk erteilen kann. ËËË A94 Bereits im September wurden 33 neue km der A 94: zwischen Pastetten und Heldenstein für den Verkehr freigegeben. Damit ist eine weitere Lücke geschlossen. Damit sind 117 von 150 km fertig gebaut. Nach den beiden ÖPP-Projekten auf der A8 zwischen Ulm und München ist der Neubau der A94 das dritte ÖPP-Projekt auf Bundesautobahnen in Bayern. Durch den ÖPP-Vertrag sind die Erhaltung und der Straßenbetriebsdienst für 30 Jahre gesichert. ËËË B474n Mit einem feierlichen Akt hat der Bau der Ortsumgehung Datteln begonnen. Los geht es mit dem ersten Abschnitt der von der B235 nördlich von Datteln bis zur A45 im Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest geplanten B474n. Der erste Bauabschnitt umfasst den Neubau der Kanalbrücke sowie die Erdbauarbeiten für die Neubautrasse bis zur Markfelder Straße. Das Brückenbauwerk ist 206 m lang und besteht aus einer Stabbogenbrücke (126 m) und einer Vorlandbrücke. Die Brücke mit zwei Fahrspuren wird einen separat geführten Gehund Radweg haben. Der zweite Bauabschnitt beginnt voraussichtlich im 2. Quartal 2020. Hier wird südlich der Brücke die Verbindung zur L609 hergestellt. Der Bau von zwei Regenrückhaltebecken sowie die Anlage eines naturnah gestalteten Gewässers gehören zu diesem Bauabschnitt. Beim Bau der Strecke wird der Schutz von Amphibien, Wildtieren und Fledermäusen mit besonderen Maßnahmen berücksichtigt. Im dritten Bauabschnitt ab 2021 erfolgt der Lückenschluss nördlich der Brücke zur B235. Hier werden zwei weitere Brücken gebaut: eine Brücke über den Dattelner Mühlenbach sowie die Überführung des Natroper Weges. ËËË A52 Straßen.NRW saniert seit Ende April bei Marl 5,3 km Fahrbahn und acht Brückenbauwerke. Rund 34.000 Kraftfahrzeuge nutzen täglich diesen Streckenabschnitt, der 1969 und 1971 für den Verkehr freigegeben wurde. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei 12,3 %. Straßen.NRW investiert dort 19 Mio. Euro aus Bundesmitteln. Bis voraussichtlich Dezember 2020 sollen die Arbeiten dauern. ËËË Foto: DAV/Hin Förderprogramm Webinar als Download Die baden-württembergische Landesagentur Umwelttechnik BW (UTBW) hat ein neues Ressourceneffizienz-Förderungsprogramm ins Leben gerufen. D ie UTBW möchte dabei unterstützen, die Materialeffizienz baden-württembergischer Unternehmen weiter zu verbessern und somit auch CO 2 -Emissionen zu verringern. Zu dem Webinar, welches im Oktober 2019 stattgefunden hat, gibt es nun eine Aufzeichnung, die online abgerufen werden kann. Das Förderungsprogramm EFFIMA BW ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen eine öffentlich geförderte Beratung zur Identifikation von Einsparungspotenzialen und zur Optimierung der betrieblichen Material- und Ressourceneffizienz. Das Institut für Umweltinformatik (ifu Hamburg) ist dabei aktiver Partner der UTBW und fördert im Rahmen des EFFIMA-Programms die Anwendung der Materialflusskostenrechnung (MFCA) nach ISO 14051. Das Webinar „EFFIMA BW: Materialeffizienz steigern, Umweltbelastungen reduzieren in BW“ vermittelt einen umfassenden Einblick in das Förderungsprogramm und demonstriert die erfolgreiche Umsetzung eines bereits praktisch durchgeführten EFFIMA-Projekts. Das Webinar kann unter https://www.ifu.com/wissen/webinare/#c6350 angeschaut werden. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten PDF-Flyer entnehmen. Bitte geben Sie mir kurz Bescheid, ob und auf welche Art und Weise Sie das EFFIMA-Programm und Webinar kommunizieren. • Branchen-Jobbörse Zugriff zum spezifischen Angebot ab Januar Zum 7. Januar 2020 startet der Stein-Verlag Baden-Baden mit dem neuen Online-Projekt einer branchenspezifischen Jobbörse. Die besondere Ausrichtung dieses spezialisierten Angebotes auf die Branchen mineralische Rohstoffe, Asphalt, Beton und Recycling folgt bewusst den publizistischen Kernkompetenzen des Fachverlages, unter dessen Ägide Fachmagazine mit entsprechender Ausrichtung erscheinen. Unternehmen dieser Branchen mit Personalbedarf, aber auch alle technischen Ausrüster von Steinbrüchen, Sand- und Kiesgruben, Asphalt- und Recyclingunternehmen erhalten somit eine neue, attraktive Gelegenheit, ihre Stellenangebote ohne die typischen Streuverluste allgemeiner Jobbörsen zu kommunizieren. Da bereits bestehende Vorbilder nicht zwangsläufig neu erfunden werden müssen, hat der Stein-Verlag bezüglich dieses Online-Projek 8|2019
Aktuell 15 Verkehrswende Verdopplung für kommunale Verkehrsprojekte Das Land Baden-Württemberg will die Mittel zur Förderung kommunaler Verkehrsprojekte von bisher 165 Mio. Euro auf 320 Mio. Euro nahezu verdoppeln. Das Landeskabinett stimmte für einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministeriums zur Novelle des Landes gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Mit der neuen Branchen-Jobbörse nur einen Klick vom Erfolg entfernt. (Quelle: Stein-Verlag) tes einen Vertrag über die technische Kooperation mit dem Patzer-Verlag geschlossen. Patzer hat bereits 2013 seine Jobbörse „Jobs in Grün und Bau“ online gestellt und bis heute im Handling stetig optimiert. Über das Kooperationsprojekt werden sowohl Jobanbieter als auch Jobsucher in den Kernsegmenten des Stein-Verlages von den ausgereiften Funktionalitäten der Patzer-Börse profitieren. Darüber hinaus kooperieren beide Partner inhaltlich. Das heißt, eine Teilmenge der für beide Seiten interessanten Jobs erscheint auf beiden Seiten, während hochspezialisierte ihren richtigen Platz auf dem betreffenden Portal einnehmen. Das Land Baden-Württemberg will die Mittel zur Förderung kommunaler Verkehrsprojekte von bisher 165 Mio. Euro auf 320 Mio. Euro nahezu verdoppeln. (Quelle: DAV/hin) Mit diesem Gesetz werden kommunale Vorhaben im Bereich ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz soll zum Beginn kommenden Jahres in Kraft treten. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Dafür ist das LGVFG ein zentrales Förderprogramm für zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur im Land. Es ist ein großer Erfolg für die kommunale Infrastruktur, dass das Land und die kommunale Seite sich auf die Verdoppelung der Fördermittel und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten verständigt haben.“ Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr standen für das LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer. Das Land hat sich mit kommunalen Spitzenverbänden auf die Erhöhung auf 320 Mio. Euro verständigt. Die Mittel werden dringend benötigt für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), für die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Straßen und Brücken, für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sowie der Herstellung der Barrierefreiheit. Für die Novelle wurde das Gesetz auch einem Klimacheck unterzogen. Der Klimaschutz wird in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert. Auch die Fördervoraussetzungen sind unter dem Aspekt der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes angepasst worden. Neu eingeführt wurde ein Tatbestand zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden. In der Folge sollen künftig besonders klimafreundliche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit statt 50 % eine höhere Förderung von bis zu 75 % erhalten. Hermann erläuterte: „Wir geben damit auch einen Anreiz, Projekte als Teil eines Umbaus des Verkehrssystems zu planen. Dafür sollen die Kreise und Städte Klimamobilitätspläne aufstellen können. Darüber hinaus erweitern wir und modernisieren die bestehenden Fördermöglichkeiten, beispielsweise bei der Brückensanierung und Ersatzbrücken.“ Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen künftig von den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse entlastet. Hohe Planungskosten waren bisher für die Kommunen ein Hindernis, insbesondere ÖPNV-Projekte anzugehen. • www.stein-verlaggmbh.de 8|2019
Technik 65 Je nach Anwendung bieten
Technik 67 die Arbeit stark beeinfl
Arbeitgeber der Zukunft begrüßen
Zu guter Letzt 59 Straßenbau in S
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