46 ZUR SACHE MEINUNG Position(en) verdeutlichen EUROPAWAHL 2019 MIRO-Wahlprüfsteine als Messlatte Damit ausgewogene wohldurchdachte Positionen ihren Weg in die Programme der Parteien für die Europawahl 2019 finden, hat MIRO zehn branchen bedeutsame Aspekte einem Faktencheck unter zogen. Stehen entscheidende Wahlen an, gilt es zu prüfen, auf welche Weise sich die Kandidaten zu wichtigen Fragen positionieren. Denn ob man es nun wahrhaben will oder nicht: Große Parlamente brauchen im Hintergrund eine starke Wirtschaft, die sich wiederum von den Parlamentariern Entscheidungen verspricht, die positiv auf Staatsgebilde und Allianzen zurückwirken. Aller Voraussicht nach werden 705 Abgeordnete im Anschluss an die vom 23. bis 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl 2019 aus dann vermutlich 27 Mitgliedstaaten ins Europäische Parlament einziehen. Die Europäische Union nicht nur als festigenden Friedensverbund, sondern auch als starke Wirtschaftsmacht zu entwickeln, ist das, was sie als Aufgabe mitnehmen. Der Brexit sollte Warnung genug sein, Sachaufgaben nicht schleifen zu lassen. In Deutschland wird über die Kandidaten der mittlerweile neunten Direktwahl am 26. Mai 2019 entschieden. Der Bundesverband Minera lische Rohstoffe hat rechtzeitig vor dem Urnengang branchenspezifische „Wahlprüfsteine“ aufgestellt, die auch unter bv-miro.org zu finden sind. Parallel dazu wird GP die Spitzen diverser Parteien fragen, wodurch ihre Europapolitik gekennzeichnet sein wird. Die Antworten, so wir sie bekommen, gibt’s in GP 2/2019. Auch Sie, liebe Leser, können etwas tun: Nutzen Sie die MIRO-Wahlprüfsteine. Sprechen oder schreiben Sie die Europakandidaten Ihres Wahlkreises an. Erklären Sie, wie Entbürokratisierung für Sie aussehen muss. Schildern Sie Schieflagen und Investitionshemmnisse. Fordern Sie Nähe zur Realität ein, die nur entsteht, wenn ein Dialogpartner in die Lage versetzt wird, eine Situation überhaupt zu begreifen. Viel Erfolg bei diesem Versuch! (gsz) 1.1 Wettbewerbsfähigkeitscheck, Folgen abschätzung und Konsultationen Der von der Europäischen Kommission angedachte Wettbewerbsfähigkeitscheck, nach dem „alle politischen Vorschläge mit erheblichen Auswirkungen auf die Industrie gründlich im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit analysiert werden“ sollen, muss verstetigt und in jedem Einzelfall angewandt werden (Ex-ante-Betrachtung). Insbesondere die Auswirkungen auf KMU gehören in den Mittelpunkt dieser Bewertung. Schließlich hat sich die ABKLOPFEN, WO ES HINGEHT: Denn durch Erfahrung gestählt, weiß jeder Wähler, dass Unverbindlichkeiten im Vorfeld vielleicht den Kandidaten, nicht aber dem gemeinsamen Vorankommen helfen. Europäische Kommission zur umfassenden und sorgfältigen Prüfung der wirtschaftlichen, sozialen und Umweltauswirkungen ihrer Legislativvorschläge und sonstiger Initiativen verpflichtet. Diese Prüfungspflichten sind vor der Präsentation einer neuen Richtlinie/Verordnung bzw. Evaluierung anzusiedeln und das Ergebnis ist der Öffentlichkeit und den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Institutionen zwingend zugänglich zu machen. Das erhöht die Transparenz und mindert die Gefahr kalkulierter Schieflagen. Grafik: titoOnz/Shutterstock.com GESTEINS PERSPEKTIVEN 1/2019
ZUR SACHE 57 Die Folgenabschätzung darf dabei aber nicht zu einem neuen Bürokratie- Ungetüm in Form eines Handlungsauftrages der Europäischen Kommission werden. Vielmehr muss bei vernünftig sachbezogener Auslegung auch die Option „Kein Handlungsbedarf“ als bessere Variante gelten dürfen. Der Position übergeordneter Interessenvertreter wie europäischen sowie nationalen Spitzenverbänden ist in diesem Zusammenhang ein stärkeres Gewicht bei der Auswertung der Konsultationsergebnisse einzuräumen. In „der Sache“ zu Hause, muss deren Expertise in der Meinungsbildung der Kommission Berücksichtigung finden. Bei Unklarheiten ist der direkte Kontakt mit diesen Interessenvertretern zu suchen, um im Vorfeld gleichermaßen tragfähige sowie schlanke Lösungsansätze für Gesetzesinitiativen zu finden. Der Austausch zu „besten Praktiken“ ist insbesondere für die Unternehmen hilfreich. Er sollte stärker als Innovationstreiber genutzt und von der Kommission als wichtiger Zukunftsweg gefördert werden. 1.2 Umsetzung von Gesetzen in den Mitgliedstaaten verein fachen und Subsidiarität akzeptieren Generell kann die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nur gestärkt werden, wenn der europäische Rechtsrahmen maßgeblich vereinfacht wird. Bei der Umsetzung bereits bestehender Richtlinien muss die Europäische Kommission Mitgliedstaaten durch aktive Aufklärungsarbeit vor Ort über EU- Beamte unterstützen. Dieser Weg ist geeignet, Fortschritte zu generieren, ohne zu blockieren, und hilft Klagen gegen EU-Staaten beim Europäischen Gerichtshof zu minimieren. Neue Gesetzgebungsakte sind nur dann erforderlich, wenn Regulierungen zwingend für alle Mitgliedstaaten getroffen werden müssen. Ist dies nicht der Fall, sollte die Europäische Kommission auf die Mitgliedstaaten zugehen und diese zur Regulierung auffordern, wobei regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sind (Stichwort: Subsidiarität). 1.3 Bodenschutzrahmenrichtlinie in diesem Kontext überflüssig Eine europäische Bodenschutzrahmenrichtlinie ist überflüssig. Sie wäre nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar, brächte einen hohen Bürokratieaufwand mit sich und würde unverhältnismäßig hohe Folgekosten bei der Umsetzung nach sich ziehen. 1.4 Berichts- und Prüfpflichten für KMU umgehend spürbar eindämmen Der „Small Business Act“ (SBA) der Europäischen Kommission von 2008 sah vor, alle neuen Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene einem „KMU-Test“ zu unterwerfen. Festgestellte hinderliche Auswirkungen für KMU sollen Mitgliedstaaten durch Ausnahmen, Übergangsregelungen und das Außerkraftsetzen von Vorschriften puffern dürfen – insbesondere im Bereich der Informationsund Berichtspflichten. Ob und wie der SBA angewandt wird, ist seitens der Kommission zu prüfen. Den „Small Business Act“ weiterentwickeln und seine Anwendung zu empfehlen, steht einer Kommission, die sich auf das Rückgrat der europäischen Wirtschaft besinnt, gut zu Gesicht. 1.5 Verkleinerung der Europäischen Kommission Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 28 Mitgliedern. Diese Zahl ist nicht fachlich begründet, sondern politisch entstanden (je Mitgliedstaat ein Kommissionsmitglied). Die hohe Zahl der Kommissare führte zu einer Aufblähung des Kommissionsapparates, der wiederum eine stetig steigende Zahl neuer Regulierungen bedingt – ein ungünstig sich selbst befruchtendes System. Im Kampf um Akzeptanz und Anerkennung sowie im Sinne von Ergebnissen, von denen die Mitgliedstaaten positiv profitieren, muss der Umfang der Kommission über ein Rotationssystem für die Kommissare erheblich reduziert werden. 1.6 Zugang zu Rohstoffen Die Rohstoffsicherung ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission sollte lediglich Handlungsempfehlungen geben, etwa wie die Raumordnungspolitik verbessert werden kann. Wünschenswert wäre auch eine flankierende neue europäische Rohstoffinitiative, welche die Bedeutung der selbst verfügbaren heimischen mineralischen Rohstoffe herausstellt und die Akzeptanz ihrer Gewinnung in der Bevölkerung stärkt. Da die Erschließung dieser Rohstoffe in Konkurrenz mit anderen Landnutzungen steht, unterliegt sie vielfach Beschränkungen durch das Europäische Umweltrecht. Hier brauchen die Unternehmen dringend Erleichterungen. Die europäische Umweltgesetzgebung muss überarbeitet werden, um Blockaden der Rohstoffgewinnung abzubauen. Nur so kann die EU weiterhin ihre Selbstversorgung mit wesentlichen mineralischen Rohstoffen aufrechterhalten. Rohstoffsicherung bedeutet übrigens nicht „sofortiger Zugriff“. Vielmehr ist sie auch und besonders eine wichtige Zukunftssicherungsmaßnahme. Es ist in der gesamten EU nicht ungewöhnlich, dass von der Feststellung eines Rohstoffvorkommens bis zur tatsächlichen Gewinnung Jahrzehnte vergehen. 1.7 Flächennutzung in Schutz gebieten zeitbegrenzt zulassen Wer mineralische Rohstoffe gewinnt, benötigt den Zugang zur entsprechenden Lagerstätte und damit für eine gewisse Zeit auch die Oberfläche, sprich 1/2019 GESTEINS PERSPEKTIVEN
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