16 Schwerpunkt: E KvB Asphaltdeckschicht aus MA 8 S herstellen Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt MA 8 S herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk32. Einbaudicke = 3,0 cm einschließlich eingedrücktem Abstreumaterial. Bindemittel = viskositätsverändertes Straßenbaubitumen 15/25 VL. Fremdfüller = Kalksteinfüller Kategorie CC70. Asphaltdeckschicht aus AC 11 D S herstellen Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 D S herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk3,2. Einbaudicke = 4 cm. Bindemittel = viskositätsverändertes Polymermodifiziertes Bitumen. PmB 25/45 VL bzw. Polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A mit geeignetem viskositätsverändernden Zusatz. Bild 2: Beispiele für Positionstexte für Gussasphalt bzw. Walzasphalt mit viskositätsverändertem Bindemittel nach den E KvB Die viskositätsveränderten Bindemittel müssen wie die viskositätsverändernden Zusätze nach der Erfahrungssammlung der BASt geeignet sein. Ein Einsatz von viskositätsveränderten Bindemitteln bzw. viskositätsverändernden Zusätzen ist insbesondere als Verarbeitungshilfe allgemein in Verkehrsflächen aller Belastungsklassen denkbar, doch ist angesichts der Kosten, der Einbaubedingungen und der weiteren Anwendungsziele der Einsatz primär auf höher belasteten Verkehrsflächen ab mindestens der Belastungsklasse Bk1,8 sinnvoll. Die Wahl des viskositätsveränderten Bindemittels ist abhängig von dem Anwendungsziel und, wie bei nicht viskositätsveränderten Bindemitteln, von der zu erwartenden Beanspruchung; Empfehlungen zur Wahl eines viskositätsveränderten Bindemittels gibt Tabelle 2. Für die Wahl eines zweckmäßigen Bindemittels zur Anwendung in Asphalt für Tunnel- und Trogbauwerke, in denen die Asphaltdecke auf eine Betonunterlage eingebaut wird, gelten künftig die ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 [14] (siehe Tabelle 3), deren Neuausgabe in Kürze erwartet wird. Wird in Trog- und Tunnelbauwerken die Tragschicht auch aus Asphalt hergestellt, ist nach den ZTV- ING, Teil 5, Abschnitt 1 [15] und Abschnitt 2 [16] nicht nur die Asphaltdecke, sondern auch die Asphalttragschicht mit temperaturabgesenktem Asphalt herzustellen; in diesem Fall für das Asphalttragschichtmischgut zweckmäßige viskositätsveränderte Bindemittel sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Bei einem kleinflächigen Einbau, einem möglichen schnelleren Auskühlen des Asphalts aufgrund z. B. geringerer Schichtdicken oder bei mehrfach erforderlichem Handeinbau sollte generell die Sorte „VL“ mit einer niedrigen Phasenübergangstemperatur gewählt werden. Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis Sollen viskositätsverändernde Zusätze oder viskositätsveränderte Bindemittel im Asphaltmischgut verwendet werden, ist dies in der Baubeschreibung und in dem Leistungsverzeichnis entsprechend anzugeben. Dabei ist es zweckmäßig, in der Baubeschreibung das Ziel der Anwendung zu benennen (z. B. Temperaturabsenkung, frühere Verkehrsfreigabe, Verbesserung der Verdichtbarkeit). In dem Leistungsverzeichnis ist dann in der entsprechenden Position als Bindemittel das viskositätsveränderte Bindemittel mit der Sortenbezeichnung nach E KvB anzugeben und gegebenenfalls die Anmerkung „bzw. … mit viskositätsveränderndem Zusatz“ (mit Ergänzung der Sortenbezeichnung des Ausgangsbindemittels nach TL Bitumen-StB). Nach weitgehend allgemeiner Auffassung sind mit dem entsprechenden viskositätsverändernden Zusatz modifizierte Bindemittel gleichwertig zu dem jeweiligen viskositätsveränderten Bindemittel nach den E KvB, obgleich die Mengen des Zusatzes in der Praxis variieren können. Beispiele für die Ausschreibung von Asphalten mit viskositätsveränderten Bindemitteln gibt Bild 2. Für Erstprüfung, Eignungsnachweis und Kontrollprüfungen sollten vor dem Hintergrund der nachfolgend gegebenen Erläuterungen in der Leistungsbeschreibung mindestens Regelungen und Anforderungen zur Äquisteifigkeitstemperatur und die Vorgehensweise bei der Extraktion festgelegt werden. Beispiele für die Formulierungen der ergänzenden Anforderungen und Festlegungen in der Baubeschreibung gibt Bild 3. Erstprüfung, Eignungsnachweis und Kontrollprüfungen In den E KvB ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel, mit dem die konventionellen Bindemittel unter anderem klassifiziert werden, nicht mehr enthalten, weil sich gezeigt hat, dass dieser Kennwert bei der Viskositätsveränderung von Bindemitteln nicht charakteristisch ist und nicht zielsicher bestimmt werden kann (z. B. [12], [11], [18]). So beschreibt ein hoher Erweichungspunkt Ring und Kugel bei viskositätsveränderten Bindemitteln nicht – wie für konventionelle Bindemittel gültig – dessen Alterung und Verhärtung. Auch die Veränderung des Erweichungspunktes Ring und Kugel bezogen auf den Wert der Erstprüfung ist nicht einheitlich, sodass die hierauf nach ZTV Asphalt-StB 07/13 [3] bei Anwendung in Gussasphalt festgelegte Spannweite von ±8 K nicht belastbar ist und nicht mehr zur Bewertung im Rahmen der Kontrollprüfungen herangezogen werden sollte. Stattdessen gilt nach aktuellen Erkenntnissen die Äquisteifigkeitstemperatur, die auch in den E KvB zur Klassifizierung der viskositätsveränderten Bindemittel dient, als geeigneter Kennwert. Die Äquisteifigkeitstemperatur entspricht der Temperatur, bei der die mit dem DSR unter definierten Bedingungen gemessene Steifigkeit des Bin- 3|2019
Schwerpunkt: E KvB 17 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung 1.1 Auszuführende Leistungen … Die neue Asphaltbefestigung der Lkw-Abstellfläche hat eine Gesamtdicke von 18 cm und besteht aus 5 cm Asphaltdeckschicht AC 16 D S mit viskositätsverändertem Polymermodifiziertem Bitumen PmB 25/45 VL auf 13 cm Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32 T S mit Straßenbaubitumen 50/70. Die Verwendung von viskositätsverändertem Bindemittel in dem Asphaltbeton für die Asphaltdeckschicht dient als Verarbeitungshilfe und zur Verbesserung des Gebrauchsverhaltens. … 3. Angaben zur Ausführung 3.5 Stoffe, Bauteile Bitumenhaltige Bindemittel: … Im Asphaltmischgut für die Asphaltdeckschicht ist als Bindemittel viskositätsverändertes Polymermodifiziertes Bindemittel PmB 25/45 VL nach den E KvB 16, Tabelle 2 zu verwenden. … Zusätze: … Viskositätsverändernde Zusätze als Verarbeitungshilfe dürfen bei der Asphaltherstellung nur als Bestandteil des fertigen Bindemittels nach den E KvB 16 verwendet werden. Die Eignung des Stoffes ist im Rahmen des Eignungsnachweises gesondert nachzuweisen. Die verwendeten viskositätsverändernden Zusätze müssen in der „Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätze zur Temperaturabsenkung von Asphalt“ der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgeführt sein. Bei der Rückgewinnung von mit viskositätsverändernden Zusätzen hergestellten Bindemitteln aus Asphalt ist es erforderlich, bei der Kaltextraktion Trichlorethylen als Lösemittel zu verwenden. Dies gilt dann für Untersuchungen im Rahmen der Eigenüberwachung, bei Kontrollprüfungen und auch bei Schiedsuntersuchungen. Ein Voreinweichen der zu untersuchenden Probe hat sich dabei als sinnvoll erwiesen. Bei einer Extraktionszeit von 90 Minuten sowie einer Trocknungszeit von 20 Minuten ist eine vollständige Rückgewinnung der im Extraktionsmittel schwerer löslichen viskositätsverändernden Zusätze sichergestellt. Zur Rückgewinnung ist das Lösemittel-Bindemittel-Gemisch in einen handwarmen Kolben zu geben und unmittelbar anschließend zu destillieren. … 3.12 Prüfungen und Nachweise Eignungsnachweise: … Für das viskositätsveränderte Bindemittel ist im Rahmen der Erstprüfung zusätzlich die Äquisteifigkeitstemperatur in Anlehnung an die AL DSR-Prüfung (T-Sweep) am frischen Bindemittel zu ermitteln. Ebenso ist am Bindemittel, das aus dem Asphaltbeton AC 16 D S rückgewonnen wurde, die Äquisteifigkeitstemperatur in Anlehnung an die AL DSR-Prüfung (T-Sweep) zu bestimmen. Diese Werte sind in dem Eignungsnachweis anzugeben. Weiterhin ist die Verdichtungstemperatur für die Herstellung der Marshall-Probekörper aus Asphaltbeton AC 16 D S im Eignungsnachweis anzugeben. Am Asphaltbeton AC 16 D S sind im Rahmen der Erstellung des Eignungsnachweises zusätzliche Prüfungen durchzuführen. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Ergebnisse dieser zusätzlichen Prüfungen sind im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit vom Aufsteller zu bewerten. Folgende zusätzliche Prüfungen sind im Rahmen der Erstellung des erweiterten Eignungsnachweises durchzuführen: - dynamischer Druckschwellversuch nach den TP Asphalt-StB , Teil 25 B 1 zur Bestimmung des Widerstands gegen bleibende Verformungen - Abkühlversuch und Zugversuch nach den TP Asphalt-StB, Teil 46 A zur Bestimmung der Kälteeigenschaften; die Ergebnisse sind nicht nur in grafischer Form, sondern auch die Einzelwerte für die Temperaturen −20 °C, −15 °C, −10 °C, −5 °C, 0 °C und +5 °C anzugeben - Verdichtbarkeit nach den TP Asphalt-StB, Teil 10 B Beim dynamischen Druck-Schwellversuch darf im Eignungsnachweis und bei der Asphaltkontrollprüfung beim Asphaltbeton AC 16 D S eine Dehnungsrate von ε* = 5,5 x 10-4 ‰/n nicht überschritten werden. Beim Abkühlversuch darf beim Asphaltbeton der Grenzwert für die Temperatur von −15 °C nicht überschritten werden. Dieser Grenzwert gilt sowohl für Prüfungen im Rahmen der Erstellung des Eignungsnachweises als auch bei Kontrollprüfungen. … Kontrollprüfungen: … Bei Walzasphalt, der mit viskositätsveränderten Bindemitteln oder viskositätsverändernden Zusätzen hergestellt wurde, wird im Rahmen der Kontrollprüfungen zusätzlich die Äquisteifigkeitstemperatur in Anlehnung an die AL DSR-Prüfung (T-Sweep) am rückgewonnenen Bindemittel ermittelt. Die Äquisteifigkeitstemperatur des bei der Kontrollprüfung rückgewonnenen Bindemittels darf die im Eignungsnachweis angegebene Äquisteifigkeitstemperatur um nicht mehr als 8 K über- oder unterschreiten. … Bild 3: Beispiele für Formulierungen in der nach dem HVA/B-StB gegliederten Baubeschreibung für ergänzende Informationen und Anforderungen bei Verwendung von viskositätsveränderten Bindemitteln (bezogen auf DAV-Leitfaden „Ausschreiben von Asphaltarbeiten“ [17], Beispiel L Logistikzentren, Abstellflächen für Lkw und Industrieflächen) 3|2019
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