6 Aktuell Stabsstelle Baustellenkoordination Wer so viel baut, muss es koordinieren Der Nordrhein-Westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst hat Ende November die Stabsstelle Baustellenkoordination NRW in der Verkehrszentrale des Landesbetriebes Straßenbau in Leverkusen offiziell in Betrieb genommen. Ihre Aufgabe ist es, die Baustellen der verschiedenen Verkehrsträger und Straßenbaulastträger zu koordinieren. Die Aufgaben der neuen Stabsstelle Baustellenkoordination sind fest umrissen: Planbare Baustellen auf Straßen und Schienen sollen untereinander transparent gemacht und gegenseitige Beeinträchtigungen möglichst verhindert oder zumindest minimiert werden. Wüst führte bei der Eröffnung dazu aus: „Wir investieren in den kommenden Jahren Rekordsummen in die Infrastruktur im Land. Wer so viel bauen darf, der muss das möglichst koordiniert tun. Mit der Einrichtung der Stabsstelle setzen wir auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag in die Tat um.“ In der Stabsstelle Baustellenkoordination werden Baustellen erstmalig systematisch baulastträger- und verkehrsübergreifend erfasst und koordiniert. Dazu werden Informationen über Baustellen auf Straßen und Schienenstrecken in einem System gebündelt und bewertet. Neben dem Landesbetrieb sollen zukünftig auch Kommunen, Verkehrsbetriebe und die Deutsche Bahn Informationen über ihre geplanten Baustellen einbringen. Grundlage für die Erfassung der Baustellen ist das sogenannte Traffic Information Center, kurz TIC genannt. Diese digitale Plattform erlaubt es den unterschiedlichen Baulastträgern und Gebietskörperschaften, ihre Baustellendaten in das System einzupflegen. TIC ist von allen einsehbar und bedienbar. Das System funktioniert als Datenbank und Analysetool zugleich. Baustellenplanern liefert das System bereits unmittelbar nach Eingabe Hinweise auf mögliche zeitliche und räumliche Konflikte. Besonders wichtig ist, dass in der Stabsstelle nicht nur koordiniert, sondern Verkehrsteilnehmer nach Einrichten der Baustelle auch unkompliziert informiert werden. Leiter der neuen Stabsstelle Baustellenkoordination NRW ist Dr. Jan Lohoff. Für die Stabsstelle in Leverkusen wurden bereits in diesem Jahr drei neue Stellen geschaffen. Im kommenden Jahr sollen acht weitere Stellen in den Niederlassungen des Landesbetriebes geschaffen werden, um die Arbeit der Stabsstelle vor Ort in den Regionen zu unterstützen. • Dr. Jan Lohoff leitet die neu eingerichtete Stabsstelle Baustellenkoordination. (Quelle: privat) KURZMELDUNGEN Eurobitume Hans-Peter Beyeler leitet seit November Eurobitume Schweiz. Er übernimmt das Amt von Heinz Rusch, der die Schweizer Vertretung von Eurobitume seit ihrer Gründung im Jahr 2011 geleitet hat. Beyeler bringt umfangreiches Wissen und langjährige Erfahrung mit, zuletzt seit 2006 als Fachingenieur Trasseaufbau/-oberbau beim Bundesamt für Straßen ASTRA. Kooperation Die Bauma Vermiet- und Handels GmbH ist seit Ende September als Händler für Kompaktwalzen von Hamm tätig. Das Unternehmen aus Großenaspe, zentral in Schleswig-Holstein gelegen, arbeitet schon viele Jahre mit der Wirtgen Hamburg Vertriebsund Service GmbH zusammen. Dabei lag der Schwerpunkt bisher auf der Vermietung von Geräten der Wirtgen Group. Nun wird die Kooperation intensiviert, denn Bauma Großen aspe agiert ab sofort auch als Händler für Hamm-Kompaktwalzen und vergrößert zugleich seinen Hamm-Mietpark. Joint Venture Die Kiesel Technologie und Entwicklung Gesellschaft KTEG, Mitglied der Kiesel- Gruppe, hat ein Joint Venture mit der Hitachi Construction Machinery gegründet, das den Namen EAC European Application Center GmbH trägt. Die gemeinsame Gesellschaft ist zur Entwicklung batteriebetriebener Bagger sowie zur Entwicklung von Sondermaschinen für Abbruch, Tiefbau und Spezialtiefbau ins Leben gerufen worden. Radverkehr Der Deutsche Bundestag hat seit Oktober einen fraktionsübergreifenden Parlamentskreis Fahrrad. Erklärtes Ziel des Kreises ist es, eine „große Koalition für das Rad“ zu schmieden, etwa für den dringend notwendigen Ausbau des Radverkehrs. Es gibt rund 73 Mio. Fahrräder in Deutschland, fast doppelt so viele wie Autos. Das Potenzial des Fahrrads ist aber noch lange nicht ausgeschöpft. Das liegt in erster Linie an fehlender leistungsfähiger Fahrradinfrastruktur. Tsunamihilfe Ende September verwüstete ein bis zu 6 m hoher Tsunami die indonesische Insel Sulawesi, bei der mehr als 1.400 Menschen ums Leben kamen. JCB spendete daraufhin Ausrüstung im Wert von 250.000 US-Dollar. Zwei Teleskoplader mit leistungsstarken Greifzangen sind auf der Insel im Einsatz. Die Maschinen 531-70 und 540-170 werden mit einer Vielzahl von Anbaugeräten ausgeliefert, da runter Schaufeln und Gabeln, und werden eine wichtige Rolle bei den Wiederaufbauarbeiten spielen. 8|2018
Aktuell 7 AwSV und Ausbauasphalt „Mit einer solchen Lösung kann man arbeiten“ Die sogenannte AwSV hat in den letzten Monaten für große Unruhe innerhalb der Asphaltbranche gesorgt. Wir sprachen mit dem DAV-Geschäftsführer Marco Bokies über den Gang der Entwicklungen. asphalt: Herr Bokies, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist im Sommer 2017 in Kraft getreten. Was hat sie zum Inhalt? Bokies: Es geht, grob gesagt, um Regelungen zum Schutz unserer Gewässer vor gefährlichen Stoffen. Diese Regelungen hat es in den Bundesländern auch vorher schon gegeben, doch neu war, dass der Gesetzgeber eine weitere Kategorie „allgemein wassergefährdend“ für die sogenannten festen Gemische eingeführt hat. Das heißt, man geht nun auch bei allen festen Stoffen und Gemischen erst einmal davon aus, dass sie wassergefährdend sind. Es sei denn, sie werden von vornherein vom Umweltbundesamt als nicht wassergefährdend gelistet. Die neuen Regelungen haben aber bei den Vollzugsbehörden zu großen Unsicherheiten bezüglich des künftigen Umgangs mit der Genehmigung von Lagerplätzen für Ausbauasphalt geführt. Wie hat der DAV auf die Forderungen reagiert? Bokies: Wir haben schnell reagiert und in einer Ad-hoc-Gruppe die Kompetenzen der Unternehmen gebündelt, um eine einheitliche Lösung anzustreben und Gespräche mit den Bundesbehörden vorzubereiten. Hier war die Bereitschaft der Unternehmen, sich mit Fachpersonal beim Verband einzubringen, wieder einmal Gold wert. Wie reagierte die Verwaltung auf die Argumentation des DAV? Bokies: Das war sehr verwirrend. Zunächst bekamen wir vom Umweltbundesamt auf eine Anfrage unsererseits das Signal, dass die Beurteilung der Wassergefährdung von Ausbauasphalten der sogenannten Verwertungsklasse A nach der RuVA-StB als nicht wassergefährdend angesehen wird. Die Verwertungsklasse A umfasst Ausbauasphalte mit einem PAK-Gehalt von bis zu 25 mg/kg im Feststoff. Dann allerdings ruderte das Umweltbundesamt im April dieses Jahres komplett zurück. Und zwar mit dem Hinweis, dass man trotz unserer ausdrücklichen Fragestellung nicht gewusst habe, was genau in den RuVA-StB steht! Die Folge war, dass in den Ländern die Forderungen nach den Sicherheitsmaßnahmen wieder aufflammten – vor allem Hessen tat sich mit einem scharfen Erlass hierbei hervor. Wie ging der DAV weiter vor? Bokies: In dieser Situation war es sinnvoll, das direkte Gespräch mit dem Umweltbundesamt zu suchen und das Verkehrsressort für die möglichen Auswirkungen zu sensibilisieren. Ende August kam es dann zu einem Treffen von DAV und dem Bundesumweltministerium/Umweltbundesamt in Berlin. Der Standpunkt der Verwaltung war, dass Ausbauasphalt grundsätzlich als allgemein wassergefährdendes festes Gemisch anzusehen sei. Angesichts der klaren Positionierung im Frühjahr war das auch nicht anders zu erwarten. Schlechte Vorzeichen … Bokies: Ja, in der Tat. Allerdings sind wir nicht mit leeren Händen nach Berlin gereist. Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatten wir einen Aufruf an unsere Mitgliedsunternehmen gestartet. Wir wollten mit eigenen Untersuchungen aufzeigen, wie es um das Elutionsverhalten von Asphaltgranulaten mit einem PAK-Gehalt zwischen 10 und 25 mg/kg nach EPA (Ausbauasphalte mit einem PAK-Wert bis zu 10 mg/kg sind bereits gesetzlich nicht wassergefährdend) beschaffen ist. Wie reagierte das Ministerium auf die Untersuchungsergebnisse? Bokies: Uns wurde in Berlin zugesagt, dass man unsere Argumente noch einmal prüfen werde und auch eine Abstimmung innerhalb des Bund-Länder-Arbeitskreises Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anstreben werde. Vonseiten des Bundesumweltministeriums wurde das Umweltbundesamt um eine Stellungnahme zu unseren Standpunkten gebeten. Und was kam bei der neuen Prüfung heraus? Bokies: Das Bundesumweltamt folgte unserer Argumentationslinie hinsichtlich der vermeintlichen Gefährlichkeit für die Gewässer. Bei Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt zwischen 10 und 25 mg/kg besteht auch von Amtsseite Bokies: „Dem DAV ist es letztlich gelungen, die Unternehmen vor erheblichen Investitionen zu bewahren.“ (Quelle: DAV/Hin) offenbar keine Besorgnis, dass bei Lagerung ohne besondere Untergrundbefestigung oder Abdeckung eine Gefährdung von Gewässern besteht. Und was bedeutet das für die Unternehmen? Bokies: Auch im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine unbefestigte Lagerung von Ausbauasphalt, wie sie bisher üblich war, rechtskonform. Zwar steht die Entscheidung dazu weiterhin im Ermessen der Behörde, gleichzeitig ist aber mit der Stellungnahme des Umweltbundesamtes eine bestimmte Aussage über die Angemessenheit von Sicherungsmaßnahmen getroffen worden. Es ist so, dass Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A auch größer 10 und bis 25 mg/kg PAK-Gehalt wie bisher ohne besondere Sicherungsmaßnahmen gelagert werden kann. Etwaigen anderslautenden Anordnungen der Behörden kann entgegengehalten werden, dass es diesen an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit fehlt. Ich finde, mit einer solchen Lösung kann man arbeiten. Ein schöner Erfolg! Bokies: Ja, in der Tat. Dem DAV ist es letztlich gelungen, die Unternehmen vor erheblichen Investitionen zu bewahren. Davon profitieren natürlich auch alle Unternehmen, die dem DAV nicht angehören. Ich möchte das aber positiv sehen. Bei meinen Gesprächen mit potenziellen Neumitgliedern kann ich darauf verweisen, dass sich der Verbandsbeitrag durch solche Erfolge über viele Jahre hinaus praktisch amortisiert. Und ich setze auf die unternehmerische Verantwortung. Denn so ein Fall wie hier zeigt: So etwas schafft kein einzelnes Unternehmen und keine fachfremde Interessenvertretung. Da muss man schon mit einem Verband antreten. Herr Bokies, vielen Dank für das Gespräch! 8|2018
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