16 Schwerpunkt: SMA Splittmastixasphalt Wiederverwendung von Asphaltgranulat aus Offenporigem Asphalt in SMA Einbau eines lärmarmen Offenporigen Asphaltes mit Sprühfertigern durch die Kemna Bau. (Quelle: DAV/hin) 8|2019
Schwerpunkt: SMA 17 Das Thema Recycling steht im Asphaltstraßenbau seit Jahren im Fokus. Die vorteilhafteste Verwertung, also die Wiederverwendung von Ausbauasphalt, ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG 2012) rechtlich geboten sowie ökonomisch, ökologisch und bautechnisch sinnvoll. Es liegen jahrelange positive Erfahrungen mit der Wiederverwendung von Ausbauasphalt vor, sodass diese für Asphalttragschicht- und Asphaltbindermischgut bzw. Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten heute bereits Stand der Technik ist. Beim Splittmastixasphalt (SMA) hingegen sieht das (noch) anders aus. Von Dipl.-Ing. Marco Schünemann Hinsichtlich der Wiederverwendung von Ausbauasphalt in SMA treffen die ZTV Asphalt-StB 07/13 unter Abschnitt 3.8.3 zunächst eine äußerst klare – mit Randstrich versehene – Aussage: „Asphaltgranulat darf nicht verwendet werden.“ Daran schließt sich allerdings der – an den Auftraggeber gerichtete, also kursiv gedruckte – Zusatz an: „Soll in besonderen Fällen die Verwendung von Asphaltgranulat möglich sein, ist dies in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.“ Das Regelwerk stellt also eine Öffnungsklausel zur Verfügung, die allerdings in der täglichen Ausschreibungspraxis nur sehr selten genutzt wird. Neben den deutschlandweit eingeführten Regelungen zum Thema Wiederverwendung etwa in den ZTV Asphalt- StB 07/13, den TL AG-StB 09 und dem M WA 09/13 greifen verschiedene Bundesländer zudem auf ihre eigenen länderspezifischen Regelungen zurück. Im Allgemeinen gestalten Länderregelungen das Bauen nicht einfacher. Es gibt aber durchaus Länderregelungen, die sehr gute Detaillösungen für besondere Fragestellungen bereithalten. Das Hamburger Regelwerk – die ZTV/St-Hmb. 09, Ausgabe 2009, Fassung 2017 – ist in Bezug auf die moderne Haltung zur Wiederverwendung hier sehr positiv herauszustellen. In den ZTV/St-Hmb. 09 darf SMA immer unter Verwendung von bis zu 30 M.-% Ausbauasphalt hergestellt werden. Die einzige Einschränkung ist, dass nur Ausbauasphalt eingesetzt werden darf, der Asphaltgranulat aus Asphaltdeckschichten aus SMA oder Offenporigem Asphalt entstammt. Selbst die Limitierung auf maximal 30 M.-% ist nicht kategorisch, da eine Öffnungsklausel auch eine baumaßnahmenbezogene höhere Zugabemenge ermöglicht. Aus Sicht des Verfassers sind die im Hamburger Regelwerk getroffenen Randbedingungen sowohl technisch als auch ökologisch und ökonomisch absolut sinnvoll, und sie vereinfachen die erfolgreiche Zugabe hochwertiger Asphaltgranulate in den hochwertigen SMA in hohem Maße. INFO Der Fachbeitrag geht zurück auf einen Vortrag, der auf dem DAV/ DAI-Asphaltseminar in Willingen 2019 gehalten wurde. „Soll in besonderen Fällen die Verwendung von Asphaltgranulat möglich sein, ist dies in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.“ 8|2019
Technik 67 die Arbeit stark beeinfl
Arbeitgeber der Zukunft begrüßen
Zu guter Letzt 59 Straßenbau in S
Laden...
Laden...
Laden...