18 Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 1 Abb. 2: Prozessteilschritte (Mischguthersteller) Prozessanalyse In Abb. 1 und 2 werden die wesentlichen Prozessteilschritte beim Einsatz von Asphaltgranulat von der Voruntersuchung der vorhandenen Befestigung mittels Bohrkernanalyse bis hin zur Prozesssteuerung der Produktion des neuen Asphaltmischgutes unter Einsatz von Asphaltgranulat chronologisch dargestellt. Diese Prozesse werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Qualitätsauswirkungen und Beeinflussungsmöglichkeiten aus Sicht eines Mischgutherstellers auf der Grundlage der beim Autor vorliegenden Erfahrungen für Baden-Württemberg analysiert. Voruntersuchungen des Auftraggebers Schon im Vorfeld der eigentlichen Ausschreibung der Bauleistungen sollten Voruntersuchungen durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Auf der Grundlage von Bohrkernanalysen und deren fachtechnischer Beurteilung plant der Auftraggeber einerseits das Sanierungskonzept des Oberbaus und ist außerdem in der Lage, in der Ausschreibung eine erste (rechtlich unverbindliche) Beschreibung der zu erwartenden jeweiligen Ausbauasphaltmengen und Qualitäten zu geben. Neben der grundsätzlichen Aussage zum Verwertungsverfahren mit Angaben zur Abfallschlüsselnummer und dem zugrunde liegenden PAK-Gesamtgehalt im Feststoff bzw. dem Phenolindex im Eluat nach RuVA-StB [9] sind für die Angebotserstellung beim Auftragnehmer die Fragen bezüglich der späteren Einsetzbarkeit des Ausbauasphaltes zu klären. Hierzu werden weitere Angaben zur Schichtdicke der auszubauenden Schichten, deren Zusammensetzung und der Eigenschaften des darin enthaltenen Bindemittels benötigt. In Gebieten mit Einsatz unterschiedlicher petrografischer Gesteinsarten in Asphaltdecke (definiert als Paket bestehend aus Asphaltdeckschicht und ggf. Asphaltbinderschicht) und Asphalttragschicht sollte auch eine petrografische Ansprache am extrahierten Gesteinskörnungsgemisch des Bohrkernmaterials durchgeführt werden. In Baden-Württemberg werden für die Voruntersuchungen innerhalb der ETV-StB-BW bereits seit 2015 [10] Angaben zur Häufigkeit der Untersuchungen über die Baulänge und die Verteilung über den Straßenquerschnitt gemacht. In der Praxis werden Voruntersuchungen vielfach nicht durchgeführt oder daraus vorliegende Informationen werden bei der Aufstellung der Leistungsverzeichnisses – beispielsweise für die Gewinnung des Fräsasphaltes in Form eines optimierten Fräskonzeptes – zumeist wohl aus haftungsrechtlichen Bedenken des Auftraggebers nicht berücksichtigt. Da die frühzeitige Kenntnis der zu erwartenden Ausbauasphaltqualität sowohl zu einer besseren Vergleichbarkeit von Preisangeboten innerhalb der Submissionsphase als auch aller sich anschließenden weiteren technischen Schritte zur Optimierung des Asphaltgranulatmanagements des Mischgutherstellers beiträgt, ist eine Aufnahme etwa in den Bereich „Gewinnung von Ausbauasphalt“ der ebenfalls zu novellierenden ZTV BEA-StB [11] (Teil der neuen ZTV Asphalt-StB) dringend geboten. Unter Umständen kann zur vertraglichen Absicherung des Auftraggebers in die objektbezogene Baubeschreibung eine Formulierung eingebunden werden, dass es sich bei den Angaben aus der Voruntersuchung im haftungsrechtlichen Sinn nur um stichprobenartig ermittelte Anhaltswerte ohne Repräsentanz zur zugrunde liegenden Fläche handelt und sich hieraus kein rechtlicher Anspruch auf Leistungsnachträge ableiten lässt. Gewinnung des Ausbauasphaltes Die Gewinnung des Ausbauasphaltes ist je nach Anforderung des Bauvorhabens und auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen sowie ggf. vorliegender weiterer Vorinformationen mit Blick auf die angestrebte Wiederverwendung bestmöglich zu planen. Für den Fall, dass der Ausbau als Aufbruchasphalt in Form von Asphaltschollen gewählt wird, ist eine nachträgliche Trennung von Materialien unterschiedlicher Einsatzfähigkeit bekanntermaßen nicht mehr möglich. Daher wird im Weiteren nur noch auf die Gewinnung von Fräsgut durch 5|2020
Schwerpunkt: Asphaltgranulatmanagement – Teil 1 19 schichtenweises Fräsen eingegangen. Der Begriff lagenweises Fräsen einer Einbaulage innerhalb einer Asphaltschicht vergleichbarer Zusammensetzung ist mit Blick auf die stoffliche Reinheit irrelevant. Sofern also die Ergebnisse der Voruntersuchung in die Leistungsbeschreibung eingeflossen sind und diese Informationen spätestens nach Auftragszuschlag an den Mischguthersteller weitergegeben wurden, ist dieser in der Lage, das zu erwartende Asphaltgranulat bereits vor der eigentlichen Bauausführung in den Stoffstrom seines Asphaltgranulatmanagements einzuplanen. In der Praxis werden größere Baulose je nach Art der Erhaltungsmaßnahme in der Regel sortenrein gefräst. Sofern Asphaltbinderschicht- und Asphaltdeckschichtmaterial stofflich zueinander verträglich vorliegen, können diese Schichten gemeinsam als Decke ausgebaut werden. Aufgrund unzureichender Festlegungen bezüglich der Frästiefen kann es mitunter jedoch zu Verunreinigungen mit minderwertigem Material beispielsweise aus Asphalttragschichten kommen. In Süddeutschland bestehen Asphalttragschichten aufgrund der regional anstehenden Gesteinsarten in der Regel aus Kalksteinmaterial. Sofern die genaue Lage der Asphalttragschichtoberkante nicht sorgfältig mit ausreichendem Vorhaltemaß von der Fräse angefahren wird, kommt es zu unweigerlichen Verunreinigungen im Fräsasphalt des Deckenmaterials, was zur Abwertung des höherwertigen Hartgesteinmaterials auf die minderwertigere Verwendbarkeit zu Asphalttragschichtmaterial führt. Außerdem können nicht berücksichtigte Wechsel der Asphaltart der Deckschicht, dem Schichtdickenverhältnis zwischen Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht oder gar eine überbaute Oberflächenbehandlung innerhalb eines Bauloses zu relevanten Schwankungen in der Zusammensetzung des Fräsasphaltes führen. Im Rahmen von Länderregelungen wurden zwischenzeitlich grundsätzliche Anforderungen zur Vermeidung von Verunreinigungen durch überlagernden Randbewuchs, Bodenanteile im Bereich der freien Ränder, nicht asphaltkompatible Fahrbahnmarkierungsmaterialien, Beton und aufliegende Fremdstoffe aller Art festgelegt (s. Abb. 3) [10]. Diese Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer grundsätzlich in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren und haben sich als äußerst zielführend erwiesen, da sie die Verantwortung zur Vermeidung von Verunreinigungen klar dem Gewinnungsprozess zuordnen und somit am Entstehungsort die entsprechenden Maßnahmen und die Sorgfalt zur Sicherstellung der Materialreinheit ermöglichen. Neben den grundsätzlichen Aspekten der sortenreinen Gewinnung des Ausbauasphaltes mit dem Ziel der höchstwertigen Verwertung können noch weitere Aspekte ausschlaggebend sein. So kann beispielsweise durch die Reihenfolge oder Anordnung der Fräsbahnen bei unterschiedlichen Deckschichttypen bereits eine Beeinflussung der Grundhomogenität des Fräsasphaltes erzielt werden. Durch die Festlegung schichtübergreifender Fräsdickenverhältnisse stofflich zueinander verträglicher Asphaltsorten lassen sich die Kennwerte des resultierenden Fräsasphaltes dahingehend einstellen, dass sich beispielsweise mit Blick auf die einzusetzende Verfahrenstechnik an der Asphaltmischanlage und/oder der Einsetzbarkeit insgesamt Vorteile ergeben. Denkbar ist hier etwa das Ansteuern eines geringeren Bindemittelund Fülleranteils im resultierenden Fräsgut für die optimierte Zugabe des Asphaltgranulates über die Paralleltrommel (Risiko der Anhaftungen und Anbackungen vermindern). Annahme und Aufhaldung an der Mischanlage oder am Verarbeitungsplatz Der von der Baustelle am Mischanlagenstandort oder am externen Aufbereitungsplatz eingehende Ausbauasphalt kann als Aufbruchasphalt (Asphaltschollen) oder als Fräs- Abb. 3: Maßnahmen zur Sicherstellung der stofflichen Reinheit (Fräsen der Markierung, Freilegen und Kehren des freien Randes) 5|2020
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