24 Termine Messen, Ausstellungen & Veranstaltungen SEPTEMBER 2018 05.–09.09., Neumünster 63. Nordbau www.Nordbau.de 12.–14.09., Erfurt Deutscher Straßen- und Verkehrskongress www.fgsv-kongress.de 12.–15.09., Nürnberg GaLaBau 2018 www.galabau-messe.com 13.–14.09., Berlin 9. Müller-BBM-Fachgespräche www.muellerbbm.de 18.09., Magdeburg Besonderheiten und Einsatzgrenzen des Asphaltstraßenbaus www.verkehrs-akademie.de 19.09., Berlin Besonderheiten und Einsatzgrenzen des Asphaltstraßenbaus www.verkehrs-akademie.de 20.–21.09., Eisenach DAV-Regionalversammlung Mitte www.asphalt.de NOVEMBER 2018 05.–07.11., Atlanta (USA) 1st International Conference on Stone Matrix Asphalt (SMA) www.asphaltpavement.org 09.11.2018, Rostock-Warnemünde DAV-Regionalversammlung Nord www.asphalt.de 15.–16.11., Aachen DAV-Regionalversammlung West www.asphalt.de 28.–30.11., Berlin Forum Miro www.bv-miro.org DEZEMBER 2018 03.12., Hofheim Effiziente Straßenerhaltung mit System www.verkehrs-akademie.de 04.12., Mannheim Effiziente Straßenerhaltung mit System www.verkehrs-akademie.de VORSCHAU 2019 11.–13.02.2019, Willingen DAV/DAI-Asphaltseminar www.asphalt.de 04.–05.04., Opatija (Croatia) 6th International Seminar “Asphalt pavements 2019” www.h-a-d.hr 08.–14.04.2019, München bauma www.bauma.de 04.–05.07., N.N. DAV-Regionalversammlung Bayern www.asphalt.de 05.–07.09.2019, Karlsruhe Tiefbau-Live www.tiefbaulive.com VORSCHAU 2020 14.–16.01.2020, Essen Infratech www.infratech.de 12.–14.02.2020, Berchtesgaden 20. Deutsche Asphalttage www.deutsche-asphalttage.de 12.–14.05., Madrid (Spanien) E&E Kongress www.eapa.org 26.–29.08.2020, Homberg/Nieder-Ofleiden Steinexpo www.steinexpo.eu Foto: Fotolia (Jamrooferpix) 4|2018
Intern 25 Kommentar Giftiger Asphalt? – Was für eine Posse! Von Bernd Nolle, Arbeitsgruppenleiter FGSV, und Bernd Hinrichs, Chefredakteur asphalt Informationen über Asphaltbau einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, ist ein schwieriges Geschäft. Themen der Branche stoßen bei den meisten Nicht-Asphaltern nur auf gähnende Langeweile. Doch wie schnell sich das ändern kann, wenn die Überschrift mit einem reißerischen „Vorsicht, giftiger Asphalt!“ lockt. So geschehen Anfang Juni auf Spiegel-Online. Bereits nach kurzem Durchscrollen merkt der Fachmann, dass es sich um einen Beitrag über Kaltasphalt handelt. Genauer gesagt wird dort bemängelt, dass für diese Arten von Reparaturbaustoffen keine Norm existiert, sodass diese auch unter Verwendung von Lösemitteln hergestellt werden können. Das ist so weit korrekt. Allerdings sind die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden, völlig falsch und es werden Sachverhalte nicht korrekt dargestellt bzw. entbehren jeglicher Grundlage. So heißt es in dem Beitrag u. a., dass die Industrie eine Gesetzeslücke nutzt, um „Abfälle in den Asphalt zu panschen, die sonst für teures Geld entsorgt werden müssten“. Das ist reißerisch Formuliert, nett zu lesen, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Denn bei der Asphaltproduktion fallen weder Lösemittel an, noch werden Abfälle – gleich welcher Art – dem Asphalt zugegeben! Der ganze Beitrag stellt das System der Verantwortlichkeiten von den Füßen auf den Kopf. In dem Beitrag heißt es, dass schon seit Jahren ein Regelwerk für Kaltasphalte fehle und dass diese Lücke von der Industrie ausgenutzt wird. Schließlich wird hierzu noch ein Brief der ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) aus dem März 2015 zitiert, in dem es u. a. heißt: „Diese Situation ist auch für die Straßenbauverwaltungen nicht befriedigend.“ Es wirft kein sonderlich gutes Licht auf Frau Bär, dass ihr nicht bekannt ist, dass der Einkauf sowie die Verarbeitung von Kaltasphalt in der Regel nicht durch einen Bauvertrag abgedeckt sind, sondern der Kaltasphalt durch die in den verschiedenen Bundesländern zuständigen Straßenbauverwaltungen und Kommunen eingekauft und durch die Autobahn- und Straßenmeistereien selbst eingebaut wird. Mit anderen Worten: Alle Behörden, die Kaltasphalt kaufen, können die Mischgüter wählen, die ihnen am meisten zusagen. Hier gibt es keine Regularien, die einen freien Erwerb behindern. Das bedeutet allerdings auch im Umkehrschluss, dass die Verwaltungen – und ausschließlich die Verwaltungen – entscheiden, von welchem Anbieter der Sack oder die Tonne Kaltasphalt bezogen wird. Und wenn die Verwaltungen keine Lösemittel im Produkt haben wollen, dann sind sie frei darin, ein Wettbewerbsprodukt auszuwählen. Die Industrie bietet an, die Verwaltung, also der Markt, entscheidet, welche Produkte bestehen. In diesem Zusammenhang möchten die Verfasser noch einmal klarstellen, dass der Deutsche Asphaltverband und damit auch alle seine Mitgliedsunternehmen sich ausdrücklich für jede Form der Normung und Vergleichbarkeit von Kaltasphalten einsetzen. In den entsprechenden Gremien der FGSV arbeitet der Verband hieran auch konstruktiv mit. Bleibt noch die Frage: Warum das alles? Hierfür ist es vielleicht einmal notwendig, in die Geschichte der Normung von Kaltasphalten zu schauen. Die in dem Beitrag mehrfach zitierte Laborleiterin hatte seinerzeit den entsprechenden Arbeitskreis bei der FGSV geleitet. In dem Beitrag heißt es hierzu: „Aber in dem zuständigen Arbeitskreis sitzen nicht nur Vertreter aus Wissenschaft, Verwaltung und Politik, sondern auch von großen Asphaltwerken. Vor allem diese blockieren bisher eine Lösung.“ Deshalb habe die Laborleiterin im Herbst 2017 entnervt das Gremium verlassen. Interessante, aber nicht ganz korrekte Sichtweise. Sie ist bereits im Frühjahr 2017 von der Leitung des Gremiums zurückgetreten, aber als einfaches Mitglied im Gremium verblieben. Die angesprochene Leiterin, die übrigens auch auf verschiedenen DAV-Veranstaltungen über ihre Arbeit berichtete und dabei die Verwendung von lösemittelhaltigen Kaltasphalten nie infrage gestellt hat, scheint Probleme mit der Funktionsweise der FGSV zu haben. In dieser über unsere Landesgrenzen hinaus anerkannten Einrichtung zählt die Zusammenarbeit und das gemeinschaftliche Erarbeiten. Die Gremien dieser Institution sind zusammengesetzt aus Vertretern aller am Asphaltbau beteiligten Seiten. Dort finden sich Mitarbeiter aus Verwaltung, Asphalt herstellenden und verarbeitenden Unternehmen sowie aus Forschung, Wissenschaft und Ingenieurbüros. Diese Struktur macht das Arbeiten innerhalb der FGSV sicherlich nicht immer einfach, hat sich aber seit Jahrzehnten bewährt. Denn am Ende steht ein Papier, das kontrovers diskutiert und als Konsens verabschiedet wurde und das die ganze Branche anerkennt. Alleingänge oder persönliche Befindlichkeiten dürfen in einem solchen Gremium keine Rolle spielen. Abschließend noch der Hinweis, dass Sachsen-Anhalt demnächst in „eigener Regie Regeln“ für Kaltasphalt einführen will. „Als Dienstanweisung für die Straßenbaubehörden des ostdeutschen Bundeslandes.“ Das wäre gar nicht nötig gewesen, denn die Verwaltung ist schon jetzt frei zu kaufen, was sie will. Übrigens: Das diskutierte Regelwerk ist im Frühjahr vom zuständigen Lenkungsausschuss der FGSV verabschiedet worden und wird als „Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung (H RepA)“ voraussichtlich zum Herbst erscheinen, damit es rechtzeitig vor dem neuen Winter angewendet werden kann. • 3D-MC MAX -SYSTEM LÖSUNGEN FÜR DIE BAUINDUSTRIE topconpositioning.de FREIER BLICK BEI „FULL SPEED“ Arbeiten Sie ohne Antennen auf dem Schild, die das Sichtfeld einschränken. Profitieren Sie zudem von der fortschrittlichen Schildtechnologie unseres revolutionären 3D-MC MAX -Systems. Halten Sie voll automatisch die korrekte Höhe und Neigung ein - bei jeder Überfahrt und jeder Arbeitsgeschwindigkeit. 4|2018 © 2018 Topcon Positioning Group
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