© OpenStreetMap www.lignite-energy.de STANDORTKARTEN Übersichtlich | Präzise | Informativ Asphalt STANDORTKARTEN Baden-Württemberg Ausgabe | 2021 NEUES FORMAT NEUE DATEN Ausgabe | 2020 Asphalt STANDORTKARTEN Adressregister AUF LANGE SICHT VERFÜGBAR: LE LIGNITE ENERGY PULVERIZED. RBB_LE_Anzeige_asphalt_180x85_2021-03_RZ.indd 1 29.03.21 17:29 www.stein-verlaggmbh.de www.geoplangmbh.de www.steinexpo.de Legende: • Verwaltung (Firmensitz der Firma) | • Werk: Produktionsstätte der Firma (Mischanlagen) © Alle Rechte Stein-Verlag Baden-Baden GmbH. Reproduktionen, auch auszugsweise, sowie die Verwendung des Adressmaterials für kommerzielle Zwecke (Werbemailings etc.) sind nicht gestattet. Stand: 2021 Bestellungen unter www.stein-verlagGmbH.de Stein-Verlag Baden-Baden GmbH, Josef-Herrmann-Str. 1–3 76473 Iffezheim, Tel.: +49 7229 606-0, Fax: +49 7229 606-10 info@stein-verlagGmbH.de, www.stein-verlagGmbH.de
Meinung 3 Strengere Begrenzungen für den Ausstoß von Luftschadstoffen Dr. Annett Schröter, Leiterin der DAV-Arbeitsgruppe Maschinen und Umwelt Foto: DAV Forderungen und Maßnahmen zur Klimaneutralität sind in aller Munde – darüber hinaus gibt es jedoch noch deutlich mehr Luftschadstoffe, die unser tägliches Leben beeinflussen. Der umweltgerechte Betrieb und dessen Überwachung an Asphaltmisch- und Recyclinganlagen wird wesentlich durch die Regelungen der TA Luft beeinflusst. Seit gut fünf Jahren haben wir regelmäßig über geplante Änderungen und die Aktivitäten des Deutschen Asphaltverbandes sowie der Arbeitsgruppe Maschinen und Umwelt dazu berichtet. Jetzt ist es vollbracht! Gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause hat der Bundesrat dem vorliegenden Entwurf unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch ca. 200 redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind. Mit Beschluss des Bundeskabinetts am 23. Juni 2021 wird die Veröffentlichung der Neufassung im Herbst erwartet. Damit werden Ende des Jahres aktualisierte Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen in Kraft treten. Ziel der allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist es, den Behörden und damit letztendlich auch den Anlagenbetreibern bundeseinheitliche Vorgaben zur Beurteilung von Luftverunreinigungen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu geben. In die Aktualisierung sind technische Entwicklungen der unterschiedlichen Anlagen, Richtlinien der europäischen Gemeinschaft, des Bodenschutz- und Naturschutzrechtes und nicht zuletzt der zahlreichen Industrieverbände, die sich rege am Änderungsverfahren beteiligt haben, eingegangen. Insgesamt kommt den Vorsorgemaßnahmen im Sinne des angestrebten hohen Schutzniveaus für die Umwelt eine besondere Bedeutung zu. Was bringen diese Regelungen nun für die Asphaltmischanlagen und deren Betreiber? Zuallererst: Sicherheit für geplante Investitionen, da nun die aktuellen genehmigungsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe für die nächsten Jahre bekannt sind. Die reduzierten Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sollten für gut gewartete Anlagen kein Problem darstellen. Überdachungen für feinkörnige Fraktionen und Asphaltgranulat dienen nicht nur als Feuchteschutz, sondern können als Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen eine bedeutende Rolle in einem Gesamtkonzept auf dem Weg zur CO 2 -neutralen Anlage darstellen. Weiterhin sollen künftig die Temperaturverläufe von erhitztem Asphaltgranulat am Austritt der jeweiligen Trockentrommel überwacht werden, um eine Vermeidung erhöhter organischer Emissionen zu erreichen. Mit der Umstufung von Benzol innerhalb der Gruppen der karzinogenen Stoffe wird auch für Asphaltmischanlagen der künftig einzuhaltende Emissionsgrenzwert mit 0,5 mg/m³ verschärft. Weitere Änderungen betreffen neue oder geänderte Methodiken für die Schornsteinhöhenberechnung und Bestimmung von Immissionskennwerten und betreffen damit vor allem die Erstellung von Fachgutachten, wie sie in den Genehmigungsanträgen eingereicht werden. Alles in allem werden die geänderten Vorschriften Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die technische Gestaltung der Asphaltmischanlagen haben. Stellen wir uns aber gemeinsam der Aufgabe, unsere Umwelt lebenswert zu erhalten. Bleiben wir dazu im Gespräch! Dr. Annett Schröter 5|2021
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