12 Schwerpunkt: Bayern Länderregelungen Temperaturabsenkung in Bayern In Bayern konnten im Jahr 2022 zumindest vier umfangreiche Erprobungsstrecken mit Längen von knapp zwei bis über drei Kilometer und mehreren neu herzustellenden Schichten fest eingeplant werden, die sich im Herbst in Ausführung befinden werden. (Quelle: DAV/hin) Vor 25 Jahren wurde der Gesprächskreis Bitumen gegründet. Dieser Gesprächskreis Bitumen arbeitet seither an der Abklärung und Minimierung möglicher Gesundheitsgefahren durch Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Doch erst in diesen Tagen wird uns tatsächlich bewusst, welche weitreichenden Konsequenzen sich daraus für den Asphaltstraßenbau ergeben werden. In Bayern werden im Jahr 2022 erste Erprobungsstrecken mit Niedrigtemperaturasphalt hergestellt. Im Vorfeld wurden dazu umfangreiche Hinweise für die Branche in Bayern entwickelt. Von Johann Eicher 5|2022
Schwerpunkt: Bayern 13 In der Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) im November 2019 wurde aus Arbeitsschutzgründen ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in Höhe von 1,5 mg/m 3 festgesetzt. Der Zeitraum für die Umsetzung einschließlich Karenzzeit endet am 31.12.2024. Und genau das ist eine wahre Herausforderung für die gesamte Branche im Asphaltstraßenbau, also für Asphalthersteller, Asphalteinbaubetriebe, Prüfstellen, aber auch für die im Straßenbau verantwortlichen Verwaltungen. Dieses ehrgeizige Ziel, das letztendlich aber auch durch den AGS vorgegeben wurde, fasziniert offenbar dennoch den einen oder anderen, der weiß, was in den zurückliegenden Dekaden in dieser Angelegenheit unternommen wurde. Für die Konzeption neuer Asphaltgemische in Niedrigtemperaturbauweise, also für den Teil der zwingend notwendigen Branchenlösung, der die Bauverwaltung betrifft, wurde im März vergangenen Jahres vom damaligen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 09/2021 veröffentlicht. Damit erklärt sich die Straßenbauverwaltung unmissverständlich dazu bereit, neue Asphaltkonzepte anzunehmen und mitzuentwickeln. Das ARS 09/2021 enthält die konkrete Aufforderung sowie zahlreiche Regelungen zur Durchführung von Erprobungsstrecken bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen zum Einsatz von temperaturabgesenkten Walzasphalten in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger. Regelungen, die kurzerhand aus bisherigen Erfahrungen, Merkblättern und aktuellen Diskussionen in verschiedenen Gremien der Forschungsgesellschaft zusammengetragen und möglichst praxistauglich und unter Wahrung einer angemessenen Risikoverteilung zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern weiterentwickelt wurden. So konnte nach einer anfänglichen Realisierungs- und Orientierungsphase schon wenige Monate nach Bekanntwerden des neuen AGW mit Bekanntmachung des ARS 09/2021 der bundesweite Startschuss für erste Erprobungsstrecken gegeben werden. In Bayern kristallisierte sich jedoch in verschiedenen Gesprächen rasch der Wunsch nach einer Konkretisierung einzelner Ansätze des ARS 09/2021 heraus. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) griff diese Idee auf und organisierte dazu einen „Runden Tisch Temperaturabsenkung“. Unter Beteiligung von Vertretern von Mischanlagen, Baufirmen, des Deutschen Asphaltverbandes, von Prüfstellen und Bauämtern konn- Abb. 1: Auszug aus dem Internetauftritt des StMB zum Thema Temperaturabsenkung Asphalt (Quelle: stmb) 5|2022
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