20 Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 2 Abb. 13: Teilaspekte des Asphaltgranulatmanagements (Quelle AMW: Ammann; alle übrigen: Behle) enthaltenen Zugabemengen automatisch umgerechnet. Innerhalb der Steuerungen lassen sich die nach Erstprüfung gültigen Fenster der möglichen Zugabemengen und weitere Parameter, die von der Höhe der Zugabequote anhängen, wie beispielsweise die Verzögerung der Bindemitteldosierung bei Kaltzugabeverfahren oder die Dampfentspannungszeit vorgeben. Die hier beschriebenen Systeme werden von allen namhaften Mischanlagenherstellern sowie von unabhängigen Steuerungsherstellern angeboten. Zur Bewertung der Homogenitätszunahme (Kennzeichnungen A und M innerhalb der Abb. 12) kann der Quotienten aus der endgültigen Spannweite (M) der jeweiligen Merkmale und der anfänglichen Spannweite (A) der Merkmale gebildet werden. Ist die Homogenität vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Klassifizierung unzureichend, so können Umlagerungen infolge Aufhalden und Entnehmen Verbesserungen erbringen. Erkenntnisse zur Prozesssicherheit mit Blick auf die erzielbare Homogenität bei der Aufbereitung des Asphaltgranulates gelten grundsätzlich jeweils für die gewählte Prozesskette und die darin eingesetzte Verfahrenstechnik. Der Vergleich der Schwankungen der Asphaltgranulatzusammensetzung eines Haufwerks mit den Schwankungen des daraus hergestellten Asphaltmischgutes zeigt nach eigenen internen Auswertungen, dass sich die Gleichmäßigkeit des Asphaltmischgutes deutlich besser darstellt, als es aus den Granulatanalysen zu erwarten gewesen wäre. Aus Sicht des Autors besteht daher der gegebene Anlass, die Sicherheitsbeiwerte der Formel nach Anhang D der TL Asphalt-StB 07/13 zur Berechnung der Zugabemengen zur Ausnutzung der Gesamtmerkmalstoleranzen zu hinterfragen. Zur Überprüfung des Sachverhaltes wurde innerhalb der Arbeitsgruppe Asphalttechnik des Deutschen Asphaltverbandes bereits eine Datensammlung zu vergleichenden Zeitreihenanalysen mit Blick auf Granulatund Mischgutschwankungsbreiten begonnen. Als Ergebnis wäre die Erweiterung der Formeln zur Berechnung der maximalen Zugabemenge von Asphaltgranulat in den TL Asphalt-StB um einen zusätzlich zu definierenden Homogenitätsfaktor – vielleicht auch eingeschränkt für den nachweislichen Einsatz bestimmter homogenitätssteigernder Verfahren – denkbar. Asphaltgranulatmanagement Unter einem anforderungsgerechten Asphaltgranulatmanagement ist zu verstehen, dass die Prozesse zur Optimierung der Asphaltgranulatqualität bezüglich stofflicher Eignung und Reinheit sowie der Gleichmäßigkeit von der Gewinnung des Ausbauasphaltes bis zur Herstellung des Mischgutes geplant und mit dem Ziel der Optimierung gesteuert werden (s. Abb. 13). Bei der Durchführung der notwenigen Analysen, Bewertungen und Steuerungsprozesse kommt dem asphalttechnischen Labor des Mischgutherstellers hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen zu definieren. Mit dem eigenen Personal und auch mit den externen Dienstleistern müssen Anlaufbesprechungen beispielsweise beim Beginn einer Aufbereitungskampagne oder bei wesentlichen Änderungen der Verfahrensweise durchgeführt werden. Von den Auftraggebern wird zunehmend die Vorhaltung von Haldenplänen gefordert. Da sich die gelagerten Mengen stetig ändern, sind diese Übersichtspläne aus Sicht des Autors nur für die Planung der jeweils bevorstehenden Aufbereitungsphase für den Mischgutproduzenten sinnvoll. Der Begriff des Asphaltgranulatmanagements sollte im Regelwerk einheitlich definiert werden. Zusammenfassung und Ausblick Im Fokus aller vorangegangenen Überlegungen steht stets die Qualität des resultierenden Asphaltmischgutes. Die zentrale Frage dabei ist nun, inwiefern der Auftraggeber durch vertragliche Regelungen auf der Baustoff- 6|2020
Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 2 21 seite eingreifen sollte, damit das Gesamtziel einer bestmöglichen und gleichbleibenden Qualität des resultierenden Asphaltmischgutes prozess- und vertragssicher erreicht werden kann. Mit Blick auf die Summe der derzeitigen Anforderungen aus M WA, TL AG-StB und TL Asphalt-StB in Verbindung mit den ZTV Asphalt-StB sowie den ergänzenden Länderregelungen sollten systembedingte Überdefinitionen vermieden werden. Ziel ist die Schaffung realitätsnaher und praktikabler Vorgaben, die unter Voraussetzung der erforderlichen Eigenverantwortung und Sorgfalt der Beteiligten zu sicheren und jederzeit transparenten Prozessen führen und dabei Scheingenauigkeiten vermieden werden. Die entsprechenden Impulse zur Diskussion der bestehenden Regelungen werden derzeit in den Gremien der FGSV, aber auch auf Verbandsebene gegeben (s. Abb. 14). Die vorliegende Veröffentlichung soll zum besseren Verständnis der Thematik beitragen. Grundsätzlich besteht breites Interesse an der Wiederverwendung von Asphalt. Der Baustoff Asphalt bietet hier aufgrund seiner materialtechnischen Eigenschaften in Bezug auf Ressourcenschonung, Energieeinsparung und CO 2 -Bilanz beste Voraussetzungen. Gemeinsam sind wir aufgerufen, den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen und unseren Baustoff bereit zu machen für die Zukunft des Straßenbaus. • AUTOR Dipl.-Ing. Thomas Behle Zentrallabor für Asphalttechnik Hohenloher Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG Lichtenbergerstraße 24 74076 Heilbronn Abb. 14: Vorschläge und in Diskussion befindliche Änderungen des Regelwerks bezüglich Asphaltgranulateinsatz LITERATUR [1] Leitfaden „Wiederverwenden von Asphalt“, Deutscher Asphaltverband Bonn 2014 [2] Kreislaufwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgesetz, Berlin 1996 [3] Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt M WA, FGSV Köln 1994 [4] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt ZTV Asphalt-StB, FGSV Köln 1994 [5] Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen TL Asphalt-StB 07/13, FGSV Köln 2013 [6] Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt M WA, FGSV Köln 2013 [7] Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau Baden-Württemberg ETV-StB-BW Maximalrecycling unter Berücksichtigung erhöhter Asphaltgranulatmengen, MVI Stuttgart 2013 [8] Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat M VAG, FGSV Köln 2000 [9] Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pech-typischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau RuVA-StB, FGSV Köln 2005 [10] Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau Baden-Württemberg ETV-StB-BW Teile 3.1 und 3.2, MVI Stuttgart 2015 [11] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen, ZTV-BEA-StB, FGSV Köln 2013 [12] Prüfung von Straßenbauausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel – Schnellverfahren AP 27/2, FGSV Köln 2000 [13] DIN EN 932-1, Teil 1 Probenahmeverfahren, Beuth Verlag Berlin 1996 [14] Laborsoftware Lastrada, JPSC, Berlin [15] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), Berlin 2002 [16] Einstellungssoftware Asphalthek, Miprotek, Buxtehude 6|2020
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