16 Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 2 tensystems der ursprünglichen fünf Proben hin zu überprüfen. Gemäß TL Asphalt-StB 07/13 in Verbindung mit M WA Ausgabe 2009/Fassung 2013, Anhang 1 behält die Erstprüfung unter Einsatz von Asphaltgranulat ihre Geltungsdauer, solange neu ermittelte Prüfergebnisse innerhalb der für die festgelegte Zugabemenge erlaubten Spannweiten liegen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich die Mittelwerte der Ausgangsuntersuchung in der Mitte der erlaubten Spannweiten befinden. Diese Formulierung des aktuellen M WA ist aus Sicht des Autors dahingehend nicht präzise, da sie den mathematischen Begriff der Spannweiten mit dem der Grenzen des Wertebereichs vermischt. Definitionsgemäß haben Spannweiten keinen Absolutwertbezug. In der Praxis führt die Formulierung des M WA für sich allein genommen zu unterschiedlichen Interpretationen und Umsetzungen. Gemäß TL Asphalt-StB 07/13 Abschnitt 4.1.2 wird ausgeführt, dass die Überschreitung einer Grenze der Spannweiten (korrekt wäre hier der Begriff „Wertebereich“) der Asphaltgranulatklassifizierung die Geltungsdauer der zugehörigen Asphalterstprüfungen beendet und eine neue Klassifizierung und Erstprüfung zu erstellen ist. Hier kommen unterschiedliche Interpretationen zur Anwendung. Diese Vorgehensweise ist aus dem Verständnis des Autors nicht erforderlich, realitätsfremd und nicht praktikabel in der Umsetzung. In der Praxis führt die strikte Anwendung der bestehenden Regelung dazu, dass beispielsweise bei Verschiebung des Wertebereiches um + 0,1 M.-% für den Bindemittelgehalt trotz gleicher Spannweite eine neue Klassifizierung erforderlich wird. Außerdem ist für die neu hinzukommenden Proben derzeit nicht ausreichend definiert, ob sie beispielsweise kumulativ oder als Ersatz für die Ursprungswerte in die Spannweitenbetrachtung eingehen sollen. Die beschriebene Situation betrifft in erster Linie eine Wanderhalde, die im Rahmen des Asphaltgranulatmanagements eine Asphaltgranulathalde oder allgemeiner ausgedrückt eine Asphaltgranulatvorratsmenge beschreibt, welche durch eine gezielte Stoffstromsteuerung von neu aufbereitetem, hinzukommendem Asphaltgranulat in dazu verträglicher Qualität eine kontinuierliche Verwendung im Rahmen einer bestehenden Klassifizierung ermöglicht. Hierbei geht es in erster Linie nicht um die Beschreibung einer physisch vorhandenen Halde, sondern vielmehr um eine Art technischen „Zielkorridor“. Wird eine Halde, von der bereits Asphaltgranulat für die Produktion verwendet wird, weiter mit Asphaltgranulat beschickt, werden also je 500 Tonnen hinzukommendes Asphaltgranulat die vom Verwendungszweck abhängigen Prüfungen erforderlich. Für die Beurteilung, ob eine Klassifizierung aufrechterhalten werden kann, werden derzeit folgende Kriterien für die Beschreibung der Asphaltgranulatqualität diskutiert: • Stoffliche Eigenschaften: Überprüfung der bestehenden Kategorien und Eigenschaften. • Homogenitätscheck (Relevanz für die Zugabequote) mittels Überprüfung der Spannweiten für die jeweiligen Merkmalsgrößen: Dabei dürfen die reinen Differenzwerte zwischen maximalem und minimalem Prüfergebnis neu hinzukommender Prüfergebnisse nicht größer sein als die Differenzwerte der Ursprungshalde. Dabei sind alle während der aktuellen Aufbereitung ermittelten Prüfergebnisse in die Berechnung der neuen Spannweite einzubeziehen. Mindestens sind jedoch die letzten fünf Untersuchungsergebnisse für die Errechnung der Spannweite heranzuziehen. Dabei beziehen sich die jeweiligen Spannweiten als reine Differenzwerte der jeweiligen maximalen und minimalen Kennwerte allein auf die Ermittlung der maximalen Zugabemenge. Abb. 9: Gezielte Aufbereitung nach „Zielkorridor“ am Beispiel zweier Fräsasphalte mit unterschiedlichen Eigenschaften (Quelle: Radlader: Liebherr) 6|2020
Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 2 17 • Verträglichkeitscheck: In Abgrenzung vom Homogenitätscheck wird nun die Verträglichkeit der jeweils neu errechneten Mittelwerte für die einzelnen Merkmalsgrößen bewertet. Dabei sind alle während der aktuellen Aufbereitung ermittelten Prüfergebnisse in die Berechnung der neuen Mittelwerte einzubeziehen. Mindestens sind jedoch die letzten fünf Untersuchungsergebnisse für die Errechnung des Mittelwertes heranzuziehen. Dabei müssen die Mittelwerte innerhalb des Wertebereiches (zwischen minimalem und maximalem Prüfergebnis) der ursprünglich betrachteten Halde liegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der „Charakter“ der Halde im weiteren Verlauf der Aufbereitung nicht verändert wird und materialtechnische Kompatibilität mit der zugrunde liegenden Erstprüfung besteht. Ziel ist grundsätzlich die Aufrechterhaltung der Klassifizierung. Hierzu könnte aus Sicht des Autors schon bei der Aufbereitung ein „Zielkorridor“ für die Zusammensetzung des Asphaltgranulates für den jeweiligen Standort definiert werden. Die Einhaltung dieses Zielkorridors (vormals „Wanderhalde“) könnte dabei durch das gezielte Verschneiden unterschiedlicher für den Einsatzzweck grundsätzlich stofflich geeigneter Ausbauasphalte erfolgen (s. Abb. 9). Dabei sind grundsätzlich auch die maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten des Standortes als Restriktionen der Zugabequote zu berücksichtigen. Zur Verwaltung von Klassifizierungen stehen bereits programmtechnische Lösungen, beispielsweise innerhalb der Laborsoftware Lastrada, zur Verfügung. In der WPK kann die Asphaltgranulatprobe hier auf der Grundlage der zugeordneten Ursprungs-Spannweiten und des Ursprungswertebereiches bewertet werden (s. Abb. 10). Bestätigungen von bestehenden Klassifizierungen für objektbezogene Zwecke könnten aus Sicht des Autors beispielsweise in Form von jährlich zu erstellenden und indizierten „Nachtragsklassifizierungen“ unterhalb der Ursprungsklassifizierungen realisiert werden. Ähnliche Vorgehensweisen wurden bei objektbezogenen Nachtragsklassifizierungen im Rahmen von Maximal-Recycling-Maßnahmen in Baden-Württemberg bereits umgesetzt. Asphaltherstellung Bei der Asphaltherstellung unter Einsatz von Asphaltgranulat sind neben der Qualität des Asphaltgranulates wie bereits erwähnt auch die maschinentechnischen Voraussetzungen der jeweiligen Mischanlage für die Höhe der Zugabemenge maßgeblich. In den vergangenen Jahren wurden von den Anlagenherstellern neue Verfahren zur Erhöhung der Zugabemenge bei gleichzeitiger Einhaltung der Emissionsgrenzwerte [15] entwickelt. Hierunter ist zum Beispiel die Heißgaserzeugung in einer separaten Brennkammer als Weiterentwicklung der konventionellen Paralleltrommeltechnik mit zusätzlichem Feinpartikelbypassband zur schonenden Erwärmung zu nennen. Dies sollte bei einer Aktualisierung des M WA aus Sicht des Autors berücksichtigt werden. Abb. 10: Beispiel für programmtechnische Umsetzung von Klassifizierung und Spannweitenüberwachung innerhalb der WPK [14] (Quelle: JPSC, Berlin) Sieht vielleicht harmlos aus, schafft aber echt was weg! „...mit den mobilen Kompaktrecyclern machen Sie locker 250 t/h.“ Also: Besser gleich Tel.: (0451) 8 99 47-0 • www.christophel.com 6|2020
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