10 WIRTSCHAFT Steuerliche Gestaltungsüber Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de Haben Sie jedes Jahr, wenn Sie Ihren Steuerbescheid in den Händen halten, das Gefühl, zu viel Steuern gezahlt zu haben? Wenn ja, stellen wir Ihnen in den folgenden Passagen einige der beliebtesten Steuersparideen vor, um dieses Gefühl loszuwerden. Wichtig: Kommt eines dieser legalen Steuersparmodelle für Ihren Betrieb oder für Sie infrage, vermeiden Sie steuerliche Alleingänge. Schalten Sie unbedingt Ihren Steuerberater ein. Prepaid-Kreditkartenmodell Möchten Sie ausgewählten Beschäftigten 2019 für ihre Loyalität und überragende Mitarbeit eine freiwillige Sonderzahlung überweisen, sollten Sie wissen, dass in der Regel nur die Hälfte davon auf deren Konto landet. Die andere Hälfte geht für Steuern und Sozialabgaben drauf. Doch es gibt einen Ausweg. Wenden Sie denjenigen einen Sachbezug zu und übernehmen Sie dafür nach § 37b EStG deren Steuerzahlungen. Dann bleibt nur noch die Sozialversicherung, die ihn belastet, vorausgesetzt, das Jahresbrutto der Person/en liegt noch nicht über den Beitragsbemessungsgrenzen. Das Steuersparmodell funktioniert so: Sie suchen sich einen Partner, der Prepaid-Kreditkarten anbietet, bei der der Karteninhaber nur Waren und Dienstleistungen von einem Akzeptanzpartner beziehen kann. Bargeldabhebungen und die Überziehung müssen ausgeschlossen sein. Füllen Sie diese Prepaid-Kreditkarte anschließend mit der freiwilligen Sonderzahlung auf für einen dezidierten Sachbezug. Für diesen Sachbezug dürfen Sie nach § 37b EStG die Steuer übernehmen. Das kostet Sie 30 % Pauschalsteuer plus Soli zusätzlich, doch verdiente Mitarbeiter bleiben von Steuerabzügen verschont. Anerkannt: Dieses Modell klappt für Sonderzahlungen je Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Jahr. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und möchten sich selbst einen solchen Sachbezug zukommen lassen, prüft das Finanzamt, ob nicht eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Das vermeiden Sie, wenn Sie auch anderen Arbeitnehmern (am besten nicht nur verwandten Arbeitnehmern) freiwillige Sonderzahlungen in Sachbezüge kombiniert mit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG zukommen lassen. Das Modell ist übrigens von der Finanzverwaltung anerkannt (OFD NRW, Arbeitspapier vom 29.9.2017). Steueränderung: Dieses Kreditkartenmodell stand bereits vor dem Aus. Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 war eine Abschaffung dieses Modells enthalten. Doch im neuen Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 ist davon nichts mehr zu finden. Das bedeutet: Das Prepaid- GESTEINS PERSPEKTIVEN 6/2019
WIRTSCHAFT 11 legungen mit Aha-Effekt Kreditkartenmodell ist also auch 2020 noch zulässig und darf gelebt werden. Fazit: Die Gewährung von Sachbezug bis zu 10.000 Euro je Arbeitnehmer mit Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG funktioniert wirklich nur bei freiwilligen Sonderzahlungen, auf die der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag keinen Anspruch hat. Sind Sie unsicher, haken Sie beim Finanzamt nach und bitten Sie um Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. Das Finanzamt checkt dann, ob lohnsteuerlich alles in Ordnung ist. Dieser Service des Finanzamts ist übrigens gratis. Teileinkünfteverfahren – vorsorglicher Antrag Sind Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und beziehen aus dieser Beteiligung Gewinnausschüttungen oder Dividenden, werden diese normalerweise mit der 25%igen Abgeltungsteuer besteuert. Hört sich erst mal gut, an, wenn Sie einen persönlichen Steuersatz von mehr als 25 % haben. Doch ein Manko hat die Abgeltungsteuer: Sie dürfen keinen Cent Werbungskosten abziehen. Ausweg aus Werbungskostenabzugsverbot: Es gibt jedoch eine Ausnahme. Denn sind Sie mindestens zu 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt oder mindestens 1 % und arbeiten zusätzlich für die Gesellschaft, können Sie in Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung das Teileinkünfteverfahren beantragen. Der Clou bei diesem Besteuerungsverfahren: Sie dürfen von der erhaltenen Gewinnausschüttung sämtliche Werbungskosten abziehen (z. B. Schuldzinsen, wenn der Kauf der Beteiligung fremdfinanziert war). Vom Betrag, der übrig bleibt, werden 60 % mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei hohen Werbungskosten fahren Sie mit dem Teileinkünfteverfahren oftmals steuerlich besser als mit der Abgeltungsteuer. Besonderheit: Das Finanzamt erwartet allerdings, dass Sie das Teileinkünfteverfahren mit Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ist bei Abgabe kein Antrag gestellt, ist das Teileinkünfteverfahren ausgeschlossen. Das gilt ohne Wenn und Aber. Selbst wenn das Finanzamt bei einer laufenden Betriebsprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellt, kann im Änderungsbescheid das Teileinkünfteverfahren dafür nicht mehr beantragt werden, wenn in der ursprünglichen Steuererklärung kein Antrag gestellt wurde, weil in dem Jahr keine Ausschüttungen vorhanden waren (BFH, Urteil v. 14.5.2019, Az. VIII R 20/16). Vorsorgliche Antragstellung: Zwischen den Zeilen dieses sehr strengen BFH-Urteils findet sich eine Lösung, um das Teileinkünfteverfahren auch für später festgestellte – bei Abgabe der Einkommensteuererklärung noch nicht bekannte verdeckte Gewinnausschüttungen – zu retten. Und zwar indem bei Abgabe der Erklärung stets ein vorsorglicher Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gestellt wird. Kurioser Tipp, aber der einzige, der im Zweifel hilft. Mit Güterstandsschaukel große Vermögen steuerfrei übertragen Sind Sie verheiratet und Sie haben ein sehr hohes Vermögen im Laufe der Zeit angehäuft, kann das im Erbfall dem erbenden Ehegatten sehr hohe Steuern kosten. Auch eine Schenkung ist wegen der niedrigen Freibeträge von 500.000 Euro oftmals keine Option. Haben Sie keinen Ehevertrag, gibt es hier jedoch einen interessanten Ausweg. Die Rede ist von der sogenannten Güterstandsschaukel. Schritt 1 – Beendigung Zugewinngemeinschaft: Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Beenden Sie die Zugewinngemeinschaft und vereinbaren in einem notariell beurkundeten Ehevertrag die Gütertrennung nach § 1408 BGB, entsteht von Gesetzes wegen für einen Ehegatten eine Zugewinnausgleichsforderung nach § 1378 BGB. Diese Zugewinnausgleichsforderung rechnet nicht zum schenkungssteuerpflichtigen Erwerb (§ 5 Abs. 2 EStG). Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn die Zugewinnausgleichsforderung mehrere Millionen Euro beträgt, fällt keine Schenkungsteuer an. Schritt 2 – Zurück in die Zugewinngemeinschaft: Dieses Gestaltungsmodell hat seinen Namen vom zweiten Schritt. Denn nach dem steuerfreien Ausgleich der Zugewinnausgleichsforderung wechseln die Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieses in der Praxis eher unbekannte Steuersparmodell ist übrigens vom Bundesfinanzhof bereits abgesegnet (BFH, Urteil v. 12.7.2005, Az. II R 29/02). Steuersparmodell Investitionsabzugsbetrag für Pkw: Fahrtenbuch führen Kleine und mittelständische Betriebe oder Gründer in spe profitieren meist noch von der Steuervergünstigung des § 7g Abs. 1 EStG. Danach darf beispielsweise bereits der Gewinn 2018 um Foto: Chris Beck/Pixelio.de 6/2019 GESTEINS PERSPEKTIVEN
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