12 Aktuell Nahmobilität 13 Mio. Euro für Fußgänger und Radfahrer Um die Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, werden in diesem Jahr landesweit 118 neue Projekte gefördert. Im Rahmen des Aktionsplans Nahmobilität stellt das Verkehrsministerium hierfür insgesamt 12,8 Mio. Euro zur Verfügung. Zuzüglich der kommunalen Investitionsmittel steigt das mögliche Bauvolumen damit auf etwa 20 Mio. Euro. Anlässlich der Veröffentlichung des Förderprogramms sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Eine gut funktionierende Nahmobilität macht unsere Städte und Gemeinden lebenswerter. Schon heute werden in Deutschland mehr als ein Drittel aller Wege mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt. Diesen Anteil wollen wir weiter steigern. Wenn unsere Rad- und Fußwege besser werden, können noch mehr Autos stehen bleiben. Das entlastet die Straßen und schont die Umwelt.“ Mit dem Programm werden nicht nur Rad- und Gehwege sowie Fahrradabstellanlagen gefördert, sondern auch die Digitalisierung in der Nahmobilität, Wegweisungssysteme, Öffentlichkeitsarbeit und diverse Serviceangebote wie Ladestationen für Pedelecs. Neben der Finanzierung der neuen Fördervorhaben stehen auch über 3 Mio. Euro zur Weiterfinanzierung der laufenden Maßnahmen zur Verfügung. Insgesamt sind im Landeshaushaltsplan 16,1 Mio. Euro Kassenmittel ausgewiesen. Das ist eine Steigerung um 1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Radschnellwegprojekte in Nordrhein-Westfalen werden gesondert gefördert, denn sie müssen zunächst von den Regionalräten beschlossen werden. Nähere Details hierzu werden Mitte des Jahres bekannt gegeben. Neben den kommunalen Projekten investiert das Land Nordrhein-Westfalen in die Rad- und Fußwege an Landesstraßen 12,4 Mio. Euro. Das sind 5 Mio. Euro mehr, als im letzten Jahr umgesetzt wurden. Alle 118 neuen Vorhaben zur Förderung der kommunalen Nahmobilität 2018 können auf www.vm.nrw.de eingesehen werden. • BAUSTELLENMELDUNGEN B4 Im März begannen am Hasselkopftunnel im Zuge der B4 bei Braunlage (Landkreis Goslar) umfangreiche Sanierungsarbeiten. Für die Sanierung ist es notwendig, den Tunnel über den gesamten Zeitraum bis voraussichtlich November 2018 vollständig zu sperren. Die Sanierungsarbeiten sind erforderlich geworden, da einerseits die Anforderungen an die Sicherheit und den Brandschutz von Tunnelanlagen in den letzten Jahren gestiegen sind und andererseits die Bausubstanz des Tunnels durch den Einsatz von Streusalzen beschädigt wurde. Die Vollsperrung des Tunnels wird ebenfalls dazu genutzt, die Fahrbahndecke auf gesamter Breite von der Anschlussstelle Braunlage-Mitte bis zum Kreisel zu erneuern. Die geschätzten Baukosten liegen bei rund 5,3 Mio. Euro für die gesamten Sanierungsarbeiten. B493 Die Fahrbahn der B493 wird zwischen Quarnstedt und Schnackenburg (Landkreis Lüchow-Dannenberg) von März bis voraussichtlich Ende Juni erneuert. Die Arbeiten werden in vier Bauabschnitten jeweils unter Vollsperrung der Fahrbahn durchgeführt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1,87 Millionen Euro. Foto: DAV/hin Bleiben auch künftig in der Hand des Landes: Bundesstraßen in NRW. (Quelle: Straßen.NRW) Infrastrukturgesellschaft NRW behält die Bundesstraßen Aufgrund von gesetzlichen Änderungen werden die Bundesautobahnen ab 2021 in die Zuständigkeit des Bundes übergehen. In diesem Zusammenhang hat der Bund den Ländern die Option eingeräumt, auch die Zuständigkeit für die Bundesstraßen an den Bund abzugeben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im März entschieden, die Bundesstraßen in der Verwaltung des Landes und damit in der Verantwortung von Straßen.NRW zu behalten. Nach der Abgabe der Autobahnverwaltung an den Bund werden rund 3.100 Mitarbeiter im Landesbetrieb verbleiben. Nach Stand heute wechseln etwa 2.500 Mitarbeiter zum Bund. Die Veränderungen bei den Aufgaben werden ohne grundsätzliche Änderungen der Struktur gehen. Die auf Regionen ausgerichtete Struktur des Landesbetriebs von 2014 hat sich bewährt und bleibt prinzipiell bestehen. Sie wird aber der verkleinerten Aufgabenstellung angepasst. So wird die Anzahl der Regionen von vier auf zwei reduziert. Künftig – ab 2021 – wird es dann zwei Regionen mit jeweils vier Niederlassungen geben. Die Straßenbauverwaltung bleibt somit in der Fläche präsent. Es gibt eine Standortgarantie für die Niederlassungen. • 3|2018
Aktuell 13 Asphaltstudium Erfolgreicher Jahrgang 2018 Die glücklichen und stolzen Absolventen des Asphaltstudiums. (Quelle: Tensar) Ende Februar hieß es für die Teilnehmer am Asphaltstudium „Jetzt wird gefeiert!“. Denn 14 Absolventen hatten die Prüfungen der Staffel 2017/18 bestanden, die durch die Dresden International University und das Institut für Stadtbauwesen und Straßenbau der TU Dresden organisiert wurde. Das weiterbildende Studium wurde vom Deutschen Asphaltverband e. V. (Bonn) initiiert und vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mitgetragen. Die erste Staffel startete 2005. Das Asphaltstudium ist ein Fernstudium und richtet sich an Ingenieure in Bauverwaltungen, Prüflaboratorien, Bauunternehmungen und Ingenieurbüros sowie alle, die ein vertieftes Wissen in der Asphalttechnologie erwerben wollen. Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium des Bauingenieurwesens, ein gleichwertiges Ingenieurstudium oder ein naturwissenschaftliches Studium mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Studierende des Bauingenieurwesens und Personen, die eine Studieneignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. Den Teilnehmern wird umfangreiches Wissen zur Bemessung, Ausschreibung und Herstellung von Asphaltbefestigungen vermittelt, damit sie auf der Baustelle, bei der Prüfung, bei Beratungs- und Schlichtungsfragen den Baustoff Asphalt richtig beurteilen, einsetzen und behandeln können. Die praxisorientierte Ausbildung wird durch vorlesungsbegleitende Lehrbriefe und Praktika unterstützt. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat, das auch von je einem Vertreter der begleitenden Bauverbände mit unterzeichnet wird. Weitere Informationen zum Asphaltstudium stehen auf www.asphaltstudium.de. • Baden-Württemberg So wird der BVWP umgesetzt Minister Hermann: „Jetzt haben wir einen Fahrplan und eine ehrliche Perspektive zur Umsetzung des Bedarfsplans, dem objektive, nachvollziehbare und transparente Kriterien zu grunde liegen.“ (Quelle: VMBW) Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat Ende März die Umsetzungskonzeption des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgestellt. Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung des Landes 47 Neu- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen in einem Gesamtvolumen von zirka 4,2 Mrd. Euro aktiv geplant. Bei seiner Präsentation ging es Hermann um die Maßnahmen, die noch nicht planerisch begonnen wurden. Insgesamt 66 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 2,3 Mrd. Euro allein an Bundesstraßen wurden anhand verschiedener Kriterien bewertet. Dabei wurden die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit, aber auch die heutigen verkehrlichen Belastungen in den Gemeinden und Städten beurteilt. Im Ergebnis wurden zwei Gruppen gebildet. In der ersten Gruppe sind die Maßnahmen enthalten, für die der Beginn der Planung bis spätestens im Jahr 2025 angestrebt wird. Die zweite Gruppe umfasst die Maßnahmen, bei denen ein Planungsbeginn in den Jahren nach 2025 vorgesehen wird. „Die Gruppe und die erreichten Punktezahlen geben eine verbindliche Orientierung, in welcher Reihenfolge eine Umsetzung der Maßnahmen angegangen werden soll“, erläuterte Hermann das Ergebnis für die Bundesstraßen. Gleichzeitig betonte er die Zielsetzung des Landes, dass sich bis zum Jahr 2030 alle Maßnahmen, die in der Umsetzungskonzeption geführt werden, in einem geordneten, möglichst fortgeschrittenen Planungsprozess befinden. Auch die Autobahnausbaumaßnahmen wurden bewertet. Hier verzichtet das Ministerium aber darauf, eine Gruppeneinteilung vorzunehmen und einen „Fahrplan“ zu erstellen. „Ab 2021 wird die neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes die Aufgabe im Bereich der Autobahnen wahrnehmen“, so Hermann. Zur Sicherstellung dieses Ziels sei auch vorgesehen, die Deges mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Mrd. Euro aus dem Autobahnbereich zu beauftragen. Der zum 31. Dezember 2016 in Kraft getretene Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz umfasst für Baden-Württemberg ein Investitionsvolumen von rund 9,5 Mrd. Euro für fest disponierte Projekte und für Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB). Weitere 3,2 Mrd. Euro sind dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und rund 600 Mio. Euro dem Weiteren Bedarf (WB) zugeordnet. Hermann fasste zusammen „Jetzt haben wir einen Fahrplan und eine ehrliche Perspektive zur Umsetzung des Bedarfsplans, dem objektive, nachvollziehbare und transparente Kriterien zugrunde liegen. Man kann nicht alle Projekte gleichzeitig vorantreiben. Das führt zur Verschleppung aller Umsetzungsmaßnahmen.“ • 3|2018
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