20 Schwerpunkt: Digitalisierung – Teil 2 Abb. 7: Einsatz der FDAV auf der Pilotstrecke „L1138 FDE Freiberg-Benningen“ (Quelle: Wolff & Müller) tung vorhandene Oberflächentemperatur aufgenommen. Die Vorgabe einer Mindest-Oberflächentemperatur, bei der verdichtungsrelevante Walzübergänge erbracht sein sollen, kann ebenso helfen, die Homogenität der Verdichtung zu gewährleisten. Bei Festlegung dieser Temperatur sind unter anderem die Abhängigkeiten vom einzubauenden Asphaltmischgut und dem eingesetzten Bindemittel, der Dicke der Asphaltschicht sowie der Witterung zu berücksichtigen. Zur Festlegung einer Mindest-Oberflächentemperatur ist es auf der Baustelle sinnvoll eine Vergleichsmessung durchzuführen, bei der die Abweichung zwischen der tatsächlichen Temperatur der Schicht zu der mit der Sensorik der Walze gemessenen Oberflächentemperatur bestimmt wird. Während der Verdichtung könnte dann automatisiert ein Hinweis an den Walzenfahrer erfolgen, der darüber informiert, wenn die mit der Sensorik der Walze gemessene Oberflächentemperatur den festgelegten Grenzwert erreicht. Wenn bis dahin die geforderte Anzahl an verdichtungsrelevanten Walzübergängen nicht erreicht werden kann, könnte eine der notwendigen Korrekturmaßnahmen die Reduzierung der Einbaugeschwindigkeit des Asphaltstraßenfertigers sein. Hierüber hat der Einbaupolier mit den Walzenfahrern auf Basis ihrer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der messtechnischen Ergebnisse des Labors zu entscheiden. Dem Auftraggeber ist eine Dokumentation zur FDAV zu übergeben. Da auch hierfür keine Standards vorhanden sind, wird vorgeschlagen, ein Dokument in Form eines Heat-Diagramms zum Nachweis der durchgeführten, verdichtungsrelevanten Walzübergänge über die Einbaustrecke zu erstellen. Auch hier sollte die Darstellung auf die festgelegte Mindestanzahl der verdichtungsrelevanten Walzübergänge zur Vermeidung von Fehlinterpretationen aufgrund von Farbänderungen reduziert werden. Die Ergebnisse können im Anschluss mit den Ergebnissen der Kontrollprüfungen am Bohrkern plausibilisiert werden. Qualitätscontrolling im Rahmen der Eigenüberwachung Qualitätscontrolling nach QSBW 4.0 bedeutet, dass der Auftragnehmer einen deutlich erhöhten Umfang an Eigenüberwachungsprüfungen durchführen muss, welcher den Umfang nach [2] überschreitet. Dazu zählen die messtechnische Überprüfung und Dokumentation von • Einbaugeschwindigkeit, • Verlade- und Einbautemperaturen, • Schichtdicken und • Verdichtung. Weiterhin ist vom Auftragnehmer ein Prüfstellenplan zu erstellen, in welchem die Lage der Messreflektoren zur Bestimmung der Schichtdicken sowie Entnahmestellen für Asphaltmischgut und Bohrkerne für Kontrollprüfungen festgelegt sind. Durch den erhöhten Prüfaufwand in der Eigenüberwachung sollen noch zielgenauer Abweichungen vom vertraglichen Soll erkannt und der Einbauprozess angepasst werden. Die Dokumentation zur Eigenüberwachung ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Asphaltarbeiten zu übergeben. Aus den Formulierungen von QSBW 4.0 und der He rausstellung als eigene Leistungsposition innerhalb des Bauvertrages wird deutlich, dass die Eigenüberwachungsprüfungen des Auftragnehmers nicht die Kontrollprüfungen des Auftraggebers ersetzen sollen. Dies ist schon deshalb nicht möglich, da auch indirekte Prüfverfahren (radiometrische Verdichtungsmessung, Temperaturerfassung mittels Infrarotsonden) zum Einsatz kommen, welche gegenüber dem Absolutwert abweichende Ergebnisse erbringen. Ebenso besteht keine Notwendigkeit, bei der prüftechnischen Begleitung des Einbauprozesses auf eine nach den RAP Stra anerkannte Prüfstelle zurückzugreifen. Für Eigenüberwachungsprüfungen dürfen die Prüfstellen des Auftragnehmers bzw. Prüfstellen nach Wahl eingesetzt werden. 2|2021
Schwerpunkt: Digitalisierung – Teil 2 21 Prüfung der Verlade- und Einbautemperaturen des Asphaltmischgutes Die Asphaltmischguttemperatur kann als dominante Kenngröße des Verdichtungswiderstandes einer Asphaltschicht angesehen werden. Daher ist es nachvollziehbar, dass auch eine höhere Gleichmäßigkeit/geringe Spannweite der Asphaltmischguttemperaturen bei Anlieferung zu einer homogeneren Verdichtung beiträgt. Daher soll bei Maßnahmen nach QSBW 4.0 eine gegenüber den ZTV Asphalt-StB 07/13, Tabelle 5 [2] eingeschränkte Liefertemperatur vom Auftragnehmer festgelegt werden. Hierfür ist die Mindesttemperatur für die Anlieferung des Asphaltmischgutes auf der Baustelle um 10 °C gegenüber den Grenzen nach [2] zu erhöhen. Weiterhin ist das Abkühlverhalten des Asphaltmischgutes beim Transport aus den bestehenden Erfahrungen abzuleiten. Dabei sind die Entfernung des Asphaltmischwerkes und die notwendige Transportzeit zur Baustelle zu berücksichtigen. Da die maximal zulässige Spannweite zwischen der selbst festgelegten minimalen und maximalen Produktionstemperatur nur 20 °C betragen darf, ergibt sich zusätzlich ein oberer Grenzwert für die Produktions- und Liefertemperatur des Asphaltmischgutes. Das Vorgehen zur Festlegung der Produktions- und Verladetemperatur ist beispielhaft in Abb. 9 dargestellt. Werden am Mischwerk Asphaltmischguttemperaturen außerhalb der selbst festgelegten Spannweite festgestellt, ist dies nicht mit einem bauvertraglichen Mangel gleichzusetzen, solange die Grenzen nach [2] eingehalten sind. Eine Auslieferung darf dann dennoch stattfinden. Als Folge ist die Asphaltmischguttemperatur vor dem Abladen in den Beschicker auf der Baustelle nochmals zu kontrollieren. Weiterhin sind Messungen auf der Baustelle durchzuführen, wenn die Fahrzeiten der Transportfahrzeuge die Vorgaben der Planung deutlich überschreiten. Um Transportfahrzeuge kenntlich zu machen, bei denen sich die Temperatur des transportierten Asphaltmischgutes außerhalb der festgelegten Spannweite befindet, wurde mit der bisher eingesetzten Software [6] ein Algorithmus entwickelt, um das Einbaupersonal auf die betroffenen Fahrzeuge hinweisen. Der Erfassung des Arbeitsstatus „Abladen des Asphaltmischgutes“ ist mit dem eingesetzten System erst dann möglich, wenn für die betroffenen Transportfahrzeuge manuell die Kontrollen der Temperatur bei Anlieferung auf der Baustelle erfolgen und die nach [2] vertragsgerechte Asphaltmischguttemperatur bestätigt wird. Das Vorgehen nach QSBW 4.0 bringt den Vorteil, dass auf der Baustelle Asphaltmischgut mit Temperaturen außerhalb der eingeschränkten Spannweite bereits bekannt ist. Somit kann gezielt vor dem Abladen des Asphaltmischgutes in den Beschicker nochmals kontrolliert werden, ob weiterhin geltende bauvertragliche Forderungen nach [2] eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, darf das Asphaltmischgut nicht abgeladen werden. Gegenüber dem ARS 223/2013 [7], welches die kontinuierliche Temperaturmessung des Asphaltmischgutes auf der Baustelle regelt, hat das Vorgehen nach QSBW 4.0 zusätzlich den Vorteil, dass Asphaltmischgut außerhalb der vertraglich festgelegten Temperatur nach den ZTV Asphalt-StB 07/13, Tabelle 5 [2] erst gar nicht die Mischanlage verlässt und dadurch den geplanten Einbauprozess stört. Zusätzlich wird damit aber auch klar, dass eine Vereinbarung zwischen Mischgutlieferanten und Einbauer im Liefervertrag notwendig wird. Darin ist u. a. zu klären, welche Produktions-/Verladetemperaturen vom Asphaltmischguthersteller anzustreben sind und wer die Messung der Asphaltmischguttemperaturen bei der Verladung vornimmt. Grundsätzlich handelt es sich bei den Vorgaben nach QSBW 4.0 um bauvertragliche Regelungen, die ohne gesonderte Vereinbarung nicht für den Mischgutlieferanten gelten. PMMA für Betonfahrbahntafeln - BASt-Listung - bis 0 °C Untergrundtemperatur verarbeitbar - überarbeitbar nach 30 Minuten WestWood Kunststofftechnik GmbH Tel.: 0 57 02 / 83 92 -0 · www.westwood.de 2|2021
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