Meinung 1 Sommerloch? Nicht bei uns! Von André Täube, Geschäftsführer DAV Foto: DAV Sie kennen das, jetzt geistern wieder diese merkwürdigen Schlagzeilen durch die Tagespresse: Von „Kroko-Alarm am Badesee“ bis hin zu „Ufo-Sichtung über Rügen“. Nichts scheint unwichtig genug zu sein, um nicht doch noch Erwähnung im Blätterwald zu finden. Wenn es so weit ist, wissen Sie, dass wir uns wieder mitten im Sommerloch befinden. Anders in der Asphaltbranche. Während sich der Rest der Republik größtenteils mit Nichtigkeiten befasst, gehen wir die großen Themen an. Beispiel MAK-Wert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Hier geht es derzeit darum, alle beteiligten Gruppen an einen Tisch zu bekommen. Denn die Expositionsminderung beim Gussasphalt zeigt, dass Arbeitsschutzprobleme nur gemeinsam angegangen werden können. Einer Branchenlösung werden die zuständigen Gremien – im Gefahrstoffbereich ist dies insbesondere der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Der seinerzeitige Weg, allein durch eine Temperaturabsenkung die gestellten Herausforderungen zu bewältigen, wird heute kaum mehr zielführend sein können. Es sind vielmehr die Weiterentwicklung bestehender Verfahren, die Entwicklung neuer innovativer Techniken sowie die Kombination von asphalttechnologischen, maschinentechnischen und organisatorischen Maßnahmen nötig, um die Asphaltbauweise auch weiterhin wettbewerbsfähig zu halten und für die Zukunft fit zu machen. Ein weiteres Thema, bei dem sich der DAV derzeit intensiv einbringt, ist die kontinuierliche C-Gesamt-Messung. Denn im Rahmen aktueller Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass die Forderung nach kontinuierlicher Emissionsüberwachung von Asphaltmischanlagen in einigen Bundesländern durchgesetzt werden soll. Deshalb ist seit nunmehr zweieinhalb Jahren der Gesprächskreis Kontimessung unter Federführung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) tätig. Die dort laufenden Erprobungsmessungen zur Erfahrungssammlung und zum Erkenntnisgewinn an ausgewählten Pilotanlagen im gesamten Bundesgebiet, an denen sich auch mehrere DAV-Mitgliedsunternehmen, zum Teil auf freiwilliger Basis, beteiligen, zeigen jedoch deutlich, dass die Kontimessung für die diskontinuierlich arbeitenden Asphaltmischanlagen denkbar ungeeignet ist. Allerdings werden auf Wunsch des LfU die Untersuchungen dennoch weiter fortgeführt. Man darf gespannt sein, wie diese Geschichte weitergehen wird und ob eventuell ein weiteres Klageverfahren zu einem anderen Ergebnis führen wird als die seinerzeitige Einzelfall-Entscheidung in Bayern. Spannend sind auch die Entwicklungen zur Energiesteuerbefreiung bei der Produktion von Asphaltmischgut. Nachdem zunächst die Befreiung für jegliche Asphaltherstellung widerrufen wurde, da es sich dabei nach Auffassung der Generalzolldirektion nicht um die Herstellung von Waren aus Asphalt handele, ist inzwischen klar, dass zunächst Gussasphalt und Asphaltmastix als steuerbegünstigte „bituminöse Erzeugnisse“ anzusehen sind. Aktuell zeichnet sich ab, dass auch die Herstellung von Asphaltbeton für Deckschichten (AC D) von der Energiesteuer befreit sein könnte. Verstehen muss man all dies nicht, dennoch setzen wir uns als DAV natürlich täglich damit auseinander. Denn ganz gleich, ob MAK-Wert, Kontimessung, Energiesteuerbefreiung oder eines der zahlreichen anderen Themen, mit denen wir uns aktuell auseinandersetzen –, es geht immer um die Wettbewerbsund Zukunftsfähigkeit der Asphaltbauweise und die berechtigten Interessen unserer Mitgliedsunternehmen. Dass uns diese Arbeit auch noch vor jeglichen Sommerloch-Themen bewahrt, ist ein positiver Nebeneffekt. Kommen Sie gut durch den Sommer André Täube 4|2019
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