28 Schwerpunkt: Deponiebau – Teil 1 Abb. 2: Abdichtungskomponente aus Deponieasphalt bestehend aus einer Deponieasphalttragschicht und einer Deponieasphaltdichtungsschicht (Variante A). Abdichtungskomponente aus Deponieasphalt bestehend aus einer kombinierten Deponieasphalttrag-/-dichtungsschicht (Variante B). (Quelle: DGGT) Antrag des dai zur Erlangung einer Eignungsbeurteilung durch die LAGA Im Jahr 2010 trat das Deutsche Asphaltinstitut (dai) in Köln mit der Bitte um Unterstützung an die ICP Ingenieurgesellschaft mbH, Dr. Egloffstein heran, eine bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung für Asphaltdichtungen für Deponien durch die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ zu erlangen. Nach interner Abstimmung mit dem dai und der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ über die Vorgehensweise wurde eine „Nachweiskonzeption für eine Eignungsbeurteilung von Deponieabdichtungskomponenten in Asphaltbauweise“ durch ICP erstellt. Diese wurde mit dem „Antrag auf Eignungsbeurteilung von Asphaltdichtungen als Abdichtungskomponente für Oberflächenund Basisabdichtungen der Deponieklassen I bis III gemäß Deponieverordnung“ des dai vom Mai 2011 bei der LAGA Ad-hoc-AG eingereicht. Die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ gründete da - raufhin eine Unterarbeitsgruppe, die UAG „Asphalt“, und ließ die Nachweiskonzeption durch vier unabhängige Sachverständige prüfen. Die UAG „Asphalt“ formulierte darauf aufbauend Anmerkungen und Hinweise im Hinblick auf durchzuführende Untersuchungen und erforderliche Nachweise, die in einer Fortschreibung der Nachweiskonzeption mündeten. Die erforderlichen Untersuchungen zur Dichtigkeit der Nähte unter Verformungsbeanspruchung sowie zur Beständigkeit von PE-Rohren im Kontakt mit heißem Gussasphalt bei der Sickerwasserrohrdurchführung durch den Randwall einer Deponieasphaltbasisabdichtung wurden durch das dai beauftragt. Erstellung einer Güterichtlinie durch den AK 2.3 der DGGT In Abstimmung mit den Beteiligten der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ und deren UAG „Asphalt“ wurde beschlossen, parallel zum Eignungsnachweis als Grundlage für eine Eignungsbeurteilung eine Güterichtlinie Abdichtungskomponenten aus Deponieasphalt zu erarbeiten. Vorbild für diese Vorgehensweise sollte die SKZ/ TÜV-LGA-Güterichtlinie „Rohre, Schächte, Bauteile in Deponien“ werden, welche die Grundlage für den gleichnamigen BQS 8-1 bildet bzw. diesem entspricht. Die Güterichtlinie für den Deponieasphalt legt die fachtechnischen Anforderungen an die Baustoffe und Baustoffgemische sowie die Planung, Bauausführung und das Qualitätsmanagement von Abdichtungskomponenten aus Deponieasphalten fest und bildete damit als Anlage 1 die Grundlage der Eignungsbeurteilung durch die LAGA Ad-hoc-AG. Anders als gegenüber der ursprüngliche Planung und wie beim o. g. BQS 8-1, der die SKZ/TÜV-LGA- Güterichtlinie selbst als den bundeseinheitlichen Qualitätsstandard (BQS) definiert, übernehmen die beiden „BQS 2-4 Basis- und BQS 5-4 Oberflächenabdichtungskomponenten aus Asphalt“ den typischen Aufbau des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards, mit der Definition von Anforderungen und Nachweisen der Leistungsfähigkeit, Widerstandesfähigkeit, Beständigkeit, und das Qualitätsmanagement. Erarbeitet wurde die Güterichtlinie „Abdichtungskomponenten aus Deponieasphalt“ (DGGT 2015) (im nachfolgenden Güterichtlinie genannt) durch den AK 2.3 „Asphaltbauweisen im Wasserbau und in der Geotechnik“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT), dessen Obmann Dr. Egloffstein ist. Die wesentliche Zuarbeit, vor allem zu den zahlreichen Konstruktionsdetails und den Hinweisen zu deren Ausführung, erfolgte durch den Co-Autor dieses Beitrages, Herrn Prof. Sänger. Der AK 2.3 tagte in insgesamt 6 Sitzungen, von denen eine gemeinsame Sitzung mit der UAG „Asphalt“ stattfand. Die Hinweise und Anregungen in den Rückläufen der UAG „Asphalt“ auf die Entwürfe des AK 2.3 waren stets konstruktiv und hilfreich und wurden weitestgehend aufgegriffen und eingearbeitet. Dafür gebührt dem Leiter der UAG Herr Falk Fabian, auch stellvertretend für die Mitglieder der UAG Asphalt, unser besonderer Dank. Grundlagen Weit vor den ersten Deponieabdichtungen in Asphaltbauweise in den 1970er-Jahren des vergangen Jahrhunderts wurden bereits in den 1930er-Jahren Asphaltdichtungen im Wasserbau hergestellt. Erste Asphaltdichtungen entstanden 1935 am Oder-Kanal bei Olphen bzw. an der Sorpepetalsperre im Hochsauerlandkreis (dai 2015). Da es im Wesentlichen um die Dichtungsfunktion geht, entspricht Deponieasphalt in der Kornabstufung der Mineralstoffe, dem Bindemittel und dem Bitumengehalt 5|2020
Schwerpunkt: Deponiebau – Teil 1 29 sowie dem Hohlraumgehalt ≤ 3 Vol.-% weitestgehend einem Wasserbauasphalt nach EAAW (2008). In der Tabelle 1 sind die unterschiedlichen Anforderungen und Beanspruchungen im Wasser- und Deponiebau aufgeführt, denen der Dichtungsasphalt jedoch in beiden Fällen gerecht wird. Die an der Erstellung der Güterichtlinie beteiligten Fachleute des AK 2.3 „Asphaltbauweisen“ der DGGT, der UAG Asphalt und der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“, des Deutschen Asphaltinstituts (dai) und der beigezogenen externen Fachleute sind im Ergebnis zu der Auffassung gelangt, dass die Herstellung einer einlagigen Abdichtungskomponente aus Deponieasphalt für die Deponieklassen I bis III für Basis- und Oberflächenabdichtung mit dem von der Deponieverordnung vorgegebenen Stand der Technik und einer Beständigkeit von mindestens 100 Jahren möglich ist. Anforderungen an die Dichtigkeit (konvektionsdicht, d. h. keine Durchströmung) werden nur an die einlagige Dichtungsschicht (Variante A) bzw. einlagige Trag-/Dichtungsschicht (Variante B) gestellt. Aufgrund der Einlagigkeit der Dichtungsschichten kommt den Nähten in der Güterichtlinie und dem Nachweis der Dichtigkeit der Nähte im Eignungsnachweis eine besondere Bedeutung zu. Das Asphaltmischgut der Dichtungsschichten besteht aus natürlichen Gesteinskörnungen nach TL Gestein-StB. Als Bindemittel wird ausschließlich Straßenbaubitumen nach TL Bitumen-StB verwendet. Weiterhin gelten die TL Asphalt-StB und die ZTV Asphalt- StB. Die Schichtdicken wurden gegenüber der DIBt-Zulassung von 1996 reduziert. Geänderte Nomenklatur/ Schichtenbezeichnungen Aufgrund der neueren Europäischen Normen mussten die seit der DIBt-Zulassung gewohnten Bezeichnungen Deponieasphalttragschicht (DAT), Deponieasphaltdichtungsschicht (DAD) sowie Deponieasphalttragdichtungsschicht (DATD) in: AC 16 T-DA Asphaltbeton (AC) mit Größtkorn 16 mm für Asphalttragschichten (T) aus Deponieasphalt (DA) AC 11 D-DA Asphaltbeton mit Größtkorn 11 mm für Asphaltdichtungsschichten (D) aus Deponieasphalt (DA) AC 16 TD-DA Asphaltbeton mit Größtkorn 16 mm für Tragdichtungsschichten (TD) aus Deponieasphalt (DA) geändert werden. Im Weiteren gelten folgende, abgewandelte Abkürzungen: AC = Asphaltbetone (Asphalt Concrete) D = Deckschichten; für Deponieasphalt: Dichtungsschichten TD = Tragdeckschichten; für Deponieasphalt: Tragdichtungsschichten Bauweisen Die Güterichtlinie schreibt zwei Bauweisen (Variante A und B) als Abdichtungskomponenten sowohl für Basis- als auch für Oberflächenabdichtungen von Deponien der Klasse I bis III vor. Die Variante A besteht aus einer 6 cm dicken Deponieasphalttragschicht (AC 16 T-DA) und einer darüber angeordneten 4 cm dicken Deponieasphaltdichtungsschicht (AC 11 D-DA). Im Sinne dieser Güterichtlinie ist die Dichtungsfunktion nur der Dichtungsschicht zugeordnet. Diese Bauweise wird empfohlen, wenn das Auflager ausreichend verformungsbeständig (Ev2 ≥ 45 MN/m 2 ) und tragfähig ist. Die Nähte der Asphalttrag- und -dichtungsschicht sind mindestens um 0,5 m gegeneinander versetzt anzuordnen. Bei den Schichtstärken für die Dichtungs- bzw. Tragdichtungsschichten sind keine Minderstärken zulässig sowie bei der zweilagigen Bauweise auch kein „Dickenausgleich“ zulasten der Dichtungsschicht. Abb. 3: Sieblinienbereich für Tragschicht AC 16 T-DA (oben) und Trag-/Dichtungsschicht AC 16 TD-DA (oben) sowie für die Dichtungsschicht AC 11 D-DA (unten) 5|2020
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