40 Technik Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Abdichtung der Fahrsilos von Biogas- und JGS-Anlagen In Deutschland werden mehr als 160 Mio. Tiere wie Federvieh, Schweine und Rinder gehalten [1]. Pro Jahr fallen bei dieser Haltung ca. 200 Mio. m 3 Gülle und Gärreste an, die nicht in das Grundwasser gelangen dürfen, um das Trinkwasser nicht zu verunreinigen. Leider gelingt dies nicht immer. Im Jahr 2010 sind ca. 24.000 m 3 Gülle und weitere umweltgefährdende Stoffe ausgelaufen, davon mehr als 80 % aus Biogas- und JGS-Anlagen (Jauche, Gülle und Silagesickersäfte). Von Lutz Schröder Anfang August 2017 wurde für Biogas- und JGS-Anlagen mit der neuen Bundesanlagenverordnung AwSV („Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“) eine bundesweit geltende, einheitliche Regelung eingeführt. Sie schreibt vor, dass die Anlagen und insbesondere die Fugen gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit geeigneten Baumaterialien abzudichten sind. Denso bietet für die dauerhafte Abdichtung dieser Fugen die Dichtmasse TOK-Sil Resist an, die gemäß den Vorgaben des DIBt („Deutsches Institut für Bautechnik“) geprüft ist und sämtliche Anforderungen erfüllt. In der Praxis bewährt sich TOK-Sil Resist bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich und leistet dabei einen wertvollen Beitrag zum Grundwasserschutz. Gesetzliche Regelungen In Deutschland gilt seit 1957 das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In Abschnitt 3 (§ 62–63) des WHG wird der „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ geregelt und verordnet, dass diese Stoffe nicht in das Grundwasser gelangen dürfen. Biogas- und JGS-Anlagen werden nun explizit in der seit 2017 gültigen Bundesanlagenverordnung geregelt. Ältere Verordnungen der einzelnen Bundesländer sind damit abgelöst. Dabei werden die technischen Einzelheiten für JGS-Anlagen in einem neuen Regelwerk, der TRwS 792 („Technische Regel wassergefährdender Stoffe“, Weißdruck, im August 2018 veröffentlicht) geregelt. Die techni- Abbildung 1: Lagerfläche an einer Biogasanlage 7|2018
Technik 41 Abbildung 2: Schadhafte Fugen außerhalb und innerhalb von Bauwerken schen Einzelheiten für Biogasanlagen werden hingegen in einem separaten Regelwerk, der TRwS 793-Teil 1 (derzeit noch im Gelbdruck), definiert. Die TRwS 792 für JGS-Anlagen ist als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 62 Absatz 2 WHG. Es wird gefordert, Fugen flüssigkeitsdicht auszubilden. Ebenso müssen Fugenmassen die Anforderungen abgestimmter Prüfprogramme des DIBt für Fugenabdichtungssysteme in Lager- und Abfüllflächen von JGS- und Biogas-Anlagen erfüllen. Die Verarbeitung darf zudem nur durch Fachfirmen erfolgen, die gemäß § 62 der AwSV geschult und zertifiziert sind. Mängel bei nicht sachgemäßer Bauausführung Eine häufige Ursache für Schäden bzw. Undichtigkeiten an Bauwerken mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ist die mangelhafte Ausbildung von Fugen (Abbildung 2). Der Anschluss von horizontalen Bodenfugen an vertikal verlaufende Wandfugen ist oftmals kritisch und eine Schwachstelle im Fugensystem. Grund dafür ist, dass häufig zwei unterschiedliche Fugenmaterialien eingesetzt werden. Sie bestehen zum einen aus (bitumenhaltigen) Fugenmassen, zum anderen aus Fugendichtstoffen (Kunststoffe). An der Kontaktstelle der beiden kommt es zu unerwünschten Wechselwirkungen; bzw. es entsteht überhaupt keine abdichtende Verbindung. Der Staubbefeuchtungsmischer DUSTFIX Für Asphaltfüller, Gesteinsstaub und andere Füllstoffe von 10-80 m³/h. Ohne Staub sieht‘s besser aus. Mehr Informationen auf www.mapgmbh.com 7|2018
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