14 Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 2 Wiederverwendung Asphaltgranulatmanagement – Betrachtung der Prozesssicherheit Der Baustoff Asphalt bietet aufgrund seiner materialtechnischen Eigenschaften in Bezug auf Ressourcenschonung, Energieeinsparung und CO 2 -Bilanz beste Voraussetzungen für die Wiederverwendung. (Quelle: Hohenloher Asphalt-Mischwerke) Die Wiederverwendung von Asphalt wird in Deutschland in nennenswerter Größenordnung und wirtschaftlich systematisch seit über 40 Jahren betrieben [1]. Insbesondere durch Impulse neuer umweltrechtlicher Rahmenbedingungen in den 1990er-Jahren hinsichtlich Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit [2] entstand ein breiteres Interesse an der Wiederverwendung. Auf der Grundlage der bereits vorhandenen Erfahrungen [3] wurde der Einsatz von Asphaltgranulat folgerichtig in das vertragsrelevante Regelwerk des deutschen Asphaltstraßenbaus aufgenommen [4]. In einem zweiteiligen Beitrag wird die Prozesssicherheit beim Asphaltgranulatmanagement betrachtet. Im abschließenden Teil wird über die Probenahme, die Klassifizierung des Asphaltgranulates und die Erstellung von Erstprüfungen berichtet. Von Thomas Behle 6|2020
Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 2 15 Probenahme von Asphaltgranulat Die Grundlage für die Beurteilung der Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates bildet eine für die Eigenschaften des Haufwerkes bzw. des zugeordneten Haufwerkvolumenanteils repräsentative Probenahme. Unter anderem durch die Haldengeometrie ergeben sich Entmischungsvorgänge innerhalb des Haufwerks. Diese granulometrische Entmischung geht ähnlich wie bei Asphaltmischgut mit einer korngrößenabhängigen Bindemittelmitnahme einher (s. Abb. 6) [13]. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und für Asphalte normative Vorgaben existieren, wird die Probenahme von Asphaltgranulaten entgegen ihrer besonderen Bedeutung für die Prozesssteuerung zur Beeinflussung der Asphaltzusammensetzungen bisher nicht ausreichend im Technischen Regelwerk berücksichtigt. Insbesondere der Bindemittelgehalt einer nicht repräsentativ und unsachgerecht entnommenen Asphaltgranulatprobe kann aufgrund des Bindemittelmitnahmeeffektes stark von der eigentlich vorhandenen Zusammensetzung abweichen. Diese scheinbaren Fehler führen zu Fehlinterpretationen bei der Prozesssteuerung. Hierdurch wird die Steuerung der Asphaltzusammensetzung über die Vorgabe der Granulatzusammensetzung in der Anlagensteuerung praktisch unmöglich. Falls die korrespondierenden Entmischungen der Probe vom Laboranten erkannt werden, geht wertvolle Zeit für die Wiederholung der Analyse nach erneuter Probenahme und sich anschließender Probenvorbereitung mittels Trocknung und anschließender Asphaltgranulatextraktion im Labor verloren. Aus diesem Grund wurde u. a. durch den Autor bereits 2015 ein entsprechendes Forschungsvorhaben zur Erarbeitung eines geeigneten Probenahmeverfahrens und zur Austestung unterschiedlicher Homogenisierungsstrategien an reellen Haufwerken im Arbeitsausschuss 7.8 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) angeregt. Bisher wurde das Forschungsprojekt nicht bewilligt. Hilfsweise wurden daher in der Praxis zwischenzeitlich brauchbare vereinfachte Verfahren zur Optimierung der Repräsentanz der Probenahme von Asphaltgranulat am Haufwerk entwickelt. Die nachfolgenden Abb. 7 und 8 zeigen ein Beispiel einer standardisierten Probenahmeprozedur auf der Grundlage einer WPK-Verfahrensanweisung. des Asphaltgranulates führen dabei zu höheren möglichen Zugabequoten. Die Gleichmäßigkeit des zur Verwendung bereitliegenden Asphaltgranulates wird mit Hilfe der Spannweite der jeweils verträglichen ausreißerbereinigten Messwerte der Merkmalsgrößen Bindemittelgehalt, Erweichungspunkt Ring und Kugel und Anteil der Kornklassen 0/0,063, 0,063/2 und > 2 mm beurteilt. Bei Verwendung eines neuen Haufwerks sind hierzu mindestens fünf Proben zu untersuchen. Je weitere 500 Tonnen ist an diesem Haufwerk jeweils eine weitere Probe zu untersuchen und deren Messwerte sind auf Einhaltung des Spannwei- Abb. 7: Entmischung von Asphaltgranulat am Haufwerk Abb. 6: Volumenrepräsentanz und Entmischungen an Bandhalden bei Probenahme Klassifizierung des Asphaltgranulates und Erstellung von Erstprüfungen Nach dem aktuell gültigen Regelwerk sind für den Einsatz von Asphaltgranulat bekanntermaßen die Anforderungen an die Baustoffgemische nach den Abschnitten 3.2.1 bis 3.2.6 der TL Asphalt-StB einzuhalten, die Voraussetzungen an die stoffliche Eignung zu erfüllen sowie die maschinentechnischen Möglichkeiten des Asphaltmischwerkes zu berücksichtigen. Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich gemäß M WA nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Kleine Spannweiten (höhere Gleichmäßigkeiten) Abb. 8: Vorgehensweise für die Entnahme von repräsentativen Asphaltgranulatproben 6|2020
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