ALLROUND- SEILBAGGER Unser 40 t Seilbagger • Vielseitig mit hoher Leistung • im Schleppschaufelbetrieb oder mit Seilgreifer • Spezialtiefbau mit Verrohrungsmaschine oder Mäkleranbau Schnell einsatzbereit • einfacher Transport, kompakte Abmessungen • teleskopierbares Raupenlaufwerk Tier IV konform • verbrauchsarm emissionsreduziert SENNEBOGEN Maschinenfabrik GmbH Balancer 130-300 t Materialumschlag 17-160 t Seilbagger 13,5-300 t Raupenkran 50-300 t Telekran 16-120 t Hafenkran 300 t Bernhard Kraus Sennebogenstraße 10 94315 Straubing, Germany Ê bernhard.kraus@sennebogen.de
LE ITARTIKEL 1 Bild: Tim Reckmann/pixelio.de Da die sensiblen Daten und hier die verunsicherten Nutzer „Und, was haben Sie so alles veranlasst im Zuge der DSGVO?“ Selten fiel es so leicht, einem Gesprächspartner den Tag zu verderben wie mit der Erwähnung des Kürzels der Datenschutz-Grundverordnung. Obwohl ihre Inhalte seit Langem bekannt sind, gilt sie seit 25. Mai 2018 tatsächlich. Was macht man nun richtig und was falsch? Sind Fotos überhaupt noch erlaubt? Welche dürfen wir in dieser Zeitschrift verwenden, … welche auf Internetseiten? Was droht bei unbeabsichtigten Verfehlungen? Ein großes Mysterium. Zur Sicherheit habe ich meine persönliche Website lahmgelegt. Damit ist zumindest eine kleine Stolperfalle beseitigt. Allerdings bestätigt die Maßnahme genau das, wovor der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, öffentlich warnt: Freiberufler, Kleinunternehmer und Mittelständler entscheiden sich zur Entdigitalisierung, indem sie ihren Online- Auftritt deaktivieren. Eine interessante Gegenbewegung zu Industrie 4.0. Zu drakonisch sind die in Aussicht gestellten Strafen bei Verstößen gleich welcher Art. Mildere Umstände für genau diesen Personenkreis gegenüber Konzerngepflogenheiten? Na hören Sie mal – wir sind schließlich in Deutschland! Solche Extrawürste können sich vielleicht andere EU-Staaten erlauben, aber wir doch nicht. Immerhin bestand Hoffnung, dass die Flut der niemals bestellten, immer wieder abgemeldeten, aber dennoch unverdrossen eingehenden Newsletter abebben würde. Falsch gedacht. Sie müllen die Postfächer wie eh und je zu. Gibt es angesichts dessen also nur DSGVO-Verlierer? Nicht ganz: Wer als Jurist verzweifelt einer Vollbeschäftigung entgegenfieberte, kann aus dem Vollen schöpfen. Wer ohnehin vollbeschäftigt ist, wird dagegen den zusätzlichen Berg unproduktiver Arbeit verfluchen. Aber was heißt schon produktiv, wenn damit Wertschöpfung gemeint ist und die tatsächlich Wertschöpfenden längst in der Minderheit sind? Antworten zur Frage, wie ein Antrag auf DSGVO-Minderheitenschutz zu stellen ist, sind herzlich willkommen. Ihre Gabriela Schulz Chefredakteurin GP 4/2018 GESTEINS PERSPEKTIVEN
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